Endlich ist das Solarpaket I vom Bundestag und Bundesrat versabschiedet;
hier einige Meldungen dazu :
Was bringt es (Kurzübersicht)
- Digitale Stromzähler nicht verpflichtend — Ferraris-Zähler darf erstmal bleiben und rückwärts laufen
- Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
- Balkonsolar : 2kWp Module ; 800W Wechselrichter
- Balkonkraftwerke müssen (nicht mehr beim Netzbetreiber), sondern nur noch im Marktstammdatenregister bei der Aufsichtsbehörde angemeldet werden.
„wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden“
Infozusammenstellung aus dem Netz :
(01) Bundesregierung.de
(26.04.24) Das Solarpaket I im Überblick
Solarpaket I von Bundestag und Bundesrat verabschiedetMehr Solarstrom, weniger Bürokratie
Namentliche Abstimmung : Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarpaket)
Ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren. Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen.
Freitag, 26. April 2024
Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV—Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
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Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.
Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Mit dem Gesetz kommen nun weitere Vereinfachungen:
* Digitale Stromzähler nicht verpflichtend
* Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt
* Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen
Damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ns allgemeine Stromnetz.
Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig außerdem selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.
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Überblickspapier Solarpaket vom 16.08.2023
(02) Tageschau.de
Leichter zum BalkonkraftwerkSolarpaket endgültig verabschiedet
Stand: 26.04.2024 13:40 Uhr
Mini-Solaranlage auf dem Balkon oder Photovoltaik-Anlage im Mehrfamilienhaus – das soll künftig ohne komplizierte Anmeldung möglich sein. Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket beschlossen.
Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Solarpaket verabschiedet. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen der Ausbau der Solarenergie weiter vorankommen und für die Breite der Gesellschaft nutzbar werden soll. Vor allem bürokratische Hürden sollen nun wegfallen.
Privatleute können künftig Mini-Solaranlagen ohne komplizierte Anmeldung als Balkonkraftwerke betreiben, Regeln für Solaranlagen auf Äckern und Feldern werden abgebaut und Vermieter können Photovoltaik-Strom direkt für ihre Mieter im Mehrfamilienhaus produzieren. Für Unternehmen wird der Bau von PV-Dachanlagen mehr gefördert.
Beratung noch am Freitag im Bundesrat
Das Solarpaket wurde im Bundestag mit 384 Stimmen, 200 Enthaltungen und 79 Gegenstimmen angenommen. Direkt im Anschluss wurde es in der Länderkammer beraten und verabschiedet.
Die Bundesregierung hatte das Solarpaket bereits vor Monaten auf den Weg gebracht. Im Bundestag geriet es dann jedoch im Ringen innerhalb der Ampelkoalition um das Klimaschutzgesetz zwischen die Fronten. Erst als SPD, Grüne und FDP sich auf die Reform des Klimaschutzgesetzes einigen konnten, war auch eine Verabschiedung des Solarpakets möglich.
China als günstiger Lieferant von Solarmodulen
Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sprach von einem “Booster” für die Erneuerbaren Energien. Einen vor allem von den Grünen geforderten “Resilienz-Bonus” zur Förderung der heimischen Solarindustrie hatte die FDP abgelehnt. Dieser Bonus war für Anlagenbetreiber gedacht, die sich für Produkte europäischer Hersteller entscheiden.
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Björn Dake, ARD Berlin, tagesschau, 26.04.2024 11:52 Uhr
(03) PV-magazine.de : Bundestag beschließt „Solarpaket 1“
(04) heise.de : Solarpaket I: Bundestag und Bundesrat stimmen zu
(05) heise.de : Solarpaket I: Neue Regeln für Balkonkraftwerke und Stromspeicher
(04) t3n.de : Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket: Was sich für Balkonkraftwerke ändert
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(05) sfv.de (solarenergie Förderverein) : Solarpaket beschlossen – Ende gut, alles gut?
(05) Solarnergie Förderverein (via Mastodon)
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((wird ergänzt))
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