DUH : Vonovia erlaubt Balkonkraft-werk nach Rechtsverfahren der DUH

(( DUH : Deutsche Umwelhilfe ))

Original und in voller Länge siehe Pressemitteilung der DUH : hier

Signalwirkung für hunderttausende Mieterinnen und Mieter: Vonovia erlaubt Balkonkraftwerk nach Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe

Mittwoch, 07.01.2026
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  • Nach monatelangem Widerstand erlaubt der größte Vermieter Deutschlands das Balkonkraftwerk eines Aachener Mieters vorbehaltlos
  • DUH unterstützte Klage des Aachener Mieters und fordert Wohnungswirtschaft auf, Balkonkraftwerke für die Energiewende in Bürgerhand nicht länger zu blockieren
  • Wegweisendes Urteil aus Hamburg zeigt, dass Vermieter die Installation von Balkonkraftwerken nicht grundsätzlich verweigern dürfen

Berlin, 7.1.2026:
Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat nach monatelangem Widerstand der Montage eines Balkonkraftwerks gerichtlich zugestimmt. Ein Mieter aus Aachen hatte sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Blockadehaltung und überzogene Anforderungen gewehrt, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung. Die Vonovia hat nun auf die Klage des Mieters hin vor Gericht vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten der Vonovia erledigt hat. Die DUH fordert die Vonovia auf, ihre Gestattungsvereinbarungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken nun schnellstmöglich zu überarbeiten und damit hunderttausenden Mieterinnen und Mietern Rechtsicherheit zu verschaffen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Rückzug von Vonovia bestätigt, dass der pauschale Widerstand gegen Balkonkraftwerke rechtlich und sachlich nicht haltbar ist. Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg. Balkonkraftwerke sind sicher, rechtlich privilegiert und politisch ausdrücklich gewollt. Wir fordern alle großen Vermieter auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und ihre internen Vorgaben an Recht und Realität anzupassen. Wir erwarten klare und verhältnismäßige Regelungen, die Mieterinnen und Mietern den unkomplizierten Zugang zu Balkonkraftwerken ermöglichen – alles andere ist Schikane. Wir werden auch zukünftig Mieterinnen und Mieter unterstützen, die sich mit einem Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen und von großen Wohnungsunternehmen daran gehindert werden.“

Gestützt wird die Forderung der DUH durch ein Urteil von Anfang Dezember: Eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft versuchte, einen Mieter zum Rückbau seines Balkonkraftwerks zu zwingen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellte klar, dass der Vermieter dies nicht verlangen könne und stärkt damit Mieterrechte auf Installation von Balkonkraftwerken. Pauschale Bedenken des Vermieters, wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen, sind demnach keine ausreichenden Gründe zur Verweigerung. Besonders erfreulich ist dabei, dass mit diesem Urteil erstmals explizit auch der Anschluss an einer herkömmlichen Außensteckdose („Schuko“) gerichtlich erlaubt wurde. Das spart die hohen Kosten der in der Vergangenheit oft noch verlangten Einspeisesteckdose.

Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther:„Das Urteil aus Hamburg und die Einigung in Aachen bestätigen, dass Vermieter keine willkürlichen Hürden errichten dürfen, um die Energiewende zu blockieren. Mieter und Mieterinnen haben das Recht, sich unkompliziert an der Energiewende zu beteiligen und ihre Stromversorgung nachhaltig zu gestalten. Absurd hohe Anforderungen wie die von Vonovia gehen an der Realität vorbei und zeugen von einer Verhinderungstaktik.“

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weitere Infos

“Recht auf Solar” für Mieter & WEGs vom Bundestag beschlossen (04.07.24)

Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FPD und CDU/CSU gegen die AfD dem Gesetzesentwurf “… zur Erleichterung von Steckersolar’geräten” zugestimmt!

Damit muss nun der Vermieter nachweisen, warum ihm ein Balkonkraftwerk nicht zumutbar ist!

Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, ein umfassendes “Recht auf Steckersolar” für Mieter und Miteigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften zu schaffen. Er folgt damit einer der zentralen Forderungen aus der Petition, die der Balkon.Solar Verein letztes Jahr mit über 100.000 Bürger:innen gestellt hatte.

“Auch wenn wir zusammen mit zahlreichen Umweltverbänden gefordert hatten, das es ein allgemeines Recht auf Solar gibt, um auch in WEGs die Verbreitung von Solar auf dem Dach zu fördern, sind wir froh, dass der Bundestag nun noch vor der Sommerpause, diese wichtige Vereinfachung und Entbürokratisierung auf den Weg gebracht hat”, freut sich Balkon Solar Vereinsvorsitzende Simone Herpich

“Aus unserer Beratungsarbeit wissen wir, wie wichtig dieses Recht ist. Uns erreichen nahezu täglich die Anfragen verzweifelter Mieter, die uns von absurden Auflagen, endlosen Schriftwechseln und schlichtweg unverschämten Vermietern berichten.”, erklärt Vorstand Sebastian Müller. mehr : hier

Damit sind 3 von 4 Hürden für Balkonsolar gefallen. Es fehlt jetzt noch die Produktnorm. ( vom BalkonsolarVerein : @balkonsolar@freibur.solar ; BalkonSolar Verein )

BalkonSolar Verein begrüßt die Einführung eines Recht auf BalkonSolar + Informiert in Webinar am Montag um 18:00

Kurzvortrag von Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler mit Fragemöglichkeit: Montag 18:00
Anmeldung unter: https://pretix.eu/balkonsolar/Webinare24/4184650/ 


Zumutbar ist aus unserer Sicht immer: Die Anbringung an einem Normgerecht gebauten Balkon mit marktgängigen Aufhängungen nach der Aufbauanleitung des Herstellers, durch den Anbringer, d.h. den Mieter oder Wohnungseigentümer.

Die Haftung lässt sich vollständig auf den Aufhänger, also Mieter oder Wohnungseigentümer übertragen, siehe dazu etwa: https://balkon.solar/haftung

https://balkon.solar/news/2024/07/04/balkonsolar-verein-begruesst-die-einfuehrung-eines-recht-auf-balkonsolar-informiert-in-webinar-am-montag-um-1800/

Überzogen wäre es hingegen unseres Erachtens, wenn der Vermieter etwa verlangt: Einen statischen Nachweis des Balkons über die Tragfähigkeit des Balkonsolarkraftwerkes, einen  brandschutztechnischen Nachweis, Prüfung der gesamten Hauselektrik oder eine Montage durch Fachbetrieb. 

https://balkon.solar/news/2024/07/04/balkonsolar-verein-begruesst-die-einfuehrung-eines-recht-auf-balkonsolar-informiert-in-webinar-am-montag-um-1800/

Weitere Infos zur Gestzgebung

  • (05.07.24, bundesregireung) , Mehr Solarstrom, weniger BürokratieDas Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Der Bundestag hat nun eine weitere Vereinfachung im Wohneigentums- und Mietrecht verabschiedet…. mehr : hier
    • Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
    • Digitale Stromzähler nicht verpflichtend
    • Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen. Damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.
  • (05.07.24, tagesschau ) , Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten — Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter. Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das hat der Bundestag … ; mehr : hier
    • “Booster für die Solariersierung”
      Künftig sollen Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.
    • In drei bis sechs Jahren rentabel
      Ob sich Balkonkraftwerke lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag des Versorgers Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.
  • (04.07.24, heise ) , Wohnrecht neu: Leichter zum Balkonkraftwerk, Eigentümerversammlung auch online Wohnungseigentümer dürfen sich in Zukunft auch online versammeln, wenn sie möchten. Die Genehmigung der Solarpaneele wird einfacher, auch für Mieter.​… ; mehr : hier
    • Mieter und Wohnungseigentümer erhalten Anspruch darauf, dass ihnen gestattet wird, Steckersolargeräte anzubringen. Indem sogenannte Balkonkraftwerke “privilegierte bauliche Veränderungen” werden, müssen Mieter oder Wohnungseigentümer die Installation nicht mehr eigens begründen
  • (04.07.24 , golem ) , Ampel einigt sich auf Privilegierung von Balkonkraftwerken Die Koalition hält keine konkreten Vorgaben für den Anspruch auf Balkonkraftwerke für erforderlich. PV-Anlagen auf dem Dach müssten zudem nicht privilegiert werden…. mehr : hier
  • (03.07.24 , pv-Magazin ) , Bundestag wird Erleichterungen für Photovoltaik-Balkonanlagen beschließen — Am Donnerstag wird das Plenum aller Voraussicht nach Änderungen für Mieter und Wohnungseigentümer verabschieden. Der BSW-Solar spricht von einer „deutlichen Verbesserung“, die DUH von „Arbeitsverweigerung“…. mehr : hier
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Weitere Infos

  • () , BoKlima – (Balskon-Solar-) – PV-Initiative : hier
  • ( , balkon.solar) , Buch : Balkonsolar / Steckersolar — Photovoltaik-Balkonkraftwerke Solarstrom selbst erzeugen. Bestellung hier beim Autor. Für Hausbesitzer und Mieter.  1. Auflage 2023, erscheint im März 2023 … mehr : hier
  • (08.07.24 , ARD – BR ) (Video) Mehr Strom von der Sonne · Bürger packen’s an — Bayern ist Spitzenreiter in Sachen Solarstrom-Ausbau. Dennoch: Um die Klimaziele der Staatsregierung zu erreichen, müssten jede Woche in Bayern etwa 3.000 Solaranlagen auf Dächern installiert und 54 Fußballfelder mit Freiflächen-PV-Anlagen bestückt werden. In der “Unkraut”-Reportage werden Menschen vorgestellt, die den Solarausbau in Bayern voranbringen wollen – in der Stadt und auf dem Land.So plant eine Hausgemeinschaft in der Stadt Nürnberg ein ungewöhnliches Projekt: Auf dem Flachdach ihres Mehrfamilienhauses wollen sie mit Unterstützung von Profis selbst ihre PV-Anlage installieren. Auch wenn in den bayerischen Städten noch viele Dächer frei sind: Laut Experten braucht es auch PV-Anlagen in der Landschaft, um die Ausbauziele zu erreichen. Im Oberland haben sich Bürger zu einer Energiegenossenschaft zusammengeschlossen. Sie versuchen Flächeneigentümer wie Landwirte für ihre Idee zu gewinnen. Große Agri-PV-Anlagen sollen Landwirtschaft und Energieerzeugung in Einklang bringen. Deutlich wird aber auch, welche Widerstände es gibt. Klimafreundliche Stromerzeugung mit Solarmodulen erfährt in der Bevölkerung zwar grundsätzlich viel Akzeptanz, es gibt vor Ort aber auch Bedenken. Insbesondere, wenn es um das Landschaftsbild geht. Wird es gelingen, breite Zustimmung für Solarstrom-Erzeugung im Voralpenland zu bekommen? … mehr : hier

VideoClip – PV-Balkon-Workshop 13.04.24 , VHS

Anmeldung : Email an BalkonSolar@boklima.de
und bei der VHS : Kurs I20004

Zur PV-Site : hier


(Fritjof)