Der Ausstieg aus Kohle und Kernkraft ist beschlossene Sache. Kritiker befürchten, dass damit unsere Energieversorgung instabil werden könnte. Stimmt das? Und wenn ja, was muss sich verändern, damit das nicht passiert?
Wichtig, hierzu auch: Windkraft – Kampf um die Energiewende
Immer weniger neue Windräder werden in Deutschland gebaut. Aber die Windenergie ist wichtig für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und es gibt in ganz Deutschland viele geeignete Standorte. Gegen Windräder und Windkraft generell regt sich kräftiger Widerstand. Was ist dran an den Argumenten gegen und für Windkraft?
Wichtig, hierzu auch : Einfach genial , Lamellenvorhang mit Solartechnik
Stephan Hildebrandt aus Kitzingen hat einen stromerzeugenden Vorhang entwickelt. Er basiert auf organischer Photovoltaik-Technologie. Über kleine Kabel kann man den produzierten Strom direkt in sein Hausnetz einspeisen.
Auf den Dächern unserer Städte und Gemeinden ruht ein riesiges ungenutztes Potenzial für saubere Energie. Wir haben in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, wie Bürgerinnen und Bürger dieses Potenzial mit direkter Demokratie heben können. Daraus ist eine einfache Anleitung für ein Solar-Bürgerbegehren entstanden, die dieser Artikel beschreibt.
Die Solarenergie muss dringend schneller ausgebaut werden – drei- bis viermal so schnell wie jetzt, wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen. Dieses enorme Potenzial liegt aber noch weitgehend brach. Einige Kommunen werden bereits aktiv. So hat etwa die kleine schwäbische Gemeinde Waiblingen bereits 2006 eine Solarpflicht erlassen und zusätzlich 31 öffentliche Einrichtungen mit Solaranlagen ausgestattet. Anderen Kommunen können wir mit einem Bürgerentscheid auf die Sprünge ins Solarzeitalter helfen.
GIF-Illustration und Animation: Sylvain Mazas
Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme:
„Bürgerinnen und Bürger waren nicht nur die Pioniere der Energiewende, sondern sind auch weiterhin ihre Treiber. Um die Klimakrise noch rechtzeitig zu stoppen, müssen wir alle in unseren Städten und Gemeinden aktiv werden und unsere Energieversorgung klimaneutral gestalten.“ Solarentscheid-Baukasten
Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, um einen lokalen Solarboom zu erzeugen. Vier zentrale Hebel schildern wir im Folgenden. Mit einem Solarentscheid können wir sie einfordern. Eine Formulierung für die Abstimmungsfrage aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Günther findet sich im Anschluss.
1) Solarenergie auf öffentliche Dächer!
Bild: Jörg Farys / Bündnis Bürgerenergie
Besonders einfach kann die Stadtverwaltung die Energiewende bei den Gebäuden voranbringen, die ihr selbst gehören. Das können Verwaltungsgebäude sein, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken. Dort kann sie eigene Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft. Von ihr kann sie im Gegenzug Solarstrom beziehen. Da die Solaranlage das jeweilige Gebäude nicht zu jedem Zeitpunkt vollständig mit sauberem Strom versorgen kann, sollte die Kommune ergänzend einen Vertrag mit einem Ökostromanbieter abschließen. Auch dazu können wir sie auffordern. Betriebe, die sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befinden, kann die Kommune anweisen, ihre Gebäude ebenfalls mit einer Solaranlage und ergänzendem Ökostrom auszustatten – zum Beispiel die städtischen Abfallbetriebe oder auch städtische Wohnungsgesellschaften. So wird die öffentliche Hand zum Vorbild. Sie zeigt, dass sie es mit dem Klimaschutz ernst meint.
2) Solarpflicht für Neubauten!
Bild: Umweltinstitut München
Jede Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festzusetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer:innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen – Solarenergie wird nach und nach zum Standard. Die baden-württembergische Gemeinde Waiblingen ging 2006 als Pionierin voran, Tübingen zog 2018 nach. In jüngster Zeit setzt sich die Maßnahme mehr und mehr durch: 2019 folgten Konstanz, Wiesbaden, Amberg und Pfaffenhofen. Berlin, Bremen und Hamburg haben sich im gleichen Zeitraum für eine Solarpflicht entschieden.
Die Kommunen können die Solarpflicht in Bebauungsplänen festlegen – Pfaffenhofen beispielsweise hat auf diese Weise für ein neues Wohngebiet verfügt, dass auf Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern mindestens 20 Quadratmeter Solarmodule installiert werden müssen und auf Mehrfamilienhäusern mit Satteldach mindestens 70 Prozent der südlichen Dachfläche.
Alternativ oder zusätzlich können Kommunen die Solarpflicht in Verträgen mit Investor:innen und Käufer:innen von öffentlichem Grund festschreiben – in städtebaulichen Verträgen und in Grundstückskaufverträgen. Für diese Variante haben sich Tübingen und Wiesbaden entschieden.
Das Umweltbundesamt schlägt zusätzlich ein Verpachtungskataster vor: Wer nicht selbst eine Solaranlage errichten will, kann sein Dach an Interessierte verpachten und die Pflicht auf diese Weise erfüllen. So kommen zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften zum Zug, die auf der Suche nach geeigneten Flächen für neue Projekte sind.
3) Stadtwerke in die Solaroffensive!
Bild: Umweltinstitut München
Gibt es in unserer Kommune einen Energieversorger, der sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet, können wir Bürger:innen unseren Einfluss auf ihn geltend machen. Die Stadtwerke können das brachliegende Potenzial auf den Dächern privater sowie gewerblicher Gebäude in der Stadt erschließen, indem sie:
Dächer pachten und eigene Solaranlagen bauen Die Bamberger Stadtwerke beispielsweise bieten Unternehmen und Privatpersonen an, ihre Dachflächen zu pachten und darauf PV-Anlagen zu errichten.
Mieterstromprojekte realisieren Die Frankfurter Mainova ist hier Vorreiterin – rund 300 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa sechs Megawatt lieferten Anfang 2021 sauberen Strom an etwa 2000 Frankfurter Mieter:innen.
Stromabnahmeverträge mit Betreiber:innen von PV-Anlagen schließen Die Stadtwerke Marburg schlossen Ende 2020 einen Stromabnahmevertrag mit einer 50 Kilowatt-Fassaden-Solaranlage am Gebäude eines Radiologiezentrums.
Beteiligungsmodelle anbieten Die Stadtwerke München ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren „Sonnenbausteinen“, zur Finanzierung von neuen Solaranlagen beizutragen. Sie erhalten dafür eine Rendite und optional den mit „ihrer“ Anlage erzeugten Strom.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom wird in Solaranlagen auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter:innen geliefert. Dazu stellen die Vermieter:innen ihre Dachfläche Dritten zur Verfügung, meist engagierten Energieversorgern oder Bürgerenergiegenossenschaften.
4) Solarenergie fördern!
Bild: Solocal Energy Solarkollektiv
Zahlreiche Kommunen erleichtern es ihren Bürger:innen durch Förderprogramme und Beratung, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. So fördern beispielsweise Erlangen und Köln Solaranlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt mit 150 Euro pro Kilowatt, Aachen und Düren geben eine Anschubfinanzierung von 1000 Euro pro Anlage. Freiburg fördert vor allem die Anlagen, bei denen die Dachfläche voll ausgenutzt wird. Einige Kommunen bezuschussen auch Solarmodule für den Balkon. Auch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung können sehr wirksam sein. Unter dem Motto „Dein Dach kann mehr!“ motiviert die Stadt Freiburg ihre Bürger:innen mit Plakaten, Anzeigen, Infoständen und Kurzfilmen im Kino, beim Ausbau der Solarenergie aktiv zu werden. Ist das Interesse geweckt, kommen die Berater:innen der Stadt zu den Hauseigentümer:innen, um sie bei ihrem Vorhaben zu unterstützen. Wie formulieren wir unser Bürgerbegehren?
Jeder der vier vorgestellten Ansätze kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Dächer mit Solaranlagen zu füllen. Wenn wir sie in einem Bürgerbegehren kombinieren, entfalten wir die größte Dynamik. Die Abstimmungsfrage kann dann so lauten:
Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 2022 einen Zubau von mindestens X MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,
Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
Die Kommune vereinbart in allen zukünftigen städtebaulichen Verträgen sowie in allen Kauf- oder (Erb-)Pachtverträgen für neue oder Bestandsgebäude die verpflichtende Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung, soweit dies verhältnismäßig ist.
Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
Die Kommune weist die mehrheitlich kommunalen Stadtwerke an, im Rahmen eines Solaroffensive-Programms Dächer zu pachten und darauf Solaranlagen zu installieren und zu betreiben, PV-Mieterstromprojekte zu realisieren, Stromabnahmeverträge mit Betreibern von Solaranlagen zu schließen sowie Beteiligungsmodelle für Bürger:innen anzubieten, so dass diese mit einer Geldanlage, auf die sie eine Rendite erhalten, zur Realisierung weiterer Solaranlagen beitragen können.
Die Kommune legt ein Förderprogramm auf, mit dem sie die Installation neuer Photovoltaik-Kleinanlagen durch Privatpersonen unterstützt.
Die Kommune startet eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den Ausbau der Solarenergie und richtet ein Beratungsangebot für Bürger:innen ein, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten.
sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?
Natürlich können wir auch einzelne Unterpunkte weglassen, falls sie uns in der eigenen Kommune nicht sinnvoll erscheinen oder dort schon umgesetzt sind. Alternativ können wir uns auch auf eine der vier Maßnahmen aus dem Solarentscheid-Baukasten fokussieren – beispielsweise auf die Solaroffensive der Stadtwerke oder den Ausbau der Solarenergie auf allen kommunalen Gebäuden. Hierfür gibt es ebenfalls rechtlich geprüfte Modell-Abstimmungsfragen, die im Rechtsgutachten dargestellt sind. Das Umweltinstitut berät Personen und Bürgerinitiativen, die einen Solarentscheid in ihrer Kommune starten möchten. Unter energie@umweltinstitut.org können Beratungstermine vereinbart werden.
Das Abgeordnetenhaus von Berlins hat das Solargesetz beschlossen. Es soll mehr Ökostrom in der Hauptstadt möglich machen. ( Tobias Költzsch/ dpa)
Auf Berlins Hausdächern sollen in Zukunft deutlich mehr Solaranlagen zu sehen sein. Das Abgeordnetenhaus hat am 17. Juni 2021 mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition das schon lange diskutierte Solargesetz Berlin beschlossen.
Es gilt ab dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten und bei einer grundlegenden Dachsanierung bestehender Gebäude, auf dem Dach eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben. Alternativ ist auch eine Solarthermieanlage oder eine Photovoltaikanlage an einer Gebäudefassade möglich.
Der Solarausbau soll durch das neue Gesetz ab 2023 deutlich beschleunigt werden. Es ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft ein wichtiger Hebel, um den Solarstromanteil am städtischen Strombedarf möglichst schnell auf 25 Prozent zu steigern und so zum Klimaschutz beizutragen.
Auf den Berliner Dächern gebe es ein erhebliches Solarpotenzial, das bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt werde. Der Ausbau der Solarenergie in Berlin schaffe auch zukunftssichere Arbeitsplätze vor allem in den Bereichen Planung und Handwerk.
Senat erwartet Solarboom
Der Linken-Abgeordnte Michael Efler lobte das Gesetz bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause: “Wir werden damit einen Solarboom auslösen.” Die Regierungskoalition werde damit ihrer Verantwortung angesichts des Klimawandels gerecht. Efler wies darauf hin, dass am 17. Juni 2021 auch der Rückkauf des Berliner Stromnetzes beschlossen worden sei, aus seiner Sicht ebenfalls ein wichtiger Beitrag für die Energiewende.
Die CDU bemängelte bei der Plenarsitzung, Rot-Rot-Grün sei energiepolitisch gescheitert. Der Senat habe fünf Jahre lang nichts zustande gebracht. Und die Pläne zum Solarausbau belasteten ausgerechnet Besitzer von Einfamilienhäusern und kleine Gewerbetreibende überdurchschnittlich. Erneuerbare Energien und Klimaschutz: Hintergründe – Techniken und Planung – Ökonomie und Ökologie – Energiewende (Deutsch)
Die FDP-Fraktion warf Rot-Rot-Grün vor, das Gesetz sei handwerklich schlecht gemacht. Nicht einsichtig sei, sich nur auf Solarenergie zu beschränken. Außerdem sei die Umsetzbarkeit fraglich.
Kritik gab es aber nicht nur von der Opposition, sondern auch von der Fachgemeinschaft Bau. Das vorliegende Gesetz werde gerade im Sanierungsbereich zu einer Bremse werden, warnte Hauptgeschäftsführerin Manja Schreiner.
Berlin beschließt Photovoltaik-Pflicht für neue Wohn- und Nicht-Wohngebäude ab 2023
Das Abgeordnetenhaus hat das Solargesetz mit kleinen Änderungen beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass bei neu gebauten Wohnhäusern, aber auch Nicht-Wohngebäuden sowie größeren Dachsanierungen künftig eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Die Pflicht kann auch durch Dritte erfüllt werden.
Verschickt: So, 13. Jun. 2021 13:01 Betreff: Leserbrief Haus des Wissens
Hallo ich bitte um Veröffentlichung. Leserbrief zu WAZ+ vom 10.06.21:
Haus des Wissens: Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen
Kennen Herr Sporer und Frau Freis das Gebäude und den Unterschied zwischen Klimaschutz – also der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen – und Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels nicht?
Wie kommen sie zu der Aussage: der „Garten auf dem Dach leistet mehr als eine Photovoltaikanlage“? Die Bäume reduzieren nicht die CO2-Emissionen, da das CO2, welches sie während der Wachstumsphase aufnehmen in der Absterbephase wieder freisetzen.
Da weltweit – und das gilt leider auch für Bochum – die Biomasse der Bäume stark abnimmt, setzen Bäume in der Summe zur Zeit sogar CO2 frei. Die Bäume leisten wohl kaum einen wichtigen, sondern nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Innenstadt, wohl aber zur Kühlung der Dachterrasse – vorausgesetzt sie werden entsprechend gepflegt.
Das dies nicht per se vorausgesetzt werden kann zeigt der Baumbestand auf dem Husemannplatz.
Ein Verzicht auf Photovoltaik ist ein Unding. Diesen Verzicht können wir uns nicht leisten, nur weil das Geschmacksempfinden des Architekten durch Photovoltaikmodule an dieser Stelle gestört würde.
Wenn die Platinplakette der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen angestrebt wird muss man schon konsequent alle Möglichkeiten des Klimaschutzes nutzen und Angesichts des vor zwei Jahren vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstandes erst recht.
Das Bochumer Klimaschutzbündnis bemüht sich seit mehr als zwei Wochen vergeblich um nähere Informationen zur Vorentwurfsplanung.
(03.05.21 , aus dem tagesspiegel.de , Original : hier )
Der Entwurf soll ein Einsparziel für die Reduktion der Treibhausgase enthalten. In der Höhe will sich Svenja Schulze von ihren Sachverständigen leiten lassen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat angekündigt, bis zum Ende der Woche den Entwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetz vorzulegen. Laut der SPD-Politikerin soll darin soll auch ein neues Einsparziel für die Reduktion der Treibhausgase enthalten sein. Bislang war geplant, die CO2-Emmissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. „Wir arbeiten daran, schon in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch ein neues deutsches Klimaziel für 2030 vorsehen wird“, sagte Schulze dem SPIEGEL.
In der Höhe wolle sie sich von ihren eigenen Sachverständigen leiten lassen. „Die Experten schätzen, dass das Ziel zwischen 62 und 68 Prozent liegen sollte. Ich nehme diesen Expertenrat sehr ernst.“
Als Reaktion will Schulze mit dem Koalitionspartner CDU neben jahresgenauen Einsparzielen bis 2050 auch neue Strommengen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030 festlegen.
„Mehr Planungssicherheit erreichen wir, indem wir nicht nur bis 2030, sondern auch danach konkrete Vorgaben für den Übergang in Richtung Klimaneutralität machen.“
…
„Seine Nebelkerzenpolitik macht mich sauer“
Sie fordert auch den zuständigen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen. „Ich habe dazu im Winter einen Vorschlag gemacht, wonach das Ausbautempo bei Wind- und Solaranlagen in den 20er Jahren im Vergleich zu den bisherigen Planungen verdoppelt würde“, sagte Schulze dem SPIEGEL.
Viele deutsche Stromversorger sind schmutziger, als sie tun.
Ein Gesetz will, dass sie ihren Ökostromanteil künstlich groß rechnen. Nach jahrelanger Kritik plant die Regierung nun eine Reform. Von Stefan Schultz 29.04.2021.
Deutschlands Stromversorger liefern ihren Kundinnen und Kunden erheblich weniger Ökostrom, als sie offiziell ausweisen. Das geht aus einem Gutachten des Hamburg Instituts im Auftrag des Ökostromanbieters Lichtblick hervor.
Der Energiekonzern E.on zum Beispiel weist einen Ökostromanteil von 56 Prozent aus, obwohl erneuerbare Energien nur sieben Prozent seines Strommixes ausmachen. Der Versorger EnBW steigert seinen Ökostromanteil auf dem Papier von 13 auf 65 Prozent, das Unternehmen Vattenfall von 15 auf 66 Prozent. Insgesamt hat das Hamburg Institut 30 Versorger untersucht, die meisten davon sind schmutziger, als sie auf dem Papier ausweisen.
Ursache des groß angelegten Greenwashings ist die gesetzliche Stromkennzeichnung. In dieser muss jeder Versorger angeben, aus welchen Quellen er die Elektrizität für seine Kunden beschafft hat und wie viel Gramm CO₂ bei der Produktion einer Kilowattstunde seines Stroms verursacht werden.
In diesen Strommix müssen die Anbieter allerdings nachträglich Ökostrom reinrechnen, den sie gar nicht gekauft und geliefert haben:
In den Anfangsjahren der deutschen Energiewende hatte diese Regelung womöglich ihre Berechtigung. Inzwischen aber ist der Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stark gewachsen – und mit ihm sind auch die zusätzlichen Ökostromprozente immer höher geworden, die die Versorger auf ihren Strommix draufschlagen müssen.
Verbraucher werden so in die Irre geführt. Dazu wird der Wettbewerb verzerrt: Versorger, deren Strom größtenteils aus Kohlekraftwerken stammt, wirken auf dem Papier fast so klimafreundlich wie echte Ökostromanbieter.
Die Regierung will das veraltete Gesetz nun reformieren. …
Viele Städte haben inzwischen den “Klimanotstand” ausgerufen. Gleichzeitig hält sich ihr eigenes Engagement für die Energiewende oft in Grenzen. Ist der Druck immer noch nicht groß genug? Von Ralf Hutter. Manuskript und mehr zur Sendung: http://swr.li/klimaschutz
Wenn es im Winter kalt ist, sind wir froh, wenn wir es uns zuhause kuschelig warm machen können, oder? Wo die Energie dafür herkommt, fragen wir uns meistens nicht. Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass viele Menschen die Energiewende unterstützen. Also dafür sind, dass wir deutlich mehr Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen. Damit das klappt, werden Energiespeicher benötigt. Wie die Zukunft der Energiespeicherung aussehen könnte, berichtet Annika Franck.
Wind und Sonne liefern uns immer mehr Energie. Manchmal sogar zu viel. Wie steht es um die Stromspeicher? Quarks-Reporterin Lara Schwenner gibt einen Überblick über den Status Quo der Energiespeicher-Technologien.
Starker Rückgang der Emissionen im Jahr 2020 wird nur wegen der Coronakrise erreicht.
Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sind die Kohlendioxidemissionen im Jahr 2020 stark gesunken. Die Bundesregierung erreicht damit recht unerwartet doch noch ihre eigenen Klimaschutzziele für das Jahr 2020. Diese sind aber für das Einhalten des Pariser Klimaschutzabkommens viel zu gering. Um den globalen Temperaturanstieg durch den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen, sollten die Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2035 auf null sinken. Dafür sind die bislang eingeleiteten Klimaschutzmaßnahmen viel zu gering. Nach der Coronakrise ist beim Wiederhochfahren der Wirtschaft ein erneuter Anstieg der Emissionen zu erwarten.
Vor allem nach dem Fall der Mauer und der deutschen Wiedervereinigung konnten Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland große Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen erzielt werden. Zwischen 1990 und 1995 gingen die Gesamtemissionen fast um 11 Prozent zurück. Dieser Rückgang war jedoch hauptsächlich auf den wirtschaftlichen Umbruch in den neuen Bundesländern zurückzuführen. In den alten Ländern haben die Treibhausgasemissionen in diesen Jahren sogar noch zugelegt.
Seit dem Jahr 2000 war erneut ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Der Einsatz erneuerbarer Energien, die Nutzung emissionsärmerer Energieträger und rationelle Energieverwendung zeigen erste Resultate. Zum Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele ist jedoch ein deutlich schnellerer Rückgang der Treibhausgasemissionen erforderlich.
Wegen der Wirtschaftskrise gingen im Jahr 2009 die Emissionen sprunghaft zurück. Der Energieverbrauch nahm rapide ab und damit auch die Treibhausgasemissionen. Ein Zeichen nachhaltiger Energiepolitik ist dieser Rückgang allerdings nicht. Dies zeigt der erneute Anstieg im Jahr 2010.
Kohlendioxid macht in Deutschland knapp 90 Prozent aller Treibhausgasemissionen aus. Andere Gase wie Methan oder Lachgas sind hier von untergeordneter Bedeutung. Weit über 90 Prozent der gesamten Kohlendioxidemissionen sind wiederum energiebedingt, stammen also aus der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der gesamten Kohlendioxidemissionen, die folgende Tabelle weist energiebedingte Kohlendioxidemissionen, Gesamt-Kohlendoxidemissionen und Gesamt-Treibhausgasemissionen getrennt aus.
Kohlendioxidemissionen in Deutschland
Kohlendioxidemissionen in Deutschland in Mt (Mrd. kg)
Jahr
energiebedingte CO2-Emissionen
Gesamt- CO2-Emissionen
2020
2019
705,6
2018
704,1
755,4
2017
735,1
786,7
2016
752,5
800,5
2015
749,3
795,8
2014
745,2
792,9
2013
788,1
835,7
2012
769,2
817,0
2011
763,1
812,7
2010
784,5
833,1
2009
745,9
789,1
2008
802,5
854,1
2007
796,9
850,9
2006
822,8
878,0
2005
811,7
865,9
2004
820,0
885,9
2003
835,0
900,5
2002
838,0
899,3
2001
852,0
915,7
2000
839,8
899,4
1999
857,0
895,4
1998
864,0
922,8
1997
895,0
930,8
1996
872,0
958,4
1995
881,1
938,0
1994
881,8
938,9
1993
900,6
955,1
1992
910,5
964,6
1991
955,9
1012,9
1990
989,9
1050,9
*) vorläufige Schätzung Energiebedingte Emissionen: Emissionen ohne Industrieprozesse Quellen: UNFCCC, DIW, Umweltbundesamt, AGEB, eigene Abschätzungen
Treibhausgasemissionen in Deutschland in Mt (Mrd. kg)
Fossil Free Karlsruhe und Mitglieder der Parents4Future Germany rufen alle Städte im deutschsprachigen Raum zur StädteChallenge 2021 auf. Welche Stadt schafft es als erstes, ihre installierte PV-Leistung zu verdoppeln?