Die Initiative ‘machDeinenStrom.de’ ((Empowersource UG , Hans-Fallada-Str. 3 , 12683 Berlin )) stellt auf Ihrer Website eine Übersicht über Anbiter für Mini-Solarkraftwerke bereit : Link ; :
HIER WIRD ZUKUNFT GEMACHT!
Hier findest du die Übersicht aller uns bekannter Anbieter für Mini-Solarkraftwerke. Du kannst die Liste auch durch Eingabe eines Bundeslandes (D/A)/Kantons (CH) in das Suchfeld reduzieren. Mit Klick auf das Bild oder den Unternehmensnamen gelangst du bei unseren Partnern zu einem detaillierteren Unternehmensprofil oder direkt auf die Webseite. Wenn dir weitere Anbieter bekannt sind, freuen wir uns auf einen Hinweis über info@machdeinenstrom.de.
Der AkU (Arbeitskreis Umweltschutz Bochum e.V.) braucht dringend Unterstützung und sucht HelferInnen : >> Herkulesstauden, auch Riesenbärenklau genannt, das rosa-violett blühende Indische Springkraut und die Viel-blättrige blau blühende Lupine liefern Nektar für Insekten. Sie breiten sich bei uns invasiv aus und nehmen heimischen Pflanzen den Lebensraum. Die Larven der Insekten finden dann nicht genügend von den Pflanzen die sie zu ihrer Ernährung benötigen und können sich nicht vermehren.
Wo die genannten Pflanzen auf großen Flächen wachsen können Vögel ihre Jungen nicht ernähren. Nestlinge sterben, weil die Eltern nicht genügend eiweishaltige Raupen finden. An den eingeschleppten Lupinen, Springkraut- und Herkulespflanzen finden sie nämlich keine Raupen.
Der Arbeitskreis Umweltschutz Bochum (AkU) sucht daher Helferinnen und Helfer um die Pflanzen – in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – zu beseitigen. Termine werden witterungsabhängig telefonisch vereinbart. Kontaktaufnahme wird unter info@aku-bochum.de oder Tel.: 66444 erbeten. Ebenfalls bittet der AkU um Mitteilung von Standorten der genannten Pflanzenarten außerhalb des Ruhrtals.<<
Der AKU , BoKlima und die VerbraucherZentrale Bochum haben auf dem KlimaCamp Bochum am 06.07.24 einen gemeinsamen Stand . Es gab Gespräche und Informationen zu Dach- u Fassaden-Begrünung sowie Photovoltaik im Kleinen (Balkon-Solar) und Großen (Dach-PV).
Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FPD und CDU/CSU gegen die AfD dem Gesetzesentwurf “… zur Erleichterung von Steckersolar’geräten” zugestimmt!
Damit muss nun der Vermieter nachweisen, warum ihm ein Balkonkraftwerk nicht zumutbar ist!
Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, ein umfassendes “Recht auf Steckersolar” für Mieter und Miteigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften zu schaffen. Er folgt damit einer der zentralen Forderungen aus der Petition, die der Balkon.Solar Verein letztes Jahr mit über 100.000 Bürger:innen gestellt hatte.
“Auch wenn wir zusammen mit zahlreichen Umweltverbänden gefordert hatten, das es ein allgemeines Recht auf Solar gibt, um auch in WEGs die Verbreitung von Solar auf dem Dach zu fördern, sind wir froh, dass der Bundestag nun noch vor der Sommerpause, diese wichtige Vereinfachung und Entbürokratisierung auf den Weg gebracht hat”, freut sich Balkon Solar Vereinsvorsitzende Simone Herpich
“Aus unserer Beratungsarbeit wissen wir, wie wichtig dieses Recht ist. Uns erreichen nahezu täglich die Anfragen verzweifelter Mieter, die uns von absurden Auflagen, endlosen Schriftwechseln und schlichtweg unverschämten Vermietern berichten.”, erklärt Vorstand Sebastian Müller. mehr : hier
Zumutbar ist aus unserer Sicht immer: Die Anbringung an einem Normgerecht gebauten Balkon mit marktgängigen Aufhängungen nach der Aufbauanleitung des Herstellers, durch den Anbringer, d.h. den Mieter oder Wohnungseigentümer.
Die Haftung lässt sich vollständig auf den Aufhänger, also Mieter oder Wohnungseigentümer übertragen, siehe dazu etwa: https://balkon.solar/haftung
Überzogen wäre es hingegen unseres Erachtens, wenn der Vermieter etwa verlangt: Einen statischen Nachweis des Balkons über die Tragfähigkeit des Balkonsolarkraftwerkes, einen brandschutztechnischen Nachweis, Prüfung der gesamten Hauselektrik oder eine Montage durch Fachbetrieb.
(05.07.24, bundesregireung) , Mehr Solarstrom, weniger BürokratieDas Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Der Bundestag hat nun eine weitere Vereinfachung im Wohneigentums- und Mietrecht verabschiedet…. mehr : hier
Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
Digitale Stromzähler nicht verpflichtend
Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen. Damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.
(05.07.24, tagesschau ) , Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten — Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter. Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das hat der Bundestag … ; mehr : hier
“Booster für die Solariersierung” Künftig sollen Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.
In drei bis sechs Jahren rentabel Ob sich Balkonkraftwerke lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag des Versorgers Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.
(04.07.24, heise ) , Wohnrecht neu: Leichter zum Balkonkraftwerk, Eigentümerversammlung auch online Wohnungseigentümer dürfen sich in Zukunft auch online versammeln, wenn sie möchten. Die Genehmigung der Solarpaneele wird einfacher, auch für Mieter.… ; mehr : hier
Mieter und Wohnungseigentümer erhalten Anspruch darauf, dass ihnen gestattet wird, Steckersolargeräte anzubringen. Indem sogenannte Balkonkraftwerke “privilegierte bauliche Veränderungen” werden, müssen Mieter oder Wohnungseigentümer die Installation nicht mehr eigens begründen
(04.07.24 , golem ) , Ampel einigt sich auf Privilegierung von Balkonkraftwerken Die Koalition hält keine konkreten Vorgaben für den Anspruch auf Balkonkraftwerke für erforderlich. PV-Anlagen auf dem Dach müssten zudem nicht privilegiert werden…. mehr : hier
Damit erhalten Eigentümer und Mieter einen Anspruch, wie er seit 2020 bereits für die Installationen von Wallboxen für Elektroautos besteht.
(03.07.24 , pv-Magazin ) , Bundestag wird Erleichterungen für Photovoltaik-Balkonanlagen beschließen — Am Donnerstag wird das Plenum aller Voraussicht nach Änderungen für Mieter und Wohnungseigentümer verabschieden. Der BSW-Solar spricht von einer „deutlichen Verbesserung“, die DUH von „Arbeitsverweigerung“…. mehr : hier
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Weitere Infos
() , BoKlima – (Balskon-Solar-) – PV-Initiative : hier
( , balkon.solar) , Buch : Balkonsolar / Steckersolar — Photovoltaik-Balkonkraftwerke Solarstrom selbst erzeugen. Bestellung hier beim Autor. Für Hausbesitzer und Mieter. 1. Auflage 2023, erscheint im März 2023 … mehr : hier
(08.07.24 , ARD – BR ) (Video) Mehr Strom von der Sonne · Bürger packen’s an — Bayern ist Spitzenreiter in Sachen Solarstrom-Ausbau. Dennoch: Um die Klimaziele der Staatsregierung zu erreichen, müssten jede Woche in Bayern etwa 3.000 Solaranlagen auf Dächern installiert und 54 Fußballfelder mit Freiflächen-PV-Anlagen bestückt werden. In der “Unkraut”-Reportage werden Menschen vorgestellt, die den Solarausbau in Bayern voranbringen wollen – in der Stadt und auf dem Land.So plant eine Hausgemeinschaft in der Stadt Nürnberg ein ungewöhnliches Projekt: Auf dem Flachdach ihres Mehrfamilienhauses wollen sie mit Unterstützung von Profis selbst ihre PV-Anlage installieren. Auch wenn in den bayerischen Städten noch viele Dächer frei sind: Laut Experten braucht es auch PV-Anlagen in der Landschaft, um die Ausbauziele zu erreichen. Im Oberland haben sich Bürger zu einer Energiegenossenschaft zusammengeschlossen. Sie versuchen Flächeneigentümer wie Landwirte für ihre Idee zu gewinnen. Große Agri-PV-Anlagen sollen Landwirtschaft und Energieerzeugung in Einklang bringen. Deutlich wird aber auch, welche Widerstände es gibt. Klimafreundliche Stromerzeugung mit Solarmodulen erfährt in der Bevölkerung zwar grundsätzlich viel Akzeptanz, es gibt vor Ort aber auch Bedenken. Insbesondere, wenn es um das Landschaftsbild geht. Wird es gelingen, breite Zustimmung für Solarstrom-Erzeugung im Voralpenland zu bekommen? … mehr : hier
Im Rahmen des Klimacamp 2024 veranstaltet der Arbeitskreis Umwelt (AKU) gemeinsam mit BoKlima und der Verbraucherzentrale am kommenden Samstag einen Gemeinschaftstand zum Thema Arten- und Klimaschutz an Gebäuden.
Ort ist das Klimacamp auf der Wiese an der Pauluskirche in der Zeit von 12 bis 15 Uhr.
U.a. werden Themen zu PV (Photovoltaik), Dach- u Fassadenbegrünung etc. besprochen
Einführung: Das kleine SFV Stecker- und Balkonsolar 1×1
Aufbau einer Steckersolaranlage Bestandteile, Modultypen, Einsatzbereiche , von Tobias Otto & Kyra Schäfer
Lohnt sich das? Tipps zur Wirtschaftlichkeitsbewertung , von Tobias Otto
8 gute Gründe für Steckersolar-Anlagen , von Taalke Wolf & Kyra Schäfer
Eine kritische Betrachtung von Steckersolar-Speichern , von Tobias Otto
Organisatorische und rechtliche Aufgaben , Installation und Anmeldung, PV-Dachanlage erweitern, Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser, Kaufprozesse & Sammelbestellungen, von SFV Redaktion
Die häufigsten Ablehnungsgründe für Balkon-PV , von Sebastian Müller & Christian Ofenheusle
So gelingt die Montage Ihrer , Steckersolaranlage , von Ronald Biallas & Kyra Schäfer
Kurz vorgestellt: der Solarklapptisch , von Oliver Brandmüller
Was macht eigentlich der…? Der Balkon.Solar e.V. , von Sebastian Müller
2023 wurden 300.000 Stecker-solargeräte installiert.
Zusammengerechnet könnten sie den Strombedarf von mind. 55.000 Haushalten decken.
Tip : sehr lesenswert !
Insbes. Interessant (S.26) : Individuelle Unterkonstruktionen für Steckersolargeräte Was tun, wenn das marktübliche System nicht passt?
An unseren Oberbürgermeister Herrn Thomas Eiskirch, die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sowie die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Bochums
Einige gute Ansätze,aber unterm Strich leider doch noch unbefriedigend!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der politischen Gremien,
am heutigen Donnerstag, dem 6. Juni, jährt sich die Ausrufung des Klimanotstandes für unsere Stadt zum fünften Mal. Denn am 6. Juni 2019 ging der Rat folgende Selbstverpflichtung ein:
„Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaft-liche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“
Vor diesem Hintergrund nehmen wir hiermit zum Bebauungsplanentwurf 0862 – Markstraße / Stiepeler Straße – wie folgt Stellung:
Das Bochumer Klimaschutzbündnis begrüßt zukunftsfähige Festsetzungen im vorgenannten Bebauungsplanentwurf ausdrücklich, sieht aber auch viele Kritikpunkte, neben verschiedenen Details vor allem die geplante Entfernung des Baumbestandes betreffend:
So begrüßen wir die Gründachvorgabe, gerade in Verbindung mit solartechnischen Anlagen, die hier keinen Ausnahmetatbestand darstellen sollen. Beide Zusatzfunktionen sind nicht nur möglich, sondern machen in der Kombination, auch ästhetisch, Sinn: Foto: Bundesverband GebäudeGrün e. V.
Weniger nachvollziehbar ist dagegen die Vorgabe, nach der Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie einen Mindestabstand von 2,0 m zu allen Dachrändern einhalten müssen. Diese Vorgabe halten wir für unnötig und kontraproduktiv. Wirklich notwendige Abstände zum Dachrand ergeben sich für Revisionsarbeiten und zur Vermeidung übermäßiger Windkräfte planerisch von selbst. Durch Staffelgeschosse verkleinern sich die Dachflächen ohnehin, zudem beanspruchen hier weitere Aufbauten Platz (Aufzugsüberfahrten etc.), sodass die solar nutzbare Fläche sehr schnell, sehr klein wird. Das gilt es unbedingt zu vermeiden! In dem Zusammenhang leuchtet uns auch das Verbot von Dachüberständen nicht ein, die das Dachflächenangebot vergrößern würden.
Die Formulierungen über die Unzulässigkeit von Steinschüttungen (Schotter, Kies, Splitt oder Ähnlichem) bei der Gartengestaltung sind unseres Erachtens überarbeitungsbedürftig. Nachteilige Schottergärten können nicht mit vorteilhaften Kiesbeeten oder Granulatschüttungen gleichgesetzt werden. Foto: BoKlima (Pflanzbeet der Stadt Bochum in Weitmar-Mark)
Auch die Vorgaben zur Bepflanzung sollten nach unserem Dafürhalten überarbeitet werden: Vogelnährgehölze und Bienenweiden werden benötigt, Kirschlorbeer ist überflüssig. Doch genau das geben die Festsetzungen in der Form nicht her!
Warum sich unsere Stadt bei der Begrünung der Gebäudefassaden bei den „Sportanlagen Universität und Schule” bereits mit 30 % zufrieden geben will, leuchtet uns nicht ein. Wo liegt das Problem weitergehender Begrünungen?
Auch können wir nicht nachvollziehen, weshalb Tore von Tiefgaragenzufahrten blickdicht auszuführen sind. Tiefgaragen sollten wenn irgend möglich mit freier Lüftung, d.h. ohne eine mechanische Lüftungsanlage, ausgeführt werden. Dies spart entsprechende Ressourcen beim Bau wie beim Betrieb. Dafür sind Torkonstruktionen mit größtmöglichem freien Querschnitt von großem Vorteil, da hierdurch die Anordnung der weiteren notwendigen Lüftungsquerschnitte für die Tiefgaragen erleichtert wird.
Dagegen begrüßen wir ausdrücklich die Vorgaben zur Beleuchtung der Flächen mittels insektenfreundlicher Leuchtmittel, der Abstrahlungsbeschränkung in den unteren Halbraum sowie der Temperaturbegrenzung.
Bei den Maßnahmen gegen Vogelschlag vermissen wir eine konkrete Vorgabe. Es genügt u.E. nicht, wenn hier lediglich die Hinweise aus einer Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ berücksichtigt werden sollten.
Wir begrüßen die Unzulässigkeit von Lichtwerbeanlagen mit bewegtem, laufendem, blendendem oder in zeitlichem Wechsel aufleuchtendem Licht. Wir haben jedoch Zweifel an der Eindeutigkeit der Beschränkung des Umfangs der Werbeanlagen. Wie viele in den genannten Größen dürfen es am Ende maximal sein? Zudem sollten die Betriebszeiten der elektrisch beleuchteten Werbeanlagen sinnvoll eingeschränkt werden.
Und nun zum wichtigsten Aspekt, den Bestandsbäumen:
Der aus 750 Bäumen mit mittlerem und hohem ökologischem Wert bestehende Baumgürtel entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße ist ein nicht hoch genug zu bewertender Standortvorteil für das Bebauungsplangebiet 0862.
Foto: BoKlima (750 Bäume entlang Markstraße und Stiepeler Straße)
Es bedurfte nicht erst des von der NRW.URBAN beauftragten Umweltgutachtens zu dieser Fläche, in dem wieder und wieder auf die erhebliche Bedeutung der Bäume für die Stadtplanung hingewiesen wird! Auch nicht der seit mehr als einem Jahrzehnt bekannten Zone 1 – Einstufung der Fläche als “Gebiet mit einer Hitzebelastung im Ist-Zustand”.
Bochums Bürger:innen wissen seit langem, wie wichtig Bäume für unser Stadtklima sind. Deshalb müssen die im nördlichen Grundstücksbereich angedachten Nutzungen (Eckgebäude und Parkplätze) an den vorhandenen Baumbestand angepasst werden, und nicht umgekehrt!Es darf kein Sakrileg sein, wenn Baumbestände Ausnutzungsgrade von Grundstücken schmälern, denn
ohne Bäume und saubere Luft ist alles nichts.
Bäume, bei den Bürger:innen beliebte Schattenspender, hier im Bereich des ehemaligen Grundstückszugangs von der Markstraße aus (Foto: BoKlima)
Ob die Bezirksverwaltungsstelle Süd unbedingt auf diesem Grundstück angesiedelt werden und diese Bäume verdrängen muss, ist ohnehin fraglich: warum werden die bisherigen Räumlichkeiten nicht saniert? Warum wird nicht irgendwo aufgestockt oder überbaut, z.B. die Sportgebäude entlang des östlichen Planabschnitts? Wurde eine solche Möglichkeit untersucht? Welche alternativen Standorte wurden geprüft?
Und wozu die zahlreichen Parklätze, wo doch umfangreiche Tiefgaragen entstehen sollen?
Hinzu kommt, dass der Ausnutzungsgrad des Grundstücks ohnedies schon sehr hoch ist. Sogar viel zu hoch, wie ortskundige Anrainer wegen des erwartbaren zusätzlichen Fahrzeugaufkommens auf der bereits hochfrequentierten Markstraße in ihren Stellungnahmen bereits zum Ausdruck gebracht haben.
Neben der wünschenswerten Reduzierung der Grundstücksausnutzung stellt sich aber auch hier wieder die Frage, weshalb sich unsere Stadt nicht endlich einmal eine wirklich autofreie Siedlung erlauben möchte. Zumal an einem Ort wie diesem, mit bester ÖPNV-Anbindung? An einer Straße wie der Markstraße, an der weiterer Autoverkehr vermieden werden sollte!
Foto: Autofreie Siedlung Weissenburg e.V.
Viele Menschen verzichten bereits auf ein eigenes Auto und suchen Wohnraum, in dem sie ein paar Früchte des Verzichts ernten können: ein autofreies Grundstück, entsprechend gefahrfrei für kleine und große Kinder und gleichzeitig günstigeren Wohnraum, da Aufwendungen für Tiefgaragen, Parkplätze etc. erst gar nicht in die Baukosten einfließen!
In Erwartung Ihrer geschätzten Rückäußerungen und in der Hoffnung auf einen konstruktiven Austausch verbleiben wir für heute
Bochum, den 6. Juni 2024 , Gez.: Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses Mailkontakt: boklima@boklima.de Homepage: www.boklima.de Kopien: Presseverteiler, Bündnisverteiler
Anlage zum 19. Klimanotstandsbrief: (17.06.24, aktualisiert) Fragen für die Fragehalbestunde des Rates (pdf) : hier
Nach der Beobachtung einiger Mitglieder des Bochumer Klimaschutzbündnisses, die durch zwei beigefügte Luftbilder aus 2020 und aus 2022 gestützt werden, wurde der Baumbestand entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße (Bebauungsplangebiet 0862) in den letzten Jahren reduziert.
Deshalb möchten wir hiermit um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen der Fragehalbestunde des Rates bitten:
Ist es zutreffend, dass der Baumbestand entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße im Bereich des Bebauungsplanentwurfs 0862 vor, bei oder nach dem Abriss der EKGS bereits reduziert wurde?
Falls ja, auf welche Veranlassung und aus welchen Gründen geschah das?
Falls ja, wann genau und durch wen erfolgten die Maßnahmen?
Falls ja, welchen genauen Umfang hatten diese Fällungen?
Falls ja, wie und wo wurde die bereits beseitigte Waldfläche kompensiert?
Wie und wo ist eine Kompensation des verbliebenen Baumbestandes geplant, sollte diese Waldfläche entgegen unserer dringenden Empfehlung zum Bebauungsplan-entwurf ebenfalls gefällt werden?
Aus welchen Gründen fehlt in der Veröffentlichung ein landschaftsplanerischer Begleitplan?
W arum enthält das Baumfäll- und Baumpflanzkataster unserer Stadt hierzu keine Angaben? (Bildquelle abgerufen am 6.6.2024: https://www.bochum.de/Umwelt–und-Gruenflaechenamt/Baumfaell–und-Baumpflanzkataster)
Wird das Baumfäll- und Baum-pflanzkataster unserer Stadt regelmäßig gepflegt?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns schon im Voraus ganz herzlich.
Bochum, den 12. Juni 2024 (Überarbeitungsdatum)
Dr. I. Franke (Sprecher von BoKlima), AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum, Mailkontakt: boklima@boklima.de
Aus aktuellem Anlass, zu dem Bebauungsplan 0862 Markstr. / Stiepelerstr . können noch bis 18.06.24 Eingaben gemacht werden bzw. Stellungnahmen abgegeben werden . BoKlima zieht wie folgt Bilanz und gibt diese Stellungnahme ab : >> Sehr geehrte Damen und Herren, nur noch eine Woche haben Bochumer Bürger:innen die Möglichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Markstraße / Stiepeler Straße Stellung zu beziehen.
Nach Auffassung des Bochumer Klimaschutzbündnisses besitzt der veröffentlichte Entwurf einen grundlegenden Mangel:
Boklima motiviert und informiert in seinen Workshops zu Balkon-Kraftwerken / Mini-PV-Anlagen … :
” Sonnenstrom für Alle – mein erstes Balkonkraftwerk – Vortrag und Workshop zum Schnuppern und Anfassen “
Aus der DASA Dortmund :
Themen / Beschreibung
In Theorie und Praxis wird aufgezeigt, wie der Wunsch nach einer eigenen kleinen Photovoltaikanlage Wirklichkeit werden kann.
Sogenannte Balkonkraftwerke sind ein wunderbarer erster Schritt, um Erneuerbare Energie zu Hause selbst zu erzeugen, selbst zu nutzen, die Stromrechnung zu mindern und Teil der Energiewende zu werden.
In einem Vortragsteil werden zunächst die Grundlagen der solaren Stromgewinnung erläutert und die Besonderheiten der Balkonkraftwerke dargestellt.
Anschließend geht’s ganz praktisch weiter: Solarmodul, Wechselrichter, Verkabelung, Steckverbindungen usw. können angefasst und selbst zusammengebaut werden.
Wenn die Sonne scheint, erzeugen wir zum Abschluss des Workshops gemeinsam euren ersten Solarstrom!
Eine Veranstaltung vom Bochumer Klimaschutzbündnis (BoKlima.de)
(05.06.24, PV-Magazin) , HTW Berlin aktualisiert Stecker-Solar-Simulator auf 800 Watt ; Nach Inkrafttreten des „Solarpaket I“ reagieren Hochschule und Hersteller von Photovoltaik-Balkonanlagen. Sie passen ihre Angebote auf die nun erhöhte maximale Einspeiseleistung von 800 Watt an. Auch normtechnisch ist der Weg für die neue Bagatellgrenze frei, da die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, wie die DGS klarstellte.
(05.06.24, PV-Magazin) , pv magazine Podcast: Geht Balkonsolar jetzt kinderleicht? ; Stecker-Solar-Sets sind aktuell sehr günstig zu bekommen. Sie dürfen jetzt bis zu 800 Watt Einspeiseleistung haben und müssen nur noch bei der Bundesnetzagentur, nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Im pv magazine Podcast diskutieren wir, welche Regeln und Normen für die kleinen Photovoltaik-Anlagen gelten, was bei der Installation beachtet werden sollte und wie die Anlagen durch Einbindung eines Batteriespeichers smart werden.
(16.05.24, vb.nrw) , EEG 2023/24: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt ; Photovoltaik bleibt interessant für private Haushalte. Dafür sorgen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch das “Solarpaket I”, das inzwischen in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Veranstaltung ‘Deutscher Umwelttag’ vom 05.06.24-06.06.24 in Berlin am Schloss Bellevue vergibt der WATTBEWERB e.V. Preise an Städte und Gemeinden für den größten PV-Zubau im Zeitraum des letzten Jahres — leider ist auch hier Bochum wieder nicht vertreten. (( Der Bochumer OB hat noch nicht mal einen Kommentar zu den über 25 Kommentaren anderer Städte abgegeben ))
Bochum landet nur auf Platz 47 hinter Dortmund, Bielefeld etc.
Damit das anders wird , setzt sich unter anderem BoKlima für mehr PV ein z.B. mit den (Balkon-)-PV-Workshopns von BoKlima, siehe : hier
Hintergrund
Wattbewerb startete am 21. Februar 2021 mit dem Ziel, die installierte Leistung von Photovoltaik zu verdoppeln. Nach gut zweieinhalb Jahren, zum 30. September 2023, hat es die erste Großstadt geschafft! Dies ist unsere Motivation, Wattbewerb weiterzuentwickeln. Übrigens: Das Angebot ist für alle Kommunen kostenlos! Wattbewerb – hier spielt die Energiewende
Zusammenfassung der Pressemitteilung:
Wattbewerb überreichte am 4. Juni gemeinsam mit Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags, die Pokale und Urkunden an die besten Wattbewerb-Kommunen. Passend zur Siegerehrung strahlte die Sonne über dem Park von Schluss Bellevue. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter waren der Einladung zur Woche der Umwelt gefolgt, um ihre Auszeichnung für den erfolgreichen Zubau von Photovoltaik entgegenzunehmen.
Mitgliedstädte des Deutschen Städtetages wurden von Wattbewerb e.V. für den größten Zubau von Photovoltaik im Wettbewerbszeitraum ausgezeichnet.
Wattbewerb überreichte am 4. Juni gemeinsam mit Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages, die Pokale und Urkunden an die besten Wattbewerb-Kommunen.
Wattbewerb e.V. will die Energiewende in Deutschland durch den exponentiellen Ausbau erneuerbarer Energien voranbringen. Mit dem Schwerpunkt Photovoltaik fand von 21.2.2021 bis 30.09.2023 ein Wettbewerb für Kommunen in Deutschland mit der Herausforderung statt, in welcher Kommune in den drei Kategorien Großstädte, Städte und Gemeinden am meisten Photovoltaik, gemessen in Watt Peak/Einwohner, zugebaut wird.
StädteRanking : hier (Bochum Platz 47. ) Installierte PV-Leistung / Einwohner*In (Zubau) : nur 98,7 Wp ; Maximum : Gütersloh : 333,9 Wp Selbst Dortmund ist mit 116,2 Wp vor Bochum auf Platz 36
Weitere Detail-Daten zum PV Ausbau gibt das Dashboard : hier