Aktuell Offene Briefe

Übersicht und Links zu den Reaktions-Seiten

2023

2022

  1. 13. KNB (06.06.22) (PDF) 3 Jahre Klimanotstand 13. Klimanotstandsbrief des Bochumer Klimaschutzbündnisses an Politik und Verwaltung in unserer Stadt
  2. 12. KNB (05.04.22) (PDF) Fragen zum weiteren Prozess / Verkauf an der ‘Neustr.’
    • (25.04.22) Nachtrag-1 zum 12. KNB (PDF) Ökologischer Erfolg nur durch klare Vereinbarungen beim Verkauf erreichbar!

2021

  1. (16.08.21) (PDF) Grundstücksvergaben im Erbbaurecht – Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht -zukunftsfähig muss sie sein!
  2. (19.05.21) (PDF) Wir protestieren: das stadtökologisch wichtige Grundstück zwischen Kreuz- und Neustraße darf nicht rücksichtslos verscherbelt werden!
  3. (21.01.21) (PDF) Stellt sich die neue Allianz für Wohnen bloß, schon bevor sie Fahrt aufnimmt?

2020

  1. (16.12.20) (PDF) Nibelungentreue der Wirtschaftsförderung statt nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz? (Baumfällung an der Neustr.)
  2. (11.12.20) (PDF) 5 Jahre Pariser Klimaschutzabkommen – und in Bochum geht’s allenfalls im Schneckentempo voran
  3. (07.09.20) (PDF) KlimaNotStand – zugleich drei Wahlprüfsteine an die OB-Kandidaten ;
    An die acht Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Bochum – zugleich drei Wahlprüfsteine an die Bewerber
  4. (14.06.20) (PDF) Flächenfraß / Wohnraummanagement in Zeiten des Klimawandel
  5. (05.06.20) (PDF) 1 Jahr Klimanotstand – Klimanotstandsbeschluss des Rates am 6. Juni 2019: 1. Jahrestag
  6. (22.04.20) (PDF) Betriebskonzept Markthalle “im Haus des Wissens” in Zeiten des Klimawandels
  7. (03.04.20) (PDF) Verkehrswende geg. Klimanotstand (ÖPNV)
  8. (16.02.20) (PDF) Haus des Wissens in Zeiten des Klimawandels

Die Offenen Briefe sind auch über das Menü ‘Aktuell‘ ==> ‘Allg. zu Offene Briefe‘ ==> ‘…’ erreichbar



Hintergrund

Das Bochumer Klimaschutzbündnis arbeitet insbesondere mit offenen Briefen, welche an den Oberbürgermeister als Chef der Stadtverwaltung, an die im Stadtrat vertretenen Parteien und an die Presse gesendet werden. Mit diesen offenen Klimanotstandsbriefen werden Fragen zu klimarelevanten Themen aufgeworfen mit dem Ziel hierüber mit der Verwaltung und den politischen Entscheidern ins Gespräch zu kommen. Hierbei werden wichtige Fakten – auch mit Unterstützung der Bochumer Scientist for Future – in die Diskussion eingebracht.

Zur Zeit (Stand 14.06.20) sind fünf offene Klimanotstandsbriefe abgeschickt worden: Der erste zum geplanten Haus des Wissens mit der integrierten Markthalle (Verlauf der Reaktionen ) und der zweite zur Verkehrswende gegen den Klimanotstand (Verlauf der Reaktionen ). Ein weiterer wurde zum Betriebskonzept der Markthalle versendet. Ein Jahr Klimanotstand veranlasste uns Fragen zu den Aktivitäten von Politik und Verwaltung anlässlich der Verabschiedung der Resolution des Rates der Stadt zur Ausrufung des Klimanotstandes am 06.06.2019 zu stellen. Der Flächenfraß durch das Wohnraummanagement hat einen wesentlichen Einfluss auf das Klima und wird in einem sehr umfangreichen Klimanotstandsbrief von uns hinterfragt.


Im Vorfeld des auf Initiative des Arbeitskreises Umweltschutz Bochum (AkU) gegründeten Bochumer Klimaschutzbündnisses, das erste Treffen fand am 04.09.2019 statt, hat der AkU drei Bürgeranregungen nach § 24 der Gemeindeordung NRW gestellt:

  1. In der ersten hat er die Ausrufung des Klimanotstandes gefordert. Am 06.06.2019 hat der Rat der Stadt hierzu eine Resolution verabschiedet.
  2. In der zweiten wurde die Einstellung von zwei zusätzlichen Klimamanagern gefordert, um die Aufgaben im Rahmen des Klimanotstandes umsetzen zu können. Bewilligt wurden lediglich je 90000 € für die Jahre 2020 bis 2022. Zusätzlich gab es in der Verwaltung eine Umorganisation: Die Klimamanager*innen (einer für Klimaschutz, eine für Anpassungsmaßnahmen und eine weitere für Klimapädagogik für Kindergärten und Grundschulen. Eine weitere Stelle wird voraussichtlich im Herbst besetzt) arbeiten jetzt als Stabsstelle direkt unter Herrn Bradtke, dem Dezernenten für Bauen und Umwelt (Stadtbaurat).
  3. Die dritte Bürgeranregung hatte den Verkauf der RWE-Aktien und der Steag zum Gegenstand. Die erzielten Erlöse sollten in den Ausbau von regenerativer Stromerzeugung und Stromspeicher durch die Stadtwerke investiert werden. Diese Bürgeranregung wurde in der Gründungsphase des Klimaschutzbündnisses gestellt und daher von verschiedenen Bündnismitgliedern mitgetragen. Einen Tag nach dem Klimaschutzbündnistreffen erreichte uns die Pressemitteilung, das die Bochumer Holding für Versorgung und Verkehr die dritte und letzte Tranche der RWE-Aktien verkauft hat, so dass sich dieser Teil der Anregung erübrigte. Die Anregung zum Verkauf der Steag-Anteile wurde am 28.11.2019 vom Ausschuss für Beteiligungen und Controlling abgelehnt. Nur „Die Linke“ unterstützte den Antrag mit ihrer Stimme. SPD, Die Grünen und die CDU waren mit 12 Stimmen dagegen.


Antwort der Grünen zu allen Offenen Briefen gemeinsam (08.07.20)

Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Ingo,

vielen Dank für die Übersendung der vier Offenen Briefe. Da die Fragen aus den Briefen sehr eng zusammenhängen, wollen wir gerne in dem angehängten Antwortschreiben umfassend Stellung nehmen zu den Themen Verkehr, Wohnen und 1 Jahr Klimanotstand.

Zum Thema “Haus des Wissens” haben wir bereits eine detaillierte Anfrage gestellt, auf deren Beantwortung wir noch warten. Wir haben auch Ihre Forderung aufgegriffen und angeregt, dass im Betriebskonzept für die Markthalle Nachhaltigkeitskriterien stärker berücksichtigt werden müssen.

Zum Schluss noch ein ganz technischer Hinweis auf einen Umstand, der vielleicht nicht bei allen bekannt ist, die hinter den Offenen Briefen stehen: Der Oberbürgermeister beantwortet offene Briefe in der Regel nicht. Dies hat er schon häufig öffentlich gesagt. Nach unserer Beobachtung hat es sich aber noch nicht bei allen herumgesprochen, die dieses Format wählen.

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen in dem Umfang und in der Tiefe beantworten konnten, wie Sie sich das erhofft haben. Gerne bleiben wir weiterhin im Gespräch.

Weiterführende Infos zu den Positionen grüner Politik in Bochum finden Sie außerdem auf unserer neugestalteten Grünen Homepage: www.gruene-bochum.de

Reinschauen lohnt sich!
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Taschner

Antwort der Grünen im Rat 

auf die Offenen Briefe des Bochumer Klimaschutzbündnisses

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Franke,

 

vielen Dank für die Übersendung der Klimanotstandsbriefe. Da die Fragen aus den Briefen sehr eng zusammenhängen, wollen wir gerne in einem Antwortschreiben umfassend Stellung nehmen zu den Themen Verkehr, Wohnen und 1 Jahr Klimanotstand.

 

 

Erster Jahrestag Klimanotstand

 

Der Rat der Stadt Bochum hat vor einem Jahr den Klimanotstand ausgerufen. Zurecht darf man daher die Frage stellen, was seitdem in der Stadt passiert ist.

 

Zunächst einmal möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir so wie Sie der Meinung sind, dass Informationen hierzu derzeit nicht transparent abrufbar sind. Aus unserer Perspektive hat dies vor allem damit zu tun, dass die Stadt das vergangene Jahr zunächst zur Standortbestimmung genutzt hat. Im Hintergrund wurden gleichzeitig maßgebliche Veränderungen angestoßen, die unserer Intention bei der Ausrufung des Klimanotstandes entsprechen. Neben der Umsetzung von konkreten Maßnahmen nämlich, war das Anstoßen von Veränderungsprozessen innerhalb der Verwaltung für uns ein Beweggrund die Proklamation zu unterschreiben. Es freut uns daher, dass das Thema Klimaschutz mit der direkten Anbindung an den Stadtbaurat als Stabsstelle innerhalb der Verwaltung an Bedeutung gewonnen hat. Gleichzeitig begrüßen wir, dass die Stelle des Klimaschutzmanagers neu besetzt und mit weiteren Kompetenzen ausgestattet wurde. Ebenfalls freut uns, dass die „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften“ des Deutschen Städtetages mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Bochum eingeführt werden soll. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Bochumer Verwaltung im Laufe des letzten Jahres an der Konzeption der Orientierungshilfe auf unser Hinwirken beteiligt hat.

 

Ihre Forderung zur transparenten Ausgestaltung der Klimapolitik in Bochum unterstützen wir insofern, als dass wir für die kommende Wahlperiode anstreben einen Klimaplan, der Klimaschutz und -anpassung zusammen denkt und mit seinem Kampagnencharakter Wirtschaft und Gesellschaft zum aktiven mitgestalten einlädt, umzusetzen. Klimaschutz bedarf einer Neuausrichtung in Bochum. Der Klimaplan ist hierfür das geeignete Instrument, das transparent über die von Ihnen aufgezeigten Instrumente, wie bspw. die Entwicklung der Treibhausgasemission und den Sachstand zur Entwicklung von Begrünung und/ oder Solaranlagen informieren soll.

Dieses auf die Zukunft ausgerichtete Projekt, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es derzeit schwierig nachzuvollziehen ist, welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf die begleitend zur Ausrufung des Klimanotstandes geschlossenen Maßnahmen sich in welchem Umsetzungsstadium befinden. Ein Jahr Klimanotstand ist auch für uns daher eine Zäsur, die Aufklärung bedarf. Mit einer Anfrage im Rat sind wir daher Fragestellung nachgegangen, wie es nach einem Jahr um die Klimanotstandsbeschlüsse um Bochum steht.

 

 

 

Im Folgenden gehen wir auf ihre konkreten Fragestellungen aus dem Offenen Brief zum ​​ Wohnraummanagement ein:

 

1. Mit welchen Strategien und Maßnahmen will Politik und Verwaltung die Heizung

von Bestandsgebäuden in einem Zeitraum, der die Erwärmung der Atmosphäre

auf 1,5° C einhält, erreichen?

 

Antwort:

Um der Klimaerwärmung entschlossen entgegenzuwirken, muss die Stadt Bochum in Bereichen, in denen besonders viel CO2 ausgestoßen wird, konsequent am Stadtumbau arbeiten:

  • Die Energie-Wärmewende konsequent umsetzen, insbesondere die erneuerbaren Energien ausbauen und sämtliche städtische Gebäude energetisch sanieren (siehe Energie).

  • Bei der Schaffung neuen Wohnraums wird der zusätzliche CO2-Ausstoß auf ein Minimum begrenzt.

Dazu müssen alle wichtigen Faktoren regelmäßig gemessen und analysiert werden – vom CO2-Ausstoß bis zum Flächenverbrauch. Die Ergebnisse sollen in einem Umweltbericht zusammengefasst werden. Gleichzeitig fordern wir die kritische Evaluation bisheriger Klimaschutz- und Anpassungskonzepte sowie einen verbindlichen Klimaplan für Bochum, der unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wird. Dabei sollen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Stadtverwaltung gleichermaßen verbindliche Selbstverpflichtungen eingehen. Vorbild könnte der Klimaplan der Stadt Tübingen sein.

Dieser Klimaplan muss über den Schutz vorhandener klimarelevanter Freiräume hinausgehen und eine quantitative und qualitative Verbesserung der Widerstandskraft ​​ einer Stadt(region) gegenüber den Folgen des Klimawandels anstreben, auch durch die Begrünung von Fassaden und Dächern. Das sorgt für Abkühlung in besonders stark besiedelten Gebieten und versetzt die Stadt in die Lage, sich besser gegen Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Dürreperioden zu wappnen. Dafür wollen wir das Umwelt- und Grünflächenamt personell so ausstatten, dass es seine Aufgaben angemessen wahrnehmen kann. Außerdem soll jedes städtische Tochterunternehmen eine*n Klimaschutzmanager*in einstellen.

Wir wollen Energieeffizienz in Bochum zum Standard machen. Dies betrifft beispielsweise die umfassende energetische Sanierung von Gebäuden und ebenso das energiesparende Design von IT-Technologie.

Wir streben an, dass in Bochum und in Verantwortung der Stadtwerke (europaweit) insgesamt so viel regenerativer Strom erzeugt wird, wie in der Stadt verbraucht wird. Die Stadtwerke müssen ihre Unternehmenspolitik noch stärker darauf ausrichten, den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu reduzieren. Hierzu braucht es umgehend Maßnahmen unserer kommunalen Stadtwerke. Bis zum Jahr 2025 sollen die Stadtwerke bilanziell klimaneutral werden.

Gleichzeitig ist es uns wichtig, auch die Erzeugung regenerativer Energie, vor allem durch Photovoltaik (PV), hier in Bochum deutlich auszubauen. Wir wollen einen deutlichen PV-Zubau erreichen. Dazu wollen wir die Gründung einer städtischen PV-Dachagentur prüfen, eine PV-Offensive auf städtischen Dächern und das Anschieben und Fördern von PV-Ausbau auf privaten Dächern vorantreiben. Wir fordern Photovoltaikanlagen – wo möglich in Kombination mit Begrünung – auf jedem geeigneten Bochumer Dach, um die Energiewende in der Stadt voranzubringen. Diese sollen vermehrt auf städtischen Gebäuden installiert werden. Auch könnten die Dachflächen vermietet werden: Privateigentümer*innen und Bürger*innengenossenschaften können dort Photovoltaikanlagen aufstellen. Ein Bürger*innenfonds soll es Interessierten leichter machen, sich an ökologischen Anlagen zur Energiegewinnung und Energieeinsparung zu beteiligen und die Finanzierung von Maßnahmen in Bochum zusätzlich abzusichern.

Die Zusammenarbeit der Stadtwerke mit Eigentümer*innen von Immobilien und der Immobilienwirtschaft soll weiter intensiviert werden. Das Angebot zur Beratung und zum sogenannten Contracting bei Solaranlagen und -speichern, Heizungsanlagen und Energiesparkonzepten soll offensiver beworben und insbesondere auf die Nutzung von Solarthermie, Biomassenutzung und Erdwärme erweitert werden.

Die energieschonende Kraft-Wärme-Kopplung soll weiter ausgebaut werden. Bei allen Neubaumaßnahmen, aber auch im Bestand muss geprüft werden, ob der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz sinnvoll ist. Alternativen können Solarthermie, Geothermie, Aquathermie und Abwärme sein. Wenn möglich soll die Wärmeversorgung durch Maßnahmen wie intelligente Wärmepumpen flexibilisiert werden. Auch ihr Einsatz sollte regelmäßig geprüft werden.

Wir fordern, dass Hauseigentümer*innen seitens Stadt und Stadtwerke individuell angeregt werden, alternative Wärmequellen zu nutzen. So sollen die Beratungen beim Umbau alter Heizölanlagen zu umweltschonenden Alternativen kommunal bezuschusst werden.

Auch geothermische Energienutzung muss in Zukunft noch stärker in den Fokus genommen werden und ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt, Bochum kann hierbei das Know-how der in Bochum ansässigen Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und des in Bochum forschenden Internationalen Geothermiezentrums nutzen. Gespannt warten wir daher auf die Forschungsergebnisse zur Nutzung von Tiefengeothermie im Ruhrgebiet, ob diese Energiequelle in Bochum sicher nutzbar ist. Fracking zur unkonventionellen Gewinnung von Erdgas lehnen wir wegen der damit verbundenen Verschmutzung von Grund- und Trinkwasser und weiterer unkalkulierbarer Risiken prinzipiell ab.

 

 

2. Hat nicht jede Fläche, die frei von Bebauung und Versiegelung ist, per se

dadurch eine Klimafunktion, dass

  • sie sich bei Sonneneinstrahlung weniger stark erwärmt?

  • keine Wärme in Bebausubstanz speichert?

  • durch Vegetation für Kühle durch Verdunstung und Beschattung sorgt?

 

Antwort: Diese physikalischen Sachverhalte sind aus unserer Sicht zutreffend beschrieben.

 

 

 

3. Koalitionsvertrag zwischen SPD und GRÜNE - Bochum Perspektive 2020

  • Warum widerspricht die heutige Wohnbaupolitik dem Koalitionsvertrag?

  • Wie ist es zu erklären, dass im Koalitionsvertrag ein Widerspruch zu Planungen zur Havkenscheider Höhen findet?

 

Antwort:

Im Koalitionsvertrag wurde bewusst die Formulierung „im Grundsatz“ gewählt, die üblicherweise benutzt wird, wenn etwas eben nicht „ausnahmslos“ geregelt werden kann oder soll. In der Tat bildet die Bebauung an den Havkenscheider Höhen eine Ausnahme von dem Grundsatz LSG, NSG und Grünzüge von Bebauung freizuhalten. Die Zustimmung zum gesamten Projekt Ostpark stammt allerdings aus der Wahlperiode 2009-2014 und damit vor dem Koalitionsvertrag von 2014.

Ansonsten haben wir Grüne diesen Grundsatz - von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen - durchgehalten. Das führte mehrere Male zu ernsten Konflikten, die wir in der politischen Diskussion mit den anderen Ratsfraktionen uns nicht gescheut haben einzugehen. Hier konnten wir durch geschlossenes Auftreten eine Reihe von Begehrlichkeiten zurückweisen. Ohne den Koalitionsvertrag wären zwei große Flächen am Autobahnkreuz A43/A44 (nähe Tierheim) und im Grünzug West heute für Gewerbenutzung im Regionalplan angemeldet. Die Liste solcher Beispiele ließe sich leicht fortsetzen.

 

4. 800 neue Wohnungen im Jahr

  • Wie kann die Inanspruchnahme von Freiraum mit ökologischer Relevanz und Klimarelevanz auf Grundlage der Spekulation auf Zuzug unter dem Klimanotstand verantwortet werden?

  • Sollten in Bochum nicht zunächst ein leistungsstarkes und klimafreundliches Verkehrsnetz und eine ortsnah erzeugte, regenerative Energieversorgung sichergestellt werden?

 

Antwort:

Die oben getroffene Unterscheidung von „Inanspruchnahme von Freiraum mit ökologischer Relevanz und Klimarelevanz“ möchten wir gerne aufgreifen, um ein grundsätzliches Problem nachhaltigkeitsorientierter Politik zu verdeutlichen. Ohne Zweifel stellt jede Inanspruchnahme von Freiraum in Bochum (oder einer anderen Stadt) einen stadtökologisch bzw. mikroklimatisch nachteiligen lokalen Eingriff dar. Klimarelevant in globaler Sicht ist die Inanspruchnahme auch, denn mit der Bautätigkeit wird zusätzlich CO2 freigesetzt. Wir beobachten nun in Deutschland seit geraumer Zeit eine Wanderungsbewegung vom Land in die Städte und vor allem in die Metropolregionen. Dieser Zuzug lässt sich mit lokalen Mitteln nicht aufhalten. Hier müsste, um den Siedlungsdruck auf die Städte zu senken, von Land und Bund noch viel stärker mit strukturpolitischen Maßnahmen gegengesteuert werden. Eine offene Frage ist aus unserer Sicht, ob das in jedem Falle nachhaltig wäre. Denn: Die meisten Wohneinheiten, die als Folge dieser Wanderungsbewegung in den ländlichen Regionen nicht mehr gebaut werden, entstehen nun in den Städten. Gleichzeitig wird von vielen Nachhaltigkeitsexpert*innen ein verdichtetes Bauen in den Städten gefordert, um die Zersiedelung der ländlichen Räume und Ökosysteme zu bremsen. Denn der ökologische Fußabdruck menschlichen Siedelns ist in der Stadt in der Regel geringer als auf dem Land.

 

Natürlich kann ein Teil des Wohnraumbedarfs in der Stadt durch Bestandsmaßnahmen und Leerstandsnutzung gedeckt werden. Bei der derzeitigen Lage auf dem Bochumer Wohnungsmarkt ist zusätzlicher Neubau unabdingbar. Dies sollte nach dem Prinzip der doppelten Innenentwicklung geschehen. Dazu mehr in der Antwort auf Frage 5.

Für ein leistungsstarkes und klimafreundliches Verkehrsnetz sowie ortsnah erzeugte, regenerative Energieversorgung setzen wir uns ein. Detail dazu entnehmen Sie bitte den Antworten auf den Klimanotstandsbrief zur Verkehrswende weiter unten.

 

 

5. Chancen und Risiken für die Entwicklung des Wohnungsstandorts Bochum

  • Wie kann ein Anstieg des Leerstands im Wohnraumbestand auf Kosten von Bebauung auf Freiflächen mit ökologischer Relevanz und Klimarelevanz unter dem Klimanotstand verantwortet werden? Denn das Handlungskonzept Wohnen weist auf die Chance hin, knapp 50 % der Wohnungen im Bestand zu entwickeln?

 

 

Antwort:

Als Grüne befinden wir uns in Bochum wie auch in den meisten anderen deutschen Städten in einem Zielkonflikt: Wir wollen für alle, die hier leben, eine gesunde und lebenswerte Umwelt erhalten. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle Bürger*innen vorhanden ist. Ebenso benötigen Gewerbe und öffentliche Einrichtungen Platz, um sich anzusiedeln.

Noch 2014 sind wir – wie alle anderen Beobachter*innen – von einer schrumpfenden Stadt ausgegangen. Als Ziel bis 2020 hatten wir uns auf die Fahnen geschrieben, die Nettoneuversiegelung auf Null zu reduzieren. Seither hat sich die Sachlage komplett verschoben: Wir haben einen erheblichen Zuzug erlebt – aus anderen Ländern zu uns, aber auch vom Land in die Stadt. Die genutzte Wohnfläche pro Kopf steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich an. Außerdem treibt die anhaltende Niedrigzinsphase die Boden- und Immobilienpreise nach oben. Die Konsequenz aus all diesen Entwicklungen: Wohnraum wird knapp und Wohnen wird teurer.

Zwei zentrale Konflikte haben in den vergangenen Jahren die Stadtentwicklungspolitik und damit auch den Umgang mit freien Flächen in Bochum bestimmt: die Beschlüsse zum neuen Regionalplan und das Handlungskonzept Wohnen inklusive des Wohnbauflächenprogramms. In beiden Diskussionen mussten verschiedene Ansprüche in Einklang gebracht werden: Ökologie, Wirtschaft, Wohnen, Erholung, Kultur, Lebensqualität und vieles mehr. In beiden Entscheidungsprozessen kamen Ziele, die wir vertreten, miteinander in Konflikt.

Rückblickend haben wir Grünen zusammen mit engagierten Menschen sehr viel erreicht:

  • Viele bedeutsame Grünflächen bleiben erhalten – insbesondere in Landschaftsschutzgebieten und regionalen Grünzügen.

  • Der Nachfrage nach Wohnraum haben wir mit einer maßvollen Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen Rechnung getragen, die sich zu einem guten Teil auf vorgenutzten Arealen befinden.

  • Um Gewerbe anzusiedeln, werden bestehende Gewerbeflächen genutzt oder Brachflächen reaktiviert.

Wir sehen es auch künftig als unsere Aufgabe an, soziale und ökologische Ansprüche politisch unter einen Hut zu bekommen.

Auch in Bochum wird der Wohnraum seit einigen Jahren knapper und teurer. Der Wohnungsmarktbericht zeigt, dass in fast allen Mietsegmenten die Preise steigen. Insbesondere einkommensschwächere Menschen haben zunehmend Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Ein zunehmender Anteil vom verfügbaren Haushaltseinkommen muss für Miete ausgegeben werden. Die normale Fluktuation ist stark zurückgegangen. Zu groß erscheint vielen Menschen das Risiko, ihre bisherige Wohnung zu kündigen, wenn diese den Bedürfnissen nicht mehr genügt.

In Bochum gibt es gleichzeitig hohen Erneuerungsbedarf, denn der größte Teil der Wohnungen stammt aus den 1950er und 1960er Jahren. Ein Teil davon sind sogenannte Schlichtwohnungen, die heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen.

Um Wohnraum zu schaffen, müssen Altbestände modernisiert und Leerstände aktiviert werden. Zusätzliche Flächen können in Baulücken und per Nachverdichtung gewonnen werden. Damit lässt sich der Bedarf aber in absehbarer Zeit nicht decken. Wir brauchen deshalb in ganz Bochum zusätzlich neue Wohnungen, insbesondere preisgünstige, öffentlich geförderte sowie alters- und behindertengerechte Wohnungen. Ziel dabei ist es primär vorgenutzte Areale, wie Brachflächen, primär zur Bebauung freizugeben. Freiflächen hingegeben sollen grundsätzlich von der Bebauung freigehalten werden. Bei Inanspruchnahme, muss jeder Einzelfall intensiv auf seine ökologischen Auswirkungen geprüft werden. Insgesamt muss der Flächenverbrauch durch möglichst geringe Versiegelung minimiert und durch Entsiegelung kompensiert werden.

Es bleibt unser Ziel, für alle Bürger*innen bedarfsgerechten und zeitgemäßen Wohnraum bereitzustellen. Aktuelle Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung bestätigen jedoch, dass das beschlossene Ausbauziel von 800 Wohneinheiten pro Jahr nicht mehr notwendig ist. Das im Handlungskonzept Wohnen erklärte Teilziel, „Überschwappeffekte“ aus Dortmund und Essen mitzunehmen, lehnen wir mit Blick auf die knappen Freiflächen in Bochum ab.

Wir fordern

  • moderaten zusätzlichen Wohnungsbau bis 2022 (Zielgröße 500 Wohneinheiten/Jahr),

  • Für 2018/2019 wurden bereits Baugenehmigungen für ca. 2000 Wohneinheiten erteilt. Projekte wie Ostpark oder Wattenscheid Bahnhof u.a. schaffen mehrere 1000 WE zusätzlich. Wir wollen daher ab sofort keine weiteren Freiflächen mehr ins Verfahren geben.

  • Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen in 2021/22, wenn aktuelle Zahlen zu Wohnungsbestand und Leerstand vorliegen, und daran anschließend eine Neuformulierung der Ziele

 

 

6. Eigentum verpflichtet – Zweckentfremdungssatzung für Bochum

  • Sollte einer „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“ unter dem Klimanotstand nicht eine zweite Chance gegeben werden, um Wohnraum im Bestand zu nutzen und so

    • klimaschädliche Baumaßnahmen zu vermeiden?

    • ökologisch und klimatisch wertvolle Freiflächen zu bewahren?

 

Antwort:

Wir haben bereits 2017 für die Zweckentfremdungssatzung gestimmt und würden es künftig wieder tun. Allerdings sehen wir damals wie heute die Wirkung dieses Instruments als vergleichsweise begrenzt an. Der weit überwiegende Teil der Bochumer Wohnungen befindet sich im Besitz von Privatleuten, d.h. es liegt in der Regel nicht spekulativer Leerstand vor, sondern der Leerstand liegt meistens daran, dass die Eigentümer nicht in der Lage sind, die Wohnungen bewohnbar zu machen. Eigentümer dabei zu unterstützen, erfordert einen außerordentlich hohen Aufwand, der in vielen Fällen vergeblich ist.

 

 

7. Personalengpass in der Verwaltung und Gewinnmaximierung beim Wohnungsbau

 

Antwort:

Rechtfertigen diese Argumente vor dem Hintergrund des für Bochum ausgerufenen Klimanotstands die Zerstörung von ökologisch und klimatisch wertvollen Freiflächen und klimaschädlichen Baumaßnahmen?

 

Der in der Frage etwas vage konstruierte Zusammenhang verstellt den Blick auf die ursprünglichen Ziele des Handlungskonzepts: Es geht und ging darum in einer Periode gestiegen Bedarfs zügig Abhilfe zu schaffen und für Wohnraum zu sorgen. Gleichzeitig befand sich die Stadt bis vor kurzem zwangsweise in der Haushaltskonsolidierung. Die Ressourcen zum Erreichen der gesteckten Ziele waren und sind dabei wie fast überall recht begrenzt. Auf die teilweise widersprüchlichen Anforderungen einer gleichzeitig klimagerechten und sozialen Politik wurde bereits oben ausführlich hingewiesen.

 

 

8. Wohnungsleerstandsquote in Bochum – Ermittlung mit der Stromzähler-Methode

  • Sollte man unter dem Klimanotstand in Bochum nicht einmal genauer hinsehen, um den tatsächlichen Wohnraumleerstand zu ermitteln, um bestehendes Wohnraumpotential zu nutzen?

 

Antwort:

Im Rahmen des bundesweiten Zensus 2021 werden neben Angaben zur Bevölkerung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Hiervon sind belastbare Daten zum Leerstand zu erwarten, die dann auch für die Neuformulierung des Handlungskonzepts Wohnen unmittelbar relevant sind.

 

 

9. Schrottimmobilien

Sollte Bochum unter dem Klimanotstand nicht dem Beispiel anderer Kommunen folgen und bei Schrottimmobilien rigoros durchgreifen, um das Stadtbild zu verbessern, neuen Wohnraum zu schaffen und Freiflächen zu bewahren?

 

Antwort:

Die Verwaltung führt kontinuierlich eine Liste mit sog. Schrottimmobilien und sog. Verdachtsfällen. Ein neuer Kurs wurde bereits eingeschlagen, zuletzt sichtbar am Umgang mit dem Gebäude an der Günnigfelder Straße.

 

 

10. Nachfrage = Bedarf?

  • Ist die Nachfrage nach Eigenheimen auch Bedarf, oder vielmehr eine Folge

    • der Niedrigzins-Politik der EZB?

    • der Rentenpolitik, die in Zeiten der Niedrigzinspolitik auf Eigenvorsorge der Bürger baut?

  • Immobilien sind zurzeit attraktiv zu finanzieren und andere Möglichkeiten der Geldanlage oft stark risikobehaftet.

  • Was geschieht mit den Haushalten, wenn die EZB die Niedrigzinspolitik aufgibt und etliche Haushalte nach Laufzeit-Ende der alten Hypothek die dann höheren Zinsen nicht mehr bedienen können?

  • Wenn gebaut wird, sollte dann nicht geförderter, nachhaltiger und barrierefreier Wohnraum entstehen?

 

 

Antwort:

Die Zinssituation an den Finanzmärkten treibt die kaufkrafthinterlegte Nachfrage. Hohe Indexsteigerungen bei Preisen für Eigentumswohnungen und E/ZH sind auch schon in Bochum festzustellen. Hier sind im Gegensatz zu den Metropolen noch relativ hohe Mietsteigerungen möglich. Dadurch erzielen anlageorientierte Nachfrager hohe Bruttosofortrenditen. Einkommensschwache Gruppen können sich jedoch kaum behaupten.

Daher haben wir in der ablaufenden Wahlperiode eine Quote von 20% bzw 30% für geförderten Wohnungsbau durchgesetzt. Diese Quote greift sehr wohl bei allen Flächen auf denen Baurecht neu geschaffen wird. Für die kommende Wahlperiode streben wir eine Erhöhung um jeweils 10 Prozentpunkte an. Gleichzeitig werden mehr und mehr Festsetzungen für nachhaltigkeitsorientiertes und barrierefreies Bauen getroffen. Als Beispiel kann hier das Teilprojekt Feldmark im Ostpark dienen:

Der Grundgedanke ist, dass ein kleinteilig strukturiertes Quartier entsteht, das auch in 100 Jahren noch funktioniert. Das wird zum Beispiel durch verschiedene Gebäudetypen und -größen erreicht. Aber auch durch entsprechende Nutzungskonzepte, die kurze Wege ermöglichen. Entscheidend ist auch, dass die Flächen nicht einfach an den meist bietenden Investor verkauft werden. Deswegen werden auch bei der Vermarktung neue Wege gegangen. Den Vortritt erhalten dabei die gemeinschaftlichen Wohnprojekte, von denen alleine 100 Wohneinheiten errichtet werden sollen. Flächen sollen zum Teil verkauft und zum Teil nach Erbbaurecht vergeben werden, damit eine langfristige Steuerung möglich ist. Auch innovative Angebotsformen werden erprobt. Erstmalig sollen in einem Teilgebiet Gebote nach Einstiegsmiete zum Zuge kommen. Beim Geschosswohnungsbau gibt es Bestgebotsverfahren. Nicht das günstigste Angebot kommt zum Zug, sondern solche, die ökologischen und sozialen Kriterien besonders genügen. Ganz wichtig war uns von Anfang an, dass dort auch Menschen mit niedrigem Einkommen wohnen können. Da sich alle Flächen im städtischen Eigentum befinden, werden 30 Prozent der Wohnungen im geförderten Segment entstehen.

Auch für Gerthe-West fordern wir eine durchgrünte Bebauung. Das beinhaltet einen durchgehenden Grünzug mit Fuß- und Fahrradweg und den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn 308/318 bis Cöppencastrop. Das Ziel muss ein nachhaltiges, umweltschonendes und sozial gerechtes Bebauungskonzept sein, das sich in den Bestand einfügt und alle Generationen und Bedarfe miteinbezieht.

Bisherige Freiflächen dürfen im Plangebiet „Gerthe-West“ nur nach intensiver Prüfung der ökologischen Auswirkungen bebaut werden und müssen durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht. Dazu gehören 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau sowie alters-, familien- und behindertengerechte Wohnungen. Außerdem fordern wir eine Grundstücksvergabe nach Erbbaurecht.

Unter vorrangiger Berücksichtigung von Baugenossenschaften und Wohnprojekten sollen vor einer Neubebauung zunächst Altbestände saniert und Leerstände aktiviert werden. Die bisherige Zielgröße der Wohneinheiten für „Gerthe-West“ muss außerdem deutlich nach unten korrigiert werden.

11. Wo wird gebaut? Wo werden negative Auswirkungen von Bebauung kompensiert?

  • Müssen die Maßnahmen aus der Handlungskarte Klimaanpassung unter dem Klimanotstand nicht ernst genommen und konsequent umgesetzt werden?

  • Wenn wirklich zwingende Gründe für eine Bebauung bestehen, müssen dann nicht zwingend Kompensationsmaßnahmen so erfolgen, dass die betroffene Bevölkerung davon profitiert?

 

Versiegelung ist eine wesentliche negative Folge von Bebauung. Wir wollen bis 2025 die Netto-Neuversiegelung auf Null bringen. Dazu steht nun endlich das von uns lange geforderte Versiegelungskataster zur Verfügung, mit dessen Hilfe erst realistisch bilanziert werden kann.

Kompensiert wird schon oftmals in räumlicher Nähe. Manchmal ist das nicht möglich. Dann müssen andere Kompensationsformen greifen:

  • Bereits beschlossen hat der Rat kürzlich die sogenannte „Produktionsorientierte Kompensation“ (PIK), die es ermöglicht durch ökologische Maßnahmen im landwirtschaftlichen Produktionsprozess Ökopunkte zu generieren.

  • Wir werden außerdem noch im August einen Antrag zur Ausweitung der Ökolandwirtschaft zum Beschluss im Umweltausschuss stellen. Auch durch die Umstellung können Ökopunkte zur Kompensation generiert werden.

  • Wir wollen Bäumen generell einen höheren bilanziellen Wert zuweisen. Hierbei könnte die Umstellung von der Bewertungsmethode nach Koch hin zur Methodik von I-Tree eine entscheidende Rolle spielen.

  • Obstbaumwiesen sollen der Kompensation dienen können.

  • Entsiegelung und Aufwertung bis zur Biotopqualität (beispielsweise an der Osterfeldstraße)

 

Im Folgenden gehen wir auf ihre konkreten Fragestellungen aus dem Offenen Brief zur

Verkehrswende ein.

Auch wenn die Fragen aus diesem Klimanotstandsbrief sich explizit an den Oberbürgermeister richten, möchten wir im Kontext ihres Fragenkataloges die Chance nutzen uns zum Thema Verkehrswende zu äußern.

 

  • Sie wünschen sich in Bochum einen "Metropolen-ÖPNV". Werden Sie sich daher für weitere Verbesserungen einsetzen, insbesondere sonntagabends, wo viele Buslinien immer noch vor 23:00 Uhr die letzten Fahrten haben?

 

  • Müssen aus Ihrer Sicht auch in Bochum die Preise für das Parken weiter erhöht und mit den Einnahmen der klimafreundliche ÖPNV attraktiver gemacht werden?

 

  • Werden Sie Ihre Oberbürgermeisterkolleg*innen zusammenholen, um geeignete Maßnahmen für die Verkehrswende im Ruhrgebiet miteinander abzustimmen und gemeinsam einzuführen?

 

  • Werden sie sich dafür einsetzen, dass JobTickets bei Stadt Bochum und anderen Betrieben für Beschäftigte attraktiver werden? Werden Sie Bochumer Geschäfte unterstützen, wenn diese Kunden, einen Teil des Ticketpreises auf den Einkauf anrechnen? Werden Sie weitere MieterTickets, wie sie bisher erst die VBW und der Mieterverein anbieten, von Seiten der Stadt fördern?

 

  • Wie plant die Stadt Bochum sicherzustellen, dass um- oder neugebaute Immobilien für Fußgänger, Radfahrer und Bus- und Bahn-Nutzer*innen gut erschlossen werden? Soll es in Bochum neue oberirdische Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geben (z.B. mit Fahrradhäuschen im Straßenraum wie in Dortmund)?

 

  • Planen Sie, das für den ganzen VRR-Bereich angebotene Bärenticket zu einem günstigerem Abopreis nur für den Geltungsraum Bochum anzubieten? Gibt es Überlegungen, auch zwischen verschiedenen Buslinien abends eine Anschlussgarantie zu geben?

 

Antwort:

Zu 2.) Ja, diese Forderung unterstützen wir. Die Entwicklung eines neuen Parkraummanagements ist bereits angestoßen worden.

Zu 3.) Der OB wurde bereits durch einen Beschluss aufgefordert, sich für einen gemeinsamen Nahverkehrsplan einzusetzen. Ein Treffen der OBs fand bereits statt. Ein gemeinsamer Brief wurde an die Bundesregierung gerichtet, in dem eine engere Zusammenarbeit im Ruhrgebiet angekündigt und eine stärkere finanzielle Unterstützung eingefordert wurde.

Zur Verkehrswende allgemein:

Schon lange vor diesen Entwicklungen haben wir uns für eine Verkehrs- und Energiewende eingesetzt und natürlich wollen und müssen wir uns noch mehr anstrengen. Trotz der Fortschritte der vergangenen Jahre stehen wesentliche Punkte der Verkehrswende in Bochum noch aus. Ohne Lückenschlüsse im Radverkehrsnetz, saubere, breite und sichere Radwege, einen gut getakteten und bezahlbaren ÖPNV auch zu Randzeiten sowie barrierefreie und breite Fußwege sind zu wenige Menschen bereit, auf das eigene Auto zu verzichten. Das ist aber notwendig, damit unsere Luft sauberer, unsere Nachbarschaft leiser und unser Klima besser wird. Immer größere Autos verbrauchen immer mehr Platz. Damit die Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen in unserer Stadt steigt, muss die Anzahl an Autos in der Stadt sinken. Mittelfristig sollen 80% aller Wege im städtischen Verkehr im Umweltverbund zurückgelegt werden.

Wir fordern konkret für den ÖPNV:

  • Wo neue Baugebiete entwickelt werden, bedeutende Verdichtungen oder Nutzungen mit hohem Besucher*innenaufkommen bestehen oder neu entstehen, soll auch die Einrichtung neuer Haltestellen geprüft werden.

  • Die überlastete U35 sollte mittelfristig in den Stoßzeiten durchgängig im 3-Minuten-Takt fahren; ein Schnellbus von Langendreer S-Bahnhof zur Ruhr-Universität für einpendelnde Studierende aus Richtung Dortmund und Hagen könnte die U35 zusätzlich entlasten.

  • Die Linie 308/18 muss zweigleisig nach Cöppencastrop verlängert werden, damit auch zwischen Bochum Hauptbahnhof und Gerthe ein 7,5-Minuten-Takt möglich wird.

  • Ebenso muss die Linie 318 bis mindestens zur Straße „Am Ruhrort“ verlängert werden. Damit wäre dann der Ruhrauenpark, die neue Siedlung „Am Ruhrort“ als auch das Eisenbahnmuseum gut mit dem ÖPNV erschlossen.

  • Ein Nachtbusnetz auch wochentags für Bochum.

  • Um mehr Raum für Fußgänger*innen, Radfahrende, Bäume und Grünflächen zu schaffen, werden wir ab 2021 jedes Jahr 250 Parkplätze umwandeln.

für den Fußverkehr:

  • Überwege müssen verbessert und ausgebaut werden.

  • Gemeinsame Fuß- und Radwege müssen abgeschafft werden.

  • Auf Freizeittrassen muss es, falls möglich, eine sichtbare Abgrenzung zwischen Radverkehr und Fußverkehr geben.

  • Bochums Innenstadt innerhalb des Rings soll autoarm gestaltet werden. Abseits der Tiefgaragen sollen alle Parkplätze abgeschafft werden.

und für den Radverkehr:

  • Bestehende Lücken im Radwegenetz müssen schnellstmöglich geschlossen werden.

  • 100 Kilometer neue Radwege in Bochum.

  • An allen Radial- und Hauptstraßen müssen abgesetzte Radwege oder aufmarkierte Radfahrstreifen angelegt werden, die auch für Lastenräder ausreichend sind. Dort, wo solche Radfahrstreifen nicht realisierbar sind, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit Tempo 30 anzuordnen. Die Radialstraßen der City sollen bis 2025 durchgängige Radwege bekommen.

  • Einen attraktiven Ringradweg bis 2025.

  • Die Anbindung des Radschnellwegs Ruhr (RS1) an die Innenstadt und die vollständige Umsetzung bis zum Ende der Wahlperiode.

  • Mindestens 12 neue Fahrradstraßen in Bochum.

  • In Bochum sollen in Zukunft mindestens 20 Euro pro Einwohner*in jährlich in den Radverkehr investiert werden.

  • Die konsequente Einhaltung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).

  • Der Aufbau einer Stabstelle Mobilität, die bei der Mobilitätsplanung die Umsetzung des Leitbildes Mobilität überwacht und steuert. Dabei ist der deutliche Ausbau der Stellen der Nahmobilitätsbeauftragten wünschenswert.

  • Einen Winterdienst auf allen Radwegen in Bochum und deren regelmäßige Reinigung.

  • Konsequenteres Vorgehen gegen Rad- und Gehwegparken. Auch durch den verstärkten Ausbau einer Fahrradstaffel innerhalb der Ordnungspartner*innenschaft.

  • Die fahrradfreundliche und transparente Weiterentwicklung des Mängelmelders, bei der auch gemeldete Mängel und deren Bearbeitungsstand eingesehen werden kann.

  • Die Abschaffung von Fahrbahnparken im Stadtgebiet zugunsten von Radwegen.

  • Ein engmaschiges Lastenfahrradverleihsystem in der Innenstadt und den Stadtbezirkszentren mit entsprechenden großzügigen Stellplatzangeboten. Neu entstehende Supermärkte werden verpflichtet, Lastenfahrradstellplätze und Fahrradabstellanlagen zu bauen.

 

 

Bochum, 08.07.2020

Dr. Frank Taschner

(Fraktionsgeschäftsführer)

Skip to content