Vermieter dürfen Balkon-Solar-Anlagen nicht mehr verbieten
(17.10.24 , Haufe) , Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
Die Installation von Balkonkraftwerken wird einfacher. Das Gesetz mit Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht ist in Kraft getreten. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen nicht mehr so einfach ablehnen. …
Seit dem 10. Oktober 2024 dürfen Vermieter Mieter nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten, ein Balkonkraftwerk zu installieren.124 Das neue Gesetz nach § 554 Abs. 1 BGB schränkt die Macht von Vermietern und Eigentümern ein, gegen kleine, steckerfertige Solaranlagen vorzugehen.14
(mietercheck.de) , Gerichtsurteil: Vermieter darf Balkonkraftwerk meistens nicht verbieten
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Das Amtsgericht Stuttgart hat sich im Frühjahr dieses Jahres (2024) mit einer Klage einer Vermieterin befasst, … Das Gericht urteilte, dass der Wohnungsmieter die Wohnungseigentümerin zwar hätte um Erlaubnis fragen müssen, diese die Zustimmung jedoch nicht versagen darf. Begründet wurde dies mit der fachgerechten Installation und der nicht beeinträchtigten Optik des Gebäudes durch die bauliche Maßnahme. Zudem berief sich das Gericht …
(05.12.23, balkon.solar) Hinweise für WEG’s
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Musterbeschluss für die Wohnungseigentumsversammlung: Gestaltung von BalkonSolar Geräten
Balkon.solar hat den Musterbeschluss mit Hinweis auf die aktuelle Rechtslage überarbeitet: https://docs.google.com/document/d/12Y0UtveY6BhTtCjBJVyqVS3-ni7mVzY_lkcx5En8dDQ/edit?usp=sharing
Die 4m – Grenze ist gefallen
Die Freiburger Initiative ‘balkon.solar’ weist auf folgende Neuerungen und Erleichterungen hin ( Link : hier ) . Diese wurden durch das ‘Deutsche Institut für Bautechnik (BIBt) klar gestellt .
So fällt nun eine weitere Hürde, die die Nutzung von Steckersolargeräten behindert hat :
- Balkon Solar Geräte sind keine Bauprodukte i.S.d. § 2 Abs. 10 Nr. 1 MBO , d.h :
- 4m – Grenze fällt
- Es braucht keine besonderen Module oder Folien-Module
- Bei Betrieb und Installation von Balkonkraftwerken müssen die bautechnischen Vorgaben für Photovoltaikanlagen in der Regel nicht beachtet werden.
- Bautechnisch sind Balkonkraftwerke daher wie Blumenkästen zu beurteilen.
Weitere Juristische Feinheiten bei Balkon.solar