Endlich ist das Solarpaket I vom Bundestag und Bundesrat versabschiedet; hier einige Meldungen dazu :
Was bringt es (Kurzübersicht)
Digitale Stromzähler nicht verpflichtend — Ferraris-Zähler darf erstmal bleiben und rückwärts laufen
Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
Balkonsolar : 2kWp Module ; 800W Wechselrichter
Balkonkraftwerke müssen (nicht mehr beim Netzbetreiber), sondern nur noch im Marktstammdatenregister bei der Aufsichtsbehörde angemeldet werden. „wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden“
Ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren. Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen.
Freitag, 26. April 2024
Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV—Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
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Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.
Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Mit dem Gesetz kommen nun weitere Vereinfachungen: * Digitale Stromzähler nicht verpflichtend * Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt * Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen
Damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ns allgemeine Stromnetz.
Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig außerdem selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.
Leichter zum BalkonkraftwerkSolarpaket endgültig verabschiedet
Stand: 26.04.2024 13:40 Uhr
Mini-Solaranlage auf dem Balkon oder Photovoltaik-Anlage im Mehrfamilienhaus – das soll künftig ohne komplizierte Anmeldung möglich sein. Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket beschlossen.
Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Solarpaket verabschiedet. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen der Ausbau der Solarenergie weiter vorankommen und für die Breite der Gesellschaft nutzbar werden soll. Vor allem bürokratische Hürden sollen nun wegfallen.
Privatleute können künftig Mini-Solaranlagen ohne komplizierte Anmeldung als Balkonkraftwerke betreiben, Regeln für Solaranlagen auf Äckern und Feldern werden abgebaut und Vermieter können Photovoltaik-Strom direkt für ihre Mieter im Mehrfamilienhaus produzieren. Für Unternehmen wird der Bau von PV-Dachanlagen mehr gefördert.
Beratung noch am Freitag im Bundesrat
Das Solarpaket wurde im Bundestag mit 384 Stimmen, 200 Enthaltungen und 79 Gegenstimmen angenommen. Direkt im Anschluss wurde es in der Länderkammer beraten und verabschiedet.
Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sprach von einem “Booster” für die Erneuerbaren Energien. Einen vor allem von den Grünen geforderten “Resilienz-Bonus” zur Förderung der heimischen Solarindustrie hatte die FDP abgelehnt. Dieser Bonus war für Anlagenbetreiber gedacht, die sich für Produkte europäischer Hersteller entscheiden.
Auf den Dächern unserer Städte und Gemeinden ruht ein riesiges ungenutztes Potenzial für saubere Energie. Wir haben in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, wie Bürgerinnen und Bürger dieses Potenzial mit direkter Demokratie heben können. Daraus ist eine einfache Anleitung für ein Solar-Bürgerbegehren entstanden, die dieser Artikel beschreibt.
Die Solarenergie muss dringend schneller ausgebaut werden – drei- bis viermal so schnell wie jetzt, wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen. Dieses enorme Potenzial liegt aber noch weitgehend brach. Einige Kommunen werden bereits aktiv. So hat etwa die kleine schwäbische Gemeinde Waiblingen bereits 2006 eine Solarpflicht erlassen und zusätzlich 31 öffentliche Einrichtungen mit Solaranlagen ausgestattet. Anderen Kommunen können wir mit einem Bürgerentscheid auf die Sprünge ins Solarzeitalter helfen.
GIF-Illustration und Animation: Sylvain Mazas
Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme:
„Bürgerinnen und Bürger waren nicht nur die Pioniere der Energiewende, sondern sind auch weiterhin ihre Treiber. Um die Klimakrise noch rechtzeitig zu stoppen, müssen wir alle in unseren Städten und Gemeinden aktiv werden und unsere Energieversorgung klimaneutral gestalten.“ Solarentscheid-Baukasten
Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, um einen lokalen Solarboom zu erzeugen. Vier zentrale Hebel schildern wir im Folgenden. Mit einem Solarentscheid können wir sie einfordern. Eine Formulierung für die Abstimmungsfrage aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Günther findet sich im Anschluss.
1) Solarenergie auf öffentliche Dächer!
Bild: Jörg Farys / Bündnis Bürgerenergie
Besonders einfach kann die Stadtverwaltung die Energiewende bei den Gebäuden voranbringen, die ihr selbst gehören. Das können Verwaltungsgebäude sein, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken. Dort kann sie eigene Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft. Von ihr kann sie im Gegenzug Solarstrom beziehen. Da die Solaranlage das jeweilige Gebäude nicht zu jedem Zeitpunkt vollständig mit sauberem Strom versorgen kann, sollte die Kommune ergänzend einen Vertrag mit einem Ökostromanbieter abschließen. Auch dazu können wir sie auffordern. Betriebe, die sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befinden, kann die Kommune anweisen, ihre Gebäude ebenfalls mit einer Solaranlage und ergänzendem Ökostrom auszustatten – zum Beispiel die städtischen Abfallbetriebe oder auch städtische Wohnungsgesellschaften. So wird die öffentliche Hand zum Vorbild. Sie zeigt, dass sie es mit dem Klimaschutz ernst meint.
2) Solarpflicht für Neubauten!
Bild: Umweltinstitut München
Jede Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festzusetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer:innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen – Solarenergie wird nach und nach zum Standard. Die baden-württembergische Gemeinde Waiblingen ging 2006 als Pionierin voran, Tübingen zog 2018 nach. In jüngster Zeit setzt sich die Maßnahme mehr und mehr durch: 2019 folgten Konstanz, Wiesbaden, Amberg und Pfaffenhofen. Berlin, Bremen und Hamburg haben sich im gleichen Zeitraum für eine Solarpflicht entschieden.
Die Kommunen können die Solarpflicht in Bebauungsplänen festlegen – Pfaffenhofen beispielsweise hat auf diese Weise für ein neues Wohngebiet verfügt, dass auf Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern mindestens 20 Quadratmeter Solarmodule installiert werden müssen und auf Mehrfamilienhäusern mit Satteldach mindestens 70 Prozent der südlichen Dachfläche.
Alternativ oder zusätzlich können Kommunen die Solarpflicht in Verträgen mit Investor:innen und Käufer:innen von öffentlichem Grund festschreiben – in städtebaulichen Verträgen und in Grundstückskaufverträgen. Für diese Variante haben sich Tübingen und Wiesbaden entschieden.
Das Umweltbundesamt schlägt zusätzlich ein Verpachtungskataster vor: Wer nicht selbst eine Solaranlage errichten will, kann sein Dach an Interessierte verpachten und die Pflicht auf diese Weise erfüllen. So kommen zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften zum Zug, die auf der Suche nach geeigneten Flächen für neue Projekte sind.
3) Stadtwerke in die Solaroffensive!
Bild: Umweltinstitut München
Gibt es in unserer Kommune einen Energieversorger, der sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet, können wir Bürger:innen unseren Einfluss auf ihn geltend machen. Die Stadtwerke können das brachliegende Potenzial auf den Dächern privater sowie gewerblicher Gebäude in der Stadt erschließen, indem sie:
Dächer pachten und eigene Solaranlagen bauen Die Bamberger Stadtwerke beispielsweise bieten Unternehmen und Privatpersonen an, ihre Dachflächen zu pachten und darauf PV-Anlagen zu errichten.
Mieterstromprojekte realisieren Die Frankfurter Mainova ist hier Vorreiterin – rund 300 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa sechs Megawatt lieferten Anfang 2021 sauberen Strom an etwa 2000 Frankfurter Mieter:innen.
Stromabnahmeverträge mit Betreiber:innen von PV-Anlagen schließen Die Stadtwerke Marburg schlossen Ende 2020 einen Stromabnahmevertrag mit einer 50 Kilowatt-Fassaden-Solaranlage am Gebäude eines Radiologiezentrums.
Beteiligungsmodelle anbieten Die Stadtwerke München ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren „Sonnenbausteinen“, zur Finanzierung von neuen Solaranlagen beizutragen. Sie erhalten dafür eine Rendite und optional den mit „ihrer“ Anlage erzeugten Strom.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom wird in Solaranlagen auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter:innen geliefert. Dazu stellen die Vermieter:innen ihre Dachfläche Dritten zur Verfügung, meist engagierten Energieversorgern oder Bürgerenergiegenossenschaften.
4) Solarenergie fördern!
Bild: Solocal Energy Solarkollektiv
Zahlreiche Kommunen erleichtern es ihren Bürger:innen durch Förderprogramme und Beratung, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. So fördern beispielsweise Erlangen und Köln Solaranlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt mit 150 Euro pro Kilowatt, Aachen und Düren geben eine Anschubfinanzierung von 1000 Euro pro Anlage. Freiburg fördert vor allem die Anlagen, bei denen die Dachfläche voll ausgenutzt wird. Einige Kommunen bezuschussen auch Solarmodule für den Balkon. Auch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung können sehr wirksam sein. Unter dem Motto „Dein Dach kann mehr!“ motiviert die Stadt Freiburg ihre Bürger:innen mit Plakaten, Anzeigen, Infoständen und Kurzfilmen im Kino, beim Ausbau der Solarenergie aktiv zu werden. Ist das Interesse geweckt, kommen die Berater:innen der Stadt zu den Hauseigentümer:innen, um sie bei ihrem Vorhaben zu unterstützen. Wie formulieren wir unser Bürgerbegehren?
Jeder der vier vorgestellten Ansätze kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Dächer mit Solaranlagen zu füllen. Wenn wir sie in einem Bürgerbegehren kombinieren, entfalten wir die größte Dynamik. Die Abstimmungsfrage kann dann so lauten:
Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 2022 einen Zubau von mindestens X MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,
Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
Die Kommune vereinbart in allen zukünftigen städtebaulichen Verträgen sowie in allen Kauf- oder (Erb-)Pachtverträgen für neue oder Bestandsgebäude die verpflichtende Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung, soweit dies verhältnismäßig ist.
Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
Die Kommune weist die mehrheitlich kommunalen Stadtwerke an, im Rahmen eines Solaroffensive-Programms Dächer zu pachten und darauf Solaranlagen zu installieren und zu betreiben, PV-Mieterstromprojekte zu realisieren, Stromabnahmeverträge mit Betreibern von Solaranlagen zu schließen sowie Beteiligungsmodelle für Bürger:innen anzubieten, so dass diese mit einer Geldanlage, auf die sie eine Rendite erhalten, zur Realisierung weiterer Solaranlagen beitragen können.
Die Kommune legt ein Förderprogramm auf, mit dem sie die Installation neuer Photovoltaik-Kleinanlagen durch Privatpersonen unterstützt.
Die Kommune startet eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den Ausbau der Solarenergie und richtet ein Beratungsangebot für Bürger:innen ein, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten.
sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?
Natürlich können wir auch einzelne Unterpunkte weglassen, falls sie uns in der eigenen Kommune nicht sinnvoll erscheinen oder dort schon umgesetzt sind. Alternativ können wir uns auch auf eine der vier Maßnahmen aus dem Solarentscheid-Baukasten fokussieren – beispielsweise auf die Solaroffensive der Stadtwerke oder den Ausbau der Solarenergie auf allen kommunalen Gebäuden. Hierfür gibt es ebenfalls rechtlich geprüfte Modell-Abstimmungsfragen, die im Rechtsgutachten dargestellt sind. Das Umweltinstitut berät Personen und Bürgerinitiativen, die einen Solarentscheid in ihrer Kommune starten möchten. Unter energie@umweltinstitut.org können Beratungstermine vereinbart werden.
Der süddeutsche Versorger will nach Atom- und Kohleausstieg seine Emissionen bis 2035 netto auf null senken – und schon zügig die ersten Erfolge erzielen. Jürgen Flauger 06.10.2020 – 12:36 Uhr 2 Kommentare
EnBW betreibt in Nord- und Ostsee im großen Stil Windräder. Bis 2035 will der Konzern klimaneutral werden. (Foto: dpa)
Düsseldorf Der Trend zum Klimaschutz schlägt endlich auch in der Branche durch, die bislang noch für die größten Emissionen des klimaschädlichen CO2 verantwortlich ist: in der Energiewirtschaft.
Als nächster Energiekonzern kündigte jetzt Deutschlands Nummer drei, EnBW, an, die Nettoemissionen auf null zu senken: EnBW will bis 2035 klimaneutral werden. Bis dahin soll die Kohleverstromung beendet und der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forciert werden. In den fossilen Kraftwerken prüft EnBW zudem den Umstieg auf klimafreundliche Brennstoffe wie Biogas oder Wasserstoff.
Nach den Worten von Vorstandschef Frank Mastiaux soll die Entwicklung des Unternehmens streng an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden: „Wir werden jede Entscheidung und jede Investition daran messen und dadurch unser zukünftiges Wachstum fest mit Nachhaltigkeit verbinden“, sagte Mastiaux. Ein entsprechendes Programm wurde jetzt mit dem Aufsichtsrat diskutiert.
Aktuell stößt die EnBW rund 17 Millionen Tonnen pro Jahr aus. Bis 2030 soll sich das bereits halbiert haben. Erste Konzerngesellschaften, etwa die Energiedienst AG, sind nach Darstellung des Unternehmens bereits klimaneutral.
Anfang 2021 folge mit der Netze BW einer der ersten klimaneutralen Verteilnetzbetreiber in Deutschland. 2019 waren die Emissionen zwischenzeitlich schon auf 11,7 Millionen Tonnen gesunken. Das lag aber an Sondereffekten – unter anderem einem außergewöhnlich starken Ertrag in den Offshore-Windanlagen und einer geringeren Nachfrage.
Jede Branche will CO2 sparen
Konkurrent RWE hatte im vergangenen Jahr angekündigt, klimaneutral zu werden. Deutschlands größter Stromproduzent muss dabei deutlich größere Mengen an CO2-Emissionen loswerden. 2019 stieß er mit seinen vielen Kohlekraftwerken 88 Millionen Tonnen CO2 aus, also fünfmal so viel wie EnBW. Der Konkurrent setzt sich aber auch erst 2040 als Frist für die Klimaneutralität.
Der Trend, sich solche Ziele zu setzen, geht durch alle Branchen. Autozulieferer Bosch will schon in diesem Jahr klimaneutral arbeiten, Bayer ab 2030, Stahlkonzern Thyssen-Krupp ab 2050.
Die Energiekonzerne werden dabei zu einem großen Teil von der Politik getrieben. Mit dem jetzt beschlossenen Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung ist klar, dass die letzten Kohlekraftwerke bis Ende 2038 vom Netz müssen. RWE muss dabei in Deutschland Braun- und Steinkohlekraftwerke mit gut 12.000 Megawatt Leistung vom Netz nehmen. Bei EnBW sind es 4600 Megawatt.
„Wir haben uns bereits vor dem Kohleausstiegsgesetz freiwillig von 40 Prozent besonders CO2-intensiver Erzeugung getrennt, aus ökologischen wie wirtschaftlichen Gründen“, sagte Technikvorstand Hans-Josef Zimmer: „Bis 2030 werden wir weitere 2.500 Megawatt aus dem Betrieb nehmen und dann bis 2035 den kompletten Ausstieg vollziehen.“
Parallel will das Unternehmen die Möglichkeiten eines Fuel Switch prüfen, das heißt die Umstellung von Kohle auf zunächst klimafreundlichere Gase und im zweiten Schritt dann auf CO2-freie grüne Gase beziehungsweise Wasserstoff.
EnBW wurde schon vom Atomausstieg hart getroffen
Für EnBW ist das aber besonders anspruchsvoll, weil der Konzern schon überdurchschnittlich vom Atomausstieg getroffen wurde. Der Energiekonzern hatte noch vor der Reaktorkatastrophe von Fukushima rund die Hälfte seines Stromes mit Atomkraft erzeugt – und muss in zwei Jahren mit Neckarwestheim 2 den letzten Reaktor vom Netz nehmen.
In der Strategie EnBW 2025 hat der Konzern den Betrieb kritischer Infrastruktur als Kernkompetenz identifiziert – auch über den Energiemarkt hinaus. Dazu will das Unternehmen die Aktivitäten bei erneuerbaren Energien, Stromnetzen, Elektromobilität sowie Telekommunikation ausbauen und neue Geschäfte aufbauen. Dafür sind Investitionen von zwölf Milliarden Euro vorgesehen.
Auch bei der Finanzierungsstrategie werden Nachhaltigkeitskriterien angelegt. In den vergangenen zwei Jahren seien rund zwei Milliarden Euro über grüne Anleihen finanziert worden, betont das Unternehmen. „Wir werden künftig sämtliche Portfolioentscheidungen und Investitionen an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten, was sich auch auf unsere Arbeitsplätze positiv auswirken wird“, sagte Finanzvorstand Thomas Kusterer.
WDR 5 Morgenecho – Westblick am Morgen. 14.04.2020. 04:02 Min.. Verfügbar bis 14.04.2021. WDR 5. Von WDR 5. Link wdr5-Beitrag, direkter Link zum Audio-Beitrag
Letztes Jahr haben viele Kommunen in NRW den Klimanotstand ausgerufen. Damit wollen die Städte anerkennen, dass es eine Klimakrise gibt. Bisher aber setzen nur wenige Kommunen komplett auf Ökostrom. Eine Ausnahme ist Nettetal, berichtet Moritz Börner.
Wäre doch wünschenswert , wenn hier auch bald Bochum auftauchen würde …
Hier eine kleine Auswahl an wichtigen und interessanten Dokumentationen zu den Themen : * Kliamaschutz und angrenzender Themen mit Links zu den jeweiligen Beiträgen in den Mediatheken
Einige Beiträge seien hier auch besonders den einzelnen AG’s (ÖPNV und Ökostrom ans Herz gelegt und könnten gute Beispiele für Bochum werden 🙂 !
Das ganze ist als DiskussionsGrundlage gedacht und soll zu Diskussionen im Forum führen und einladen.
http://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/209/2098969/2098969_25931667.mp4 04.02.20 , 18.15 , ARDEtikettenschwindel Ökostrom? Gut ein Viertel aller deutschen Haushaltskunden bezieht Ökostrom. Doch fürs Klima tut man damit häufig gar nichts, hat unsere Reporterin herausgefunden. Sie hat sich angesehen, wie wir als Verbraucher die Energiewende wirklich voranbringen können.
http://wdradaptiv-vh.akamaihd.net/i/medp/ondemand/weltweit/fsk0/209/2095034/,2095034_25873151,2095034_25873147,2095034_25873149,2095034_25873148,2095034_25873150,.mp4.csmil/index_2_av.m3u8 29.01.20 , 19.30 , WDR Velbert: Vorzeigestadt in Sachen Nachhaltigkeit Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Technischen Betriebe der Stadt Velbert erzeugt grünen Strom zum Beispiel für die städtischen Elektroautos. Der Rat hat Ende vergangenen Jahres beschlossen, noch mehr solcher Anlagen auf städtische Dächer zu bauen. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu senken.
https://mediandr-a.akamaihd.net/progressive/2020/0129/TV-20200129-1958-5900.hd.mp4 29.01.20 , 19.30 , ARD Bürgerschaft für Klimaschutz in Verfassung Hamburg will beim Klimaschutz Vorreiter sein. In der Bürgerschaft ist am Mittwoch erneut über diese ehrgeizigen Pläne diskutiert worden. Dabei gab es auch Proteste.
https://mediandr-a.akamaihd.net/progressive/2020/0122/TV-20200122-1955-4600.hq.mp4 22.01.20 , 19.30 , ARD , Preetz will bis 2030 klimaneutral werden Keine Abgase, keine Parkplatzsuche, weniger Autoverkehr: Klimaschutzmanagerin Marret Bährs will Preetz bis 2030 maximal umweltfreundlich machen. Ein Baustein: E-Bikes.
http://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/208/2084425/2084425_25684879.mp4 15.01.20 , 20.15 , ARD ; Konzepte für ÖPNV Gratisfahren mit den Öffis in der eigenen Stadt – ein Traum vieler Bürger. Und umweltfreundlich noch dazu. Doch wer soll das bezahlen? Städteplaner und Verkehrsexperten streiten seit Jahren über Sinn und Kosten. Welche Vorschläge gibt es für NRW? Was gibt es europaweit an best practise?
http://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/208/2081297/2081297_25632553.mp4 10.01.20 , 19.30 , ARD ; Schokoladenmuseum arbeitet klimapositiv Viele Unternehmen haben sich Nachhaltigkeit auf die Fahne geschrieben. Das Schokoladenmuseum mit seinen 250 Mitarbeitern geht noch einen Schritt weiter und bezeichnet sich nicht nur als klimaneutral, sondern klimapositiv. Es entzieht also der Atmosphäre mehr CO2, als es selbst mit seinem Betrieb ausstößt. Doch wie geht das?
https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/20/01/200104_schuhen_h19/1/200104_schuhen_h19_2360k_p35v15.mp4 04.01.20 , 20.00 , ZDF ; Augsburg führt kostenlosen ÖPNV ein Seit dem Jahresbeginn ist Bus- und Bahnfahren in der Augsburger Innenstadt kostenlos. Insgesamt gehören neun Haltestellen zum Gratisbereich – doch Pendlern genügt das nicht.
http://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIbtC2uKJDM6OhuLnC_2rc9K1S/_AJS/_Akf52gc9U1S/7d748e54-9142-4415-bb14-402a06ee8a4b_C.mp4 16.12.18 , 18.00 , ARD ; Das (unbekannte) Modell Mieterstrom Wie kommt die Energiewende in die Städte und Solarzellen auch auf die Dächer von Mietwohnungsblocks? Dafür gibt es ein gesetzliches Modell, von dem alle profitieren sollen. Nur leider wird das bisher selten umgesetzt …
https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/19/11/191129_tipp_wis/1/191129_tipp_wis_2328k_p35v14.mp4 02.12.20 , 19.30 , ZDF ; Solarstrom für die Mietwohnung – Photovoltaik-Module für Mieter: Leistung, Kosten, Unterschiede Neben Solarpaneelen auf dem Dach kann Solarstrom für den eigenen Bedarf mit kleinen Photovoltaik-Modulen produziert werden. Wie funktionieren diese und für wen lohnt es sich? Außerdem: Welche Rahmenbedingungen müssen Mieter einhalten?
Wichtige Dohttps://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/19/10/191001_clip_7_dan/1/191001_clip_7_dan_2328k_p35v14.mp4 01.10.19 , 22.15 , ZDF ; Das EEG und wer davon profitiert Bei einer kleinen Wanderrast analysieren die beiden Anstaltsphysiker Isaac Newton und Angela Merkel die Wirkung des EEG auf Verbraucher und Industrie und stellen elementare Fragen wie z.B.: “Ist Ökostrom nun billig oder teuer? Und wenn ja, für wen?”.
(Wenn es sinnvoll sein sollte die Beiträge hier zu hinterlegen beitte melden. )
Arjuna Nebel vom Wuppertal Institut erläutert den Handel mit Herkunftsnachweisen von Ökostrom. Frank Thiel, Geschätsführer Stadtwerke Bochum, versucht im Interview die Herkunft des Ökostroms der Stadtwerke zu erklären und rechtfertigt die Bezeichnung Ökostrom für die Stadtwerke Bochum. Ein gescheiterer Erklärungsversuch meint das Bochumer Klimaschutzbündnis. Ausschnitt aus der WDR-Sendung “Könnes kämpft – Die Strompreislüge” vom 22.01.2020
Aber zu bedenken ist: Mit den Gewinnen der Stadtwerke wird das Defizit der Bogestra ausgeglichen. Umso wichtiger ist der Verkauf der Steag-Anteile (Strom aus Kohle) – die Bochumer Stadtwerke halten 18 % – sowie die Erzeugung von regenerativem Strom – noch besser der Bau von Stromspeichern – durch die Stadtwerke und dies möglichst kurzfristig.