(24.08.23, DUH.de) , Original : hier
• Fall einer Mieterin und eines Mieters einer Wohnung in Kiel, denen ihr Balkonkraftwerk von der Hausverwaltung „Haus & Grund“ untersagt wird
• Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik: Hausverwaltung stellt völlig überzogene Forderungen, die tausende Euro Mehrkosten verursachen
• Ziel der Klage ist ein Grundsatzurteil, damit Mieterinnen und Mieter sich endlich unkompliziert an der Energiewende beteiligen können
Berlin, 24.8.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt eine Mieterin und einen Mieter einer Wohnung in Kiel bei ihrer Klage auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks. Sie leiden wie viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland darunter, dass ihnen die einfache Anbringung der Balkon-Solaranlage von ihrer Hausverwaltung „Haus & Grund“ mit unsachlichen und überzogenen Forderungen untersagt wird.
Nach Ansicht der DUH und der Klagenden ist diese Verzögerungstaktik rechtsmissbräuchlich: Die Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien besitzt längst gesetzlich den Rang des „überragenden öffentlichen Interesses“, die Installation ist zudem rückbaubar und absolut sicher. Es gibt keinen sachlich nachvollziehbaren Grund gegen das Balkonkraftwerk der Mietenden und ein solcher wird von der Hausverwaltung der Vermieterin auch nicht angeführt.
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Matthias Weyland, Kläger aus Kiel: „Wir wollen unseren Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig die steigenden Strompreise besser abfedern. Leider wird uns das von unserer Hausverwaltung bisher unmöglich gemacht. In den letzten Monaten ist bei uns der Eindruck entstanden, dass Haus & Grund bewusst versucht, unser Anliegen mit absurden Forderungen und Nachweisen zu verzögern. Wir waren fassungslos als wir festgestellt haben, dass Haus & Grund hier immer wieder neue Forderungen erhebt, um unsere oder ähnliche Anfragen ins Leere laufen zu lassen. Wir lassen uns nicht länger ausbremsen, sondern werden nun von unserem Klagerecht Gebrauch machen. Wir hoffen, dass wir mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe für alle Verbraucherinnen und Verbraucher eine gerichtliche Klarstellung erwirken können.“
Hintergrund:
Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, für den Balkon, den Vorgarten, die Terrasse oder das Garagendach sind eine einfache und effektive Möglichkeit, Strom dezentral zu erzeugen, steigende Strompreise abzufedern und den eigenen Klima-Fußabdruck zu senken. Neben der unmittelbaren Kostenersparnis können Balkonkraftwerke auch zu einer höheren Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer in Bezug auf den eigenen Stromverbrauch beitragen. Dies kann zu langfristigen Verhaltensänderungen führen. Nicht zuletzt sind Balkonkraftwerke geeignet, um die Akzeptanz für die Energiewende in der Breite der Bevölkerung hochzuhalten und schaffen das auch, wie aktuelle Zahlen zeigen. In Deutschland sind 230.000 Anlagen registriert. Davon wurden alleine in diesem Jahr 137.000 in Betrieb genommen. Die DUH geht schätzungsweise von einer halben Million installierter Anlagen aus und das Potential ist groß. Von 43 Millionen Wohnungen sind ca. 20 Millionen Haushalte für ein Balkonkraftwerk geeignet. Allein damit könnten jährlich 3,6 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, bis 2030 25 Millionen Tonnen CO2.
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