Einführung: Das kleine SFV Stecker- und Balkonsolar 1×1
Aufbau einer Steckersolaranlage Bestandteile, Modultypen, Einsatzbereiche , von Tobias Otto & Kyra Schäfer
Lohnt sich das? Tipps zur Wirtschaftlichkeitsbewertung , von Tobias Otto
8 gute Gründe für Steckersolar-Anlagen , von Taalke Wolf & Kyra Schäfer
Eine kritische Betrachtung von Steckersolar-Speichern , von Tobias Otto
Organisatorische und rechtliche Aufgaben , Installation und Anmeldung, PV-Dachanlage erweitern, Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser, Kaufprozesse & Sammelbestellungen, von SFV Redaktion
Die häufigsten Ablehnungsgründe für Balkon-PV , von Sebastian Müller & Christian Ofenheusle
So gelingt die Montage Ihrer , Steckersolaranlage , von Ronald Biallas & Kyra Schäfer
Kurz vorgestellt: der Solarklapptisch , von Oliver Brandmüller
Was macht eigentlich der…? Der Balkon.Solar e.V. , von Sebastian Müller
2023 wurden 300.000 Stecker-solargeräte installiert.
Zusammengerechnet könnten sie den Strombedarf von mind. 55.000 Haushalten decken.
Tip : sehr lesenswert !
Insbes. Interessant (S.26) : Individuelle Unterkonstruktionen für Steckersolargeräte Was tun, wenn das marktübliche System nicht passt?
An unseren Oberbürgermeister Herrn Thomas Eiskirch, die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sowie die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Bochums
Einige gute Ansätze,aber unterm Strich leider doch noch unbefriedigend!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der politischen Gremien,
am heutigen Donnerstag, dem 6. Juni, jährt sich die Ausrufung des Klimanotstandes für unsere Stadt zum fünften Mal. Denn am 6. Juni 2019 ging der Rat folgende Selbstverpflichtung ein:
„Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaft-liche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“
Vor diesem Hintergrund nehmen wir hiermit zum Bebauungsplanentwurf 0862 – Markstraße / Stiepeler Straße – wie folgt Stellung:
Das Bochumer Klimaschutzbündnis begrüßt zukunftsfähige Festsetzungen im vorgenannten Bebauungsplanentwurf ausdrücklich, sieht aber auch viele Kritikpunkte, neben verschiedenen Details vor allem die geplante Entfernung des Baumbestandes betreffend:
So begrüßen wir die Gründachvorgabe, gerade in Verbindung mit solartechnischen Anlagen, die hier keinen Ausnahmetatbestand darstellen sollen. Beide Zusatzfunktionen sind nicht nur möglich, sondern machen in der Kombination, auch ästhetisch, Sinn: Foto: Bundesverband GebäudeGrün e. V.
Weniger nachvollziehbar ist dagegen die Vorgabe, nach der Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie einen Mindestabstand von 2,0 m zu allen Dachrändern einhalten müssen. Diese Vorgabe halten wir für unnötig und kontraproduktiv. Wirklich notwendige Abstände zum Dachrand ergeben sich für Revisionsarbeiten und zur Vermeidung übermäßiger Windkräfte planerisch von selbst. Durch Staffelgeschosse verkleinern sich die Dachflächen ohnehin, zudem beanspruchen hier weitere Aufbauten Platz (Aufzugsüberfahrten etc.), sodass die solar nutzbare Fläche sehr schnell, sehr klein wird. Das gilt es unbedingt zu vermeiden! In dem Zusammenhang leuchtet uns auch das Verbot von Dachüberständen nicht ein, die das Dachflächenangebot vergrößern würden.
Die Formulierungen über die Unzulässigkeit von Steinschüttungen (Schotter, Kies, Splitt oder Ähnlichem) bei der Gartengestaltung sind unseres Erachtens überarbeitungsbedürftig. Nachteilige Schottergärten können nicht mit vorteilhaften Kiesbeeten oder Granulatschüttungen gleichgesetzt werden. Foto: BoKlima (Pflanzbeet der Stadt Bochum in Weitmar-Mark)
Auch die Vorgaben zur Bepflanzung sollten nach unserem Dafürhalten überarbeitet werden: Vogelnährgehölze und Bienenweiden werden benötigt, Kirschlorbeer ist überflüssig. Doch genau das geben die Festsetzungen in der Form nicht her!
Warum sich unsere Stadt bei der Begrünung der Gebäudefassaden bei den „Sportanlagen Universität und Schule” bereits mit 30 % zufrieden geben will, leuchtet uns nicht ein. Wo liegt das Problem weitergehender Begrünungen?
Auch können wir nicht nachvollziehen, weshalb Tore von Tiefgaragenzufahrten blickdicht auszuführen sind. Tiefgaragen sollten wenn irgend möglich mit freier Lüftung, d.h. ohne eine mechanische Lüftungsanlage, ausgeführt werden. Dies spart entsprechende Ressourcen beim Bau wie beim Betrieb. Dafür sind Torkonstruktionen mit größtmöglichem freien Querschnitt von großem Vorteil, da hierdurch die Anordnung der weiteren notwendigen Lüftungsquerschnitte für die Tiefgaragen erleichtert wird.
Dagegen begrüßen wir ausdrücklich die Vorgaben zur Beleuchtung der Flächen mittels insektenfreundlicher Leuchtmittel, der Abstrahlungsbeschränkung in den unteren Halbraum sowie der Temperaturbegrenzung.
Bei den Maßnahmen gegen Vogelschlag vermissen wir eine konkrete Vorgabe. Es genügt u.E. nicht, wenn hier lediglich die Hinweise aus einer Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ berücksichtigt werden sollten.
Wir begrüßen die Unzulässigkeit von Lichtwerbeanlagen mit bewegtem, laufendem, blendendem oder in zeitlichem Wechsel aufleuchtendem Licht. Wir haben jedoch Zweifel an der Eindeutigkeit der Beschränkung des Umfangs der Werbeanlagen. Wie viele in den genannten Größen dürfen es am Ende maximal sein? Zudem sollten die Betriebszeiten der elektrisch beleuchteten Werbeanlagen sinnvoll eingeschränkt werden.
Und nun zum wichtigsten Aspekt, den Bestandsbäumen:
Der aus 750 Bäumen mit mittlerem und hohem ökologischem Wert bestehende Baumgürtel entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße ist ein nicht hoch genug zu bewertender Standortvorteil für das Bebauungsplangebiet 0862.
Foto: BoKlima (750 Bäume entlang Markstraße und Stiepeler Straße)
Es bedurfte nicht erst des von der NRW.URBAN beauftragten Umweltgutachtens zu dieser Fläche, in dem wieder und wieder auf die erhebliche Bedeutung der Bäume für die Stadtplanung hingewiesen wird! Auch nicht der seit mehr als einem Jahrzehnt bekannten Zone 1 – Einstufung der Fläche als “Gebiet mit einer Hitzebelastung im Ist-Zustand”.
Bochums Bürger:innen wissen seit langem, wie wichtig Bäume für unser Stadtklima sind. Deshalb müssen die im nördlichen Grundstücksbereich angedachten Nutzungen (Eckgebäude und Parkplätze) an den vorhandenen Baumbestand angepasst werden, und nicht umgekehrt!Es darf kein Sakrileg sein, wenn Baumbestände Ausnutzungsgrade von Grundstücken schmälern, denn
ohne Bäume und saubere Luft ist alles nichts.
Bäume, bei den Bürger:innen beliebte Schattenspender, hier im Bereich des ehemaligen Grundstückszugangs von der Markstraße aus (Foto: BoKlima)
Ob die Bezirksverwaltungsstelle Süd unbedingt auf diesem Grundstück angesiedelt werden und diese Bäume verdrängen muss, ist ohnehin fraglich: warum werden die bisherigen Räumlichkeiten nicht saniert? Warum wird nicht irgendwo aufgestockt oder überbaut, z.B. die Sportgebäude entlang des östlichen Planabschnitts? Wurde eine solche Möglichkeit untersucht? Welche alternativen Standorte wurden geprüft?
Und wozu die zahlreichen Parklätze, wo doch umfangreiche Tiefgaragen entstehen sollen?
Hinzu kommt, dass der Ausnutzungsgrad des Grundstücks ohnedies schon sehr hoch ist. Sogar viel zu hoch, wie ortskundige Anrainer wegen des erwartbaren zusätzlichen Fahrzeugaufkommens auf der bereits hochfrequentierten Markstraße in ihren Stellungnahmen bereits zum Ausdruck gebracht haben.
Neben der wünschenswerten Reduzierung der Grundstücksausnutzung stellt sich aber auch hier wieder die Frage, weshalb sich unsere Stadt nicht endlich einmal eine wirklich autofreie Siedlung erlauben möchte. Zumal an einem Ort wie diesem, mit bester ÖPNV-Anbindung? An einer Straße wie der Markstraße, an der weiterer Autoverkehr vermieden werden sollte!
Foto: Autofreie Siedlung Weissenburg e.V.
Viele Menschen verzichten bereits auf ein eigenes Auto und suchen Wohnraum, in dem sie ein paar Früchte des Verzichts ernten können: ein autofreies Grundstück, entsprechend gefahrfrei für kleine und große Kinder und gleichzeitig günstigeren Wohnraum, da Aufwendungen für Tiefgaragen, Parkplätze etc. erst gar nicht in die Baukosten einfließen!
In Erwartung Ihrer geschätzten Rückäußerungen und in der Hoffnung auf einen konstruktiven Austausch verbleiben wir für heute
Bochum, den 6. Juni 2024 , Gez.: Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses Mailkontakt: boklima@boklima.de Homepage: www.boklima.de Kopien: Presseverteiler, Bündnisverteiler
Anlage zum 19. Klimanotstandsbrief: (17.06.24, aktualisiert) Fragen für die Fragehalbestunde des Rates (pdf) : hier
Nach der Beobachtung einiger Mitglieder des Bochumer Klimaschutzbündnisses, die durch zwei beigefügte Luftbilder aus 2020 und aus 2022 gestützt werden, wurde der Baumbestand entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße (Bebauungsplangebiet 0862) in den letzten Jahren reduziert.
Deshalb möchten wir hiermit um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen der Fragehalbestunde des Rates bitten:
Ist es zutreffend, dass der Baumbestand entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße im Bereich des Bebauungsplanentwurfs 0862 vor, bei oder nach dem Abriss der EKGS bereits reduziert wurde?
Falls ja, auf welche Veranlassung und aus welchen Gründen geschah das?
Falls ja, wann genau und durch wen erfolgten die Maßnahmen?
Falls ja, welchen genauen Umfang hatten diese Fällungen?
Falls ja, wie und wo wurde die bereits beseitigte Waldfläche kompensiert?
Wie und wo ist eine Kompensation des verbliebenen Baumbestandes geplant, sollte diese Waldfläche entgegen unserer dringenden Empfehlung zum Bebauungsplan-entwurf ebenfalls gefällt werden?
Aus welchen Gründen fehlt in der Veröffentlichung ein landschaftsplanerischer Begleitplan?
W arum enthält das Baumfäll- und Baumpflanzkataster unserer Stadt hierzu keine Angaben? (Bildquelle abgerufen am 6.6.2024: https://www.bochum.de/Umwelt–und-Gruenflaechenamt/Baumfaell–und-Baumpflanzkataster)
Wird das Baumfäll- und Baum-pflanzkataster unserer Stadt regelmäßig gepflegt?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns schon im Voraus ganz herzlich.
Bochum, den 12. Juni 2024 (Überarbeitungsdatum)
Dr. I. Franke (Sprecher von BoKlima), AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum, Mailkontakt: boklima@boklima.de
Aus aktuellem Anlass, zu dem Bebauungsplan 0862 Markstr. / Stiepelerstr . können noch bis 18.06.24 Eingaben gemacht werden bzw. Stellungnahmen abgegeben werden . BoKlima zieht wie folgt Bilanz und gibt diese Stellungnahme ab : >> Sehr geehrte Damen und Herren, nur noch eine Woche haben Bochumer Bürger:innen die Möglichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Markstraße / Stiepeler Straße Stellung zu beziehen.
Nach Auffassung des Bochumer Klimaschutzbündnisses besitzt der veröffentlichte Entwurf einen grundlegenden Mangel:
Boklima motiviert und informiert in seinen Workshops zu Balkon-Kraftwerken / Mini-PV-Anlagen … :
” Sonnenstrom für Alle – mein erstes Balkonkraftwerk – Vortrag und Workshop zum Schnuppern und Anfassen “
Aus der DASA Dortmund :
Themen / Beschreibung
In Theorie und Praxis wird aufgezeigt, wie der Wunsch nach einer eigenen kleinen Photovoltaikanlage Wirklichkeit werden kann.
Sogenannte Balkonkraftwerke sind ein wunderbarer erster Schritt, um Erneuerbare Energie zu Hause selbst zu erzeugen, selbst zu nutzen, die Stromrechnung zu mindern und Teil der Energiewende zu werden.
In einem Vortragsteil werden zunächst die Grundlagen der solaren Stromgewinnung erläutert und die Besonderheiten der Balkonkraftwerke dargestellt.
Anschließend geht’s ganz praktisch weiter: Solarmodul, Wechselrichter, Verkabelung, Steckverbindungen usw. können angefasst und selbst zusammengebaut werden.
Wenn die Sonne scheint, erzeugen wir zum Abschluss des Workshops gemeinsam euren ersten Solarstrom!
Eine Veranstaltung vom Bochumer Klimaschutzbündnis (BoKlima.de)
(05.06.24, PV-Magazin) , HTW Berlin aktualisiert Stecker-Solar-Simulator auf 800 Watt ; Nach Inkrafttreten des „Solarpaket I“ reagieren Hochschule und Hersteller von Photovoltaik-Balkonanlagen. Sie passen ihre Angebote auf die nun erhöhte maximale Einspeiseleistung von 800 Watt an. Auch normtechnisch ist der Weg für die neue Bagatellgrenze frei, da die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, wie die DGS klarstellte.
(05.06.24, PV-Magazin) , pv magazine Podcast: Geht Balkonsolar jetzt kinderleicht? ; Stecker-Solar-Sets sind aktuell sehr günstig zu bekommen. Sie dürfen jetzt bis zu 800 Watt Einspeiseleistung haben und müssen nur noch bei der Bundesnetzagentur, nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Im pv magazine Podcast diskutieren wir, welche Regeln und Normen für die kleinen Photovoltaik-Anlagen gelten, was bei der Installation beachtet werden sollte und wie die Anlagen durch Einbindung eines Batteriespeichers smart werden.
(16.05.24, vb.nrw) , EEG 2023/24: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt ; Photovoltaik bleibt interessant für private Haushalte. Dafür sorgen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch das “Solarpaket I”, das inzwischen in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Veranstaltung ‘Deutscher Umwelttag’ vom 05.06.24-06.06.24 in Berlin am Schloss Bellevue vergibt der WATTBEWERB e.V. Preise an Städte und Gemeinden für den größten PV-Zubau im Zeitraum des letzten Jahres — leider ist auch hier Bochum wieder nicht vertreten. (( Der Bochumer OB hat noch nicht mal einen Kommentar zu den über 25 Kommentaren anderer Städte abgegeben ))
Bochum landet nur auf Platz 47 hinter Dortmund, Bielefeld etc.
Damit das anders wird , setzt sich unter anderem BoKlima für mehr PV ein z.B. mit den (Balkon-)-PV-Workshopns von BoKlima, siehe : hier
Hintergrund
Wattbewerb startete am 21. Februar 2021 mit dem Ziel, die installierte Leistung von Photovoltaik zu verdoppeln. Nach gut zweieinhalb Jahren, zum 30. September 2023, hat es die erste Großstadt geschafft! Dies ist unsere Motivation, Wattbewerb weiterzuentwickeln. Übrigens: Das Angebot ist für alle Kommunen kostenlos! Wattbewerb – hier spielt die Energiewende
Zusammenfassung der Pressemitteilung:
Wattbewerb überreichte am 4. Juni gemeinsam mit Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags, die Pokale und Urkunden an die besten Wattbewerb-Kommunen. Passend zur Siegerehrung strahlte die Sonne über dem Park von Schluss Bellevue. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter waren der Einladung zur Woche der Umwelt gefolgt, um ihre Auszeichnung für den erfolgreichen Zubau von Photovoltaik entgegenzunehmen.
Mitgliedstädte des Deutschen Städtetages wurden von Wattbewerb e.V. für den größten Zubau von Photovoltaik im Wettbewerbszeitraum ausgezeichnet.
Wattbewerb überreichte am 4. Juni gemeinsam mit Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages, die Pokale und Urkunden an die besten Wattbewerb-Kommunen.
Wattbewerb e.V. will die Energiewende in Deutschland durch den exponentiellen Ausbau erneuerbarer Energien voranbringen. Mit dem Schwerpunkt Photovoltaik fand von 21.2.2021 bis 30.09.2023 ein Wettbewerb für Kommunen in Deutschland mit der Herausforderung statt, in welcher Kommune in den drei Kategorien Großstädte, Städte und Gemeinden am meisten Photovoltaik, gemessen in Watt Peak/Einwohner, zugebaut wird.
StädteRanking : hier (Bochum Platz 47. ) Installierte PV-Leistung / Einwohner*In (Zubau) : nur 98,7 Wp ; Maximum : Gütersloh : 333,9 Wp Selbst Dortmund ist mit 116,2 Wp vor Bochum auf Platz 36
Weitere Detail-Daten zum PV Ausbau gibt das Dashboard : hier
Vortrag und Diskussion von und mit : Nicole Sehring
Di ., 25.06.2024, 19:00 Uhr Quartiershalle KoFabrik Stühmeyerstraße 33
Dipl. Ing. (FH) Nicole Sehrig : M.A., Bildungsreferentin des Instituts für Umwelt und Zukunftsforschung e.V. und SPD Mitglied der Bezirksvertretung Bochum Südwest
Vorstellung: Was ist im Paket der Bochumer Nachhaltigkeitsstrategie? Unsere Stadt Bochum hat die Nachhaltigkeits-strategie für die Klimaneutralität 2035 beschlossen ▪ 200 Maßnahmen und jährlich um die 20 neue Maßnahmensteckbriefe
Eine erstmalige Verwendung der Bezeichnung „Nachhaltigkeit“ in deutscher Sprache im Sinne eines langfristig angelegten verantwortungsbewussten Umgangs mit einer Ressource ist bei Hans Carl von Carlowitz 1713 in seinem Werk Silvicultura oeconomica nachgewiesen.[7] Carlowitz fragte, „wie eine sothane [solche] Conservation und Anbau des Holzes anzustellen / daß es eine continuirliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe / weiln es eine unentbehrliche Sache ist / ohne welche das Land in seinem Esse [Sein] nicht bleiben mag“.[8][9]
Aktuelle Konzepte der Nachhaltigkeit
Nachhaltige Entwicklung beachtet ökologische, ökonomische und soziale Aspekte.
Die 1983 von den Vereinten Nationen eingesetzte Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) beeinflusste die internationale Debatte über Entwicklungs- und Umweltpolitik maßgeblich,[35] ohne jedoch auf den Ursprung in der deutschen forstwirtschaftlichen Debatte Bezug zu nehmen.[36] Die Kommission unter dem Vorsitz der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland hatte den Auftrag, langfristige Perspektiven für eine Entwicklungspolitik aufzuzeigen, die zugleich umweltschonend ist. In ihrem auch als Brundtland-Bericht bekannt gewordenen Abschlussdokument Unsere gemeinsame Zukunft aus dem Jahre 1987 ist das von diesem Leitgedanken inspirierte Konzept der nachhaltigen Entwicklung definiert.
Wieso handeln wir immer noch nicht umweltbewusst?
(17.09.2019, SZ)
Obwohl wir um die Gefahren des Klimawandels wissen? Das erklärt eine Umweltpsychologin Prof. Dr. Ellen Matthies .
„Wir neigen dazu, das zu tun, was wir schon immer getan haben“
“Es ist zu schön, um wahr zu sein: Eine Welt, in der verstopfte Straßen der Vergangenheit angehören und die Fahrt ins Büro oder in den Urlaub so reibungslos verläuft wie nie zuvor.”
Link zum Video via MediathekWebView (in mitlerer Aufloesung) : hier ; in der ZDF-Mediathek : hier
„Wir müssen es schaffen, die Autos aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen“, fordert Harald Lesch. In einer neuen ZDF-Dokumentation wirft der Wissenschaftsjournalist und TV-Moderator einen Blick auf die deutschen Straßen. Sein Fazit: So wie es ist, kann es nicht bleiben.
Staus erzeugen nicht nur Frust, der Stillstand belastet auch die Umwelt und führt zu hohen wirtschaftlichen Kosten – effektive Lösungsvorschläge sind rar. Harald Lesch sucht nach neuen Wegen, wie wir uns entspannter, schneller und klimafreundlicher fortbewegen können.
2.573 Kilometer mit nur einer Akkuladung
Blechlawinen schlängeln sich durch unsere Städte, der Klimawandel zwingt uns dazu, Fortbewegung neu zu denken. Grund genug für Harald Lesch, ein junges Forschungsteam zu treffen. Die Studierenden der Technischen Universität München (TUM) haben das reichweitenstärkste Elektroauto der Welt entwickelt. Das Team fuhr über 2.573 Kilometer mit nur einer Akkuladung. Harald Lesch macht den Faktencheck – welcher Antrieb bringt uns in die Zukunft und wie wird sie aussehen, die Mobilität von morgen? E-Autos gibt es tatsächlich schon seit dem 19. Jahrhundert. Ein amerikanischer Autobauer setzte seinerzeit allerdings den Verbrennungsmotor durch – wie kam es dazu? Und wie wirkt sich das heute aus?
Weil der Stillstand auf den Straßen ein weltweit verbreitetes Phänomen ist, rückt die massenhafte Immobilität von Menschen zunehmend in den Blick von Forschenden. Dass das Verursachen von Staus ein offenbar zutiefst menschliches Verhalten ist, bewies ein Forscherteam der japanischen Universität Nagoya. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ließen 22 Autos ohne jegliche Hindernisse im Kreis fahren und dabei ein Tempo von etwa 30 Kilometern pro Stunde einhalten. Aber schon nach einer Minute kommt die Kolonne ins Stocken. Das Experiment zeigt: es reichen wenige Faktoren, um einen Stau auszulösen. Ameisen hingegen stehen nie im Stau, egal wie viele Tiere sich tummeln. Forschende vermuten die Ursache im Verhalten der Tiere. Was könnten Menschen von ihnen lernen?
Gibt es Lösungen für Metropolen?
Professor Harald Lesch trifft die Verkehrsforscherin Dr. Laura Gebhardt vom Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Dabei klären sie unter anderem die Frage, was passieren muss, damit Menschen sich auf neue Technologien einlassen und ob Autos in unseren Städten abgeschafft werden sollten. Spanien ist Vorreiter in Sachen Städteplanung: Wie viele Metropolen weltweit, hat auch Barcelona mit innerstädtischem Verkehr, Staus und Luftverschmutzung zu kämpfen. Ein Lösungsansatz sind die sogenannten Superblocks, verkehrsberuhigte Viertel. Sie versprechen eine bessere Lebensqualität. Wie funktionieren die autofreien Zonen und lässt sich das auch auf Deutschland übertragen?
Unter dem Namen “Terra X Harald Lesch” wird die Dokureihe neu aufgelegt. “Harald Lesch geht raus aus dem ‘Elfenbeinturm der Wissenschaft’ und dorthin, wo Forschung erlebt und hinterfragt wird”, kündigt das Zweite das aufgefrischte Format an. Unter dem vertrauten “Terra X”-Label will man dem Publikum “Wissenschaft zum Mitreden” vermitteln.
Nachdem das Solarpaket I nun verabschiedet und veröffentlicht ist, ist für die Nutzung NUR noch eine — vereinfachte — Anmeldung im MarktstammdatenRegister notwenig.
Generell: Die Registrierung eines Balkonkraftwerks im MaStR besteht aus zwei Schritten:
Schritt 1 Sie legen zu Beginn ein Benutzerkonto an. Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Bestätigen Sie diese E-Mail. Damit ist Ihr Konto aktiviert.
Schritt 2 Sie registrieren sich als Anlagenbetreiber und Ihr Balkonkraftwerk
Hier nun einige Hilfen , Videos zur Registrierung:
— Akudoktor zum Test von Stiftung Warentest zum Test von Balkonsolar-Kraftwerken : Balkonkraftwerke – Hat Warentest hier LACK gesoffen? https://www.youtube.com/watch?v=CZ6ML4xwMEA
Endlich ist das Solarpaket I vom Bundestag und Bundesrat versabschiedet; hier einige Meldungen dazu :
Was bringt es (Kurzübersicht)
Digitale Stromzähler nicht verpflichtend — Ferraris-Zähler darf erstmal bleiben und rückwärts laufen
Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
Balkonsolar : 2kWp Module ; 800W Wechselrichter
Balkonkraftwerke müssen (nicht mehr beim Netzbetreiber), sondern nur noch im Marktstammdatenregister bei der Aufsichtsbehörde angemeldet werden. „wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden“
Ob Balkonkraftwerke oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren. Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen.
Freitag, 26. April 2024
Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV—Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
…
Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
…
Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.
Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Mit dem Gesetz kommen nun weitere Vereinfachungen: * Digitale Stromzähler nicht verpflichtend * Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt * Stromeinspeisung über die Steckdose möglich
Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen
Damit Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ns allgemeine Stromnetz.
Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig außerdem selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird.
Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.
Leichter zum BalkonkraftwerkSolarpaket endgültig verabschiedet
Stand: 26.04.2024 13:40 Uhr
Mini-Solaranlage auf dem Balkon oder Photovoltaik-Anlage im Mehrfamilienhaus – das soll künftig ohne komplizierte Anmeldung möglich sein. Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket beschlossen.
Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Solarpaket verabschiedet. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen der Ausbau der Solarenergie weiter vorankommen und für die Breite der Gesellschaft nutzbar werden soll. Vor allem bürokratische Hürden sollen nun wegfallen.
Privatleute können künftig Mini-Solaranlagen ohne komplizierte Anmeldung als Balkonkraftwerke betreiben, Regeln für Solaranlagen auf Äckern und Feldern werden abgebaut und Vermieter können Photovoltaik-Strom direkt für ihre Mieter im Mehrfamilienhaus produzieren. Für Unternehmen wird der Bau von PV-Dachanlagen mehr gefördert.
Beratung noch am Freitag im Bundesrat
Das Solarpaket wurde im Bundestag mit 384 Stimmen, 200 Enthaltungen und 79 Gegenstimmen angenommen. Direkt im Anschluss wurde es in der Länderkammer beraten und verabschiedet.
Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sprach von einem “Booster” für die Erneuerbaren Energien. Einen vor allem von den Grünen geforderten “Resilienz-Bonus” zur Förderung der heimischen Solarindustrie hatte die FDP abgelehnt. Dieser Bonus war für Anlagenbetreiber gedacht, die sich für Produkte europäischer Hersteller entscheiden.