Starte einen Solarentscheid!

() umweltinstitut.org , Original : hier

So lassen wir die Sonne rein:

Auf den Dächern unserer Städte und Gemeinden ruht ein riesiges ungenutztes Potenzial für saubere Energie. Wir haben in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, wie Bürgerinnen und Bürger dieses Potenzial mit direkter Demokratie heben können. Daraus ist eine einfache Anleitung für ein Solar-Bürgerbegehren entstanden, die dieser Artikel beschreibt.

Die Solarenergie muss dringend schneller ausgebaut werden – drei- bis viermal so schnell wie jetzt, wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen. Dieses enorme Potenzial liegt aber noch weitgehend brach. Einige Kommunen werden bereits aktiv. So hat etwa die kleine schwäbische Gemeinde Waiblingen bereits 2006 eine Solarpflicht erlassen und zusätzlich 31 öffentliche Einrichtungen mit Solaranlagen ausgestattet. Anderen Kommunen können wir mit einem Bürgerentscheid auf die Sprünge ins Solarzeitalter helfen.

GIF-Illustration und Animation: Sylvain Mazas

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme:

„Bürgerinnen und Bürger waren nicht nur die Pioniere der Energiewende, sondern sind auch weiterhin ihre Treiber. Um die Klimakrise noch rechtzeitig zu stoppen, müssen wir alle in unseren Städten und Gemeinden aktiv werden und unsere Energieversorgung klimaneutral gestalten.“ Solarentscheid-Baukasten

Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, um einen lokalen Solarboom zu erzeugen. Vier zentrale Hebel schildern wir im Folgenden. Mit einem Solarentscheid können wir sie einfordern. Eine Formulierung für die Abstimmungsfrage aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Günther findet sich im Anschluss.

1) Solarenergie auf öffentliche Dächer!

Bild: Jörg Farys / Bündnis Bürgerenergie

Besonders einfach kann die Stadtverwaltung die Energiewende bei den Gebäuden voranbringen, die ihr selbst gehören. Das können Verwaltungsgebäude sein, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken. Dort kann sie eigene Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft. Von ihr kann sie im Gegenzug Solarstrom beziehen. Da die Solaranlage das jeweilige Gebäude nicht zu jedem Zeitpunkt vollständig mit sauberem Strom versorgen kann, sollte die Kommune ergänzend einen Vertrag mit einem Ökostromanbieter abschließen. Auch dazu können wir sie auffordern. Betriebe, die sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befinden, kann die Kommune anweisen, ihre Gebäude ebenfalls mit einer Solaranlage und ergänzendem Ökostrom auszustatten – zum Beispiel die städtischen Abfallbetriebe oder auch städtische Wohnungsgesellschaften. So wird die öffentliche Hand zum Vorbild. Sie zeigt, dass sie es mit dem Klimaschutz ernst meint.

2) Solarpflicht für Neubauten!

Solarenergie rockt!

Bild: Umweltinstitut München

Jede Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festzusetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer:innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen – Solarenergie wird nach und nach zum Standard. Die baden-württembergische Gemeinde Waiblingen ging 2006 als Pionierin voran, Tübingen zog 2018 nach. In jüngster Zeit setzt sich die Maßnahme mehr und mehr durch: 2019 folgten Konstanz, Wiesbaden, Amberg und Pfaffenhofen. Berlin, Bremen und Hamburg haben sich im gleichen Zeitraum für eine Solarpflicht entschieden.

Die Kommunen können die Solarpflicht in Bebauungsplänen festlegen – Pfaffenhofen beispielsweise hat auf diese Weise für ein neues Wohngebiet verfügt, dass auf Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern mindestens 20 Quadratmeter Solarmodule installiert werden müssen und auf Mehrfamilienhäusern mit Satteldach mindestens 70 Prozent der südlichen Dachfläche.

Alternativ oder zusätzlich können Kommunen die Solarpflicht in Verträgen mit Investor:innen und Käufer:innen von öffentlichem Grund festschreiben – in städtebaulichen Verträgen und in Grundstückskaufverträgen. Für diese Variante haben sich Tübingen und Wiesbaden entschieden.

Das Umweltbundesamt schlägt zusätzlich ein Verpachtungskataster vor: Wer nicht selbst eine Solaranlage errichten will, kann sein Dach an Interessierte verpachten und die Pflicht auf diese Weise erfüllen. So kommen zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften zum Zug, die auf der Suche nach geeigneten Flächen für neue Projekte sind.

3) Stadtwerke in die Solaroffensive!

Bild: Umweltinstitut München

Gibt es in unserer Kommune einen Energieversorger, der sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet, können wir Bürger:innen unseren Einfluss auf ihn geltend machen. Die Stadtwerke können das brachliegende Potenzial auf den Dächern privater sowie gewerblicher Gebäude in der Stadt erschließen, indem sie:

  • Dächer pachten und eigene Solaranlagen bauen
    Die Bamberger Stadtwerke beispielsweise bieten Unternehmen und Privatpersonen an, ihre Dachflächen zu pachten und darauf PV-Anlagen zu errichten.
  • Mieterstromprojekte realisieren
    Die Frankfurter Mainova ist hier Vorreiterin – rund 300 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa sechs Megawatt lieferten Anfang 2021 sauberen Strom an etwa 2000 Frankfurter Mieter:innen.
  • Stromabnahmeverträge mit Betreiber:innen von PV-Anlagen schließen
    Die Stadtwerke Marburg schlossen Ende 2020 einen Stromabnahmevertrag mit einer 50 Kilowatt-Fassaden-Solaranlage am Gebäude eines Radiologiezentrums.
  • Beteiligungsmodelle anbieten
    Die Stadtwerke München ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren „Sonnenbausteinen“, zur Finanzierung von neuen Solaranlagen beizutragen. Sie erhalten dafür eine Rendite und optional den mit „ihrer“ Anlage erzeugten Strom.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom wird in Solaranlagen auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter:innen geliefert. Dazu stellen die Vermieter:innen ihre Dachfläche Dritten zur Verfügung, meist engagierten Energieversorgern oder Bürgerenergiegenossenschaften.

4) Solarenergie fördern!

Montage eines Solarpanels

Bild: Solocal Energy Solarkollektiv

Zahlreiche Kommunen erleichtern es ihren Bürger:innen durch Förderprogramme und Beratung, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. So fördern beispielsweise Erlangen und Köln Solaranlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt mit 150 Euro pro Kilowatt, Aachen und Düren geben eine Anschubfinanzierung von 1000 Euro pro Anlage. Freiburg fördert vor allem die Anlagen, bei denen die Dachfläche voll ausgenutzt wird. Einige Kommunen bezuschussen auch Solarmodule für den Balkon. Auch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung können sehr wirksam sein. Unter dem Motto „Dein Dach kann mehr!“ motiviert die Stadt Freiburg ihre Bürger:innen mit Plakaten, Anzeigen, Infoständen und Kurzfilmen im Kino, beim Ausbau der Solarenergie aktiv zu werden. Ist das Interesse geweckt, kommen die Berater:innen der Stadt zu den Hauseigentümer:innen, um sie bei ihrem Vorhaben zu unterstützen. Wie formulieren wir unser Bürgerbegehren?

Jeder der vier vorgestellten Ansätze kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Dächer mit Solaranlagen zu füllen. Wenn wir sie in einem Bürgerbegehren kombinieren, entfalten wir die größte Dynamik. Die Abstimmungsfrage kann dann so lauten:

Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 2022 einen Zubau von mindestens X MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,

  1. Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
  2. Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
  3. Die Kommune vereinbart in allen zukünftigen städtebaulichen Verträgen sowie in allen Kauf- oder (Erb-)Pachtverträgen für neue oder Bestandsgebäude die verpflichtende Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung, soweit dies verhältnismäßig ist.
  4. Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
  5. Die Kommune weist die mehrheitlich kommunalen Stadtwerke an, im Rahmen eines Solaroffensive-Programms Dächer zu pachten und darauf Solaranlagen zu installieren und zu betreiben, PV-Mieterstromprojekte zu realisieren, Stromabnahmeverträge mit Betreibern von Solaranlagen zu schließen sowie Beteiligungsmodelle für Bürger:innen anzubieten, so dass diese mit einer Geldanlage, auf die sie eine Rendite erhalten, zur Realisierung weiterer Solaranlagen beitragen können.
  6. Die Kommune legt ein Förderprogramm auf, mit dem sie die Installation neuer Photovoltaik-Kleinanlagen durch Privatpersonen unterstützt.
  7. Die Kommune startet eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den Ausbau der Solarenergie und richtet ein Beratungsangebot für Bürger:innen ein, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten.

sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?

Natürlich können wir auch einzelne Unterpunkte weglassen, falls sie uns in der eigenen Kommune nicht sinnvoll erscheinen oder dort schon umgesetzt sind. Alternativ können wir uns auch auf eine der vier Maßnahmen aus dem Solarentscheid-Baukasten fokussieren – beispielsweise auf die Solaroffensive der Stadtwerke oder den Ausbau der Solarenergie auf allen kommunalen Gebäuden. Hierfür gibt es ebenfalls rechtlich geprüfte Modell-Abstimmungsfragen, die im Rechtsgutachten dargestellt sind. Das Umweltinstitut berät Personen und Bürgerinitiativen, die einen Solarentscheid in ihrer Kommune starten möchten. Unter energie@umweltinstitut.org können Beratungstermine vereinbart werden.

Weitere Informationen zu Klima-Bürgerbegehren


Weitere Artikel und Links


Koennte dies evtl. ein Projekt von Boklima werden …. Diskussion dazu im Forum


Tip von Heidi

Interview von ‘ctdasRadio’ mit Ingo

Bäume Beitrag

Bäume Bermudadreieck

(15.06.21) , direkt zur Audio-Datei : hier

und zum Bericht bei ctdasradio.de , hier

15. Juni 2021

An der Ecke Kreuzstraße/Neustraße in Bochum sollen Bäume gefällt werden. Die Stadt Bochum will dort neue Unternehmen ansiedeln.
Das Bochumer Klimaschutzbündnis will das verhindern. Wie die Situation momentan aussieht, erfahrt ihr hier im Beitrag.

Foto: Stadt Bochum

Haus des Wissens : Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen (10.6)

( 15.06.21, WAZ Leserbrief )

Der Artikel zum Leserbrief : 10.06. Original bei waz.de (+) : hier

Einige Auszüge :

Haus des Wissens – die neue Heimat von VHS, Bücherei und Markthalle in Bochum

Kritische Bürger fragen sich, warum es überhaupt einen neuen Namen braucht. Haus des Wissens sei gut — und längst etabliert. ‟Oder brauchen wir wieder unbedingt einen schmissigen Namen, wie für das Opelgelände und nachher heißt das Ding ,Gudrun 4711‚ oder ,Karl-Gerd 08/15‚”, heißt es in einer Mail an die Redaktion.

‟Haus des Wissens ist zwar ein Arbeitstitel, das heißt aber nicht, dass dieser Name am Ende nicht herauskommen kann”, sagt Freis. Man müsse sich aber sehr wohl fragen, ob der laut Stadt geplante Ort der Begegnung, der Partizipation, des Wissensaustausches sowie der Sinne und des Einkaufgenusses nicht ‟mehr oder etwas anderes” sei.

Fragen zu dem Leuchtturmprojekt bewegen Bürger und unsere Leser.

Mit einigen haben wir Architekt Markus Sporer und Britta Freis konfrontiert:

Barrierefreiheit: Die riesige Freitreppe im Eingangsbereich sorgt insbesondere Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten. ‟Die Barrierefreiheit des Hauses ist vielleicht nicht auf den ersten Blick greifbar, sie ist aber durchgängig garantiert”, versichert Freis. Alle fünf Etagen, auch der Dachgarten, seien für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen über Aufzüge erreichbar. In Absprache mit der Feuerwehr diene der Lastenaufzug zur Personenrettung.

Garten auf dem Dach leistet mehr als eine Photovoltaikanlage

Klima/ Umwelt: Das Bochumer Klimabündnis vermisst bei dem Leuchtturmprojekt der Stadt (O-Ton: ‟eines der herausragendsten und spannendsten Projekte in Bochum”) eine Photovoltaikanlage und kritisiert die Nutzung von Fernwärme. Die Stadt indes spricht von ‟einer energetisch sinnvollen und nachhaltigen Planung”.

Das Gebäude werde auf intelligente Art und Weise beheizt und gekühlt werden, sagt Sporer. ‟Die Fernwärme dient als Backup, weil wir noch nicht wissen, wie viel Leistung wir mit Geothermie erreichen können.” In Kürze soll es dazu Probebohrungen geben. Die Erdwärme soll zudem einen Eisspeicher speisen, der zur Klimatisierung dient. WAZ-Klimaserie Bochum will klimaneutral werden — Umweltschützer warnen

Photovoltaikelemente und begrünte Fassaden indes passten optisch nicht zum durch Backsteine geprägten Gebäude. Die Nachbarhäuser sorgten außerdem für zu viel Schatten, um ausreichend Strom zu gewinnen. ‟Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach kann nicht leisten, was der Dachgarten leisten kann”, argumentiert Freis.

(( Kann das sein (Anm. BoKlima) ))

Die bisher versiegelte Innenhoffläche werde fast vollständig begrünt und auch die Speicherung von Regenwasser trage zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Das Haus des Wissens leiste insgesamt ‟einen wichtigen Beitrag zur Kühlung der Innenstadt”, so die Projektkoordinatorin.

Sicherheitskonzept soll auch die Öffnungszeiten regeln

Öffnungszeiten: Wird das Haus wirklich 24 Stunden am Tag geöffnet sein, sieben Tage in der Woche? ‟Dazu werden wir ein Sicherheitskonzept erarbeiten”, sagt Freis. Natürlich müsse der Zugang geregelt und ‟nicht bewachte Bereiche teilweise geschlossen werden”. Klar sei auch, dass der Dachgarten nicht bei jedem Wetter geöffnet werden könne. ‟Denken Sie nur an Sturm.”

Grundsätzlich aber soll das Haus des Wissens rund um die Uhr allen Bürgern zu Verfügung stehen. Auch Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben, verspricht Freis. ‟Ihr seid willkommen gilt auch für Obdachlose und Junkies, wenn sie sich an die Regeln halten.” In Kooperation mit dem Sozialamt soll es auch dazu ein Konzept geben.

Kosten: Schon jetzt ist klar, dass der ursprüngliche Kostenrahmen von 90 Millionen Euro gesprengt wird und die 100 Millionen-Euro-Marke gerissen wird. Eine große Rolle dabei spielen Fördermittel und ‟Fundraising”, wie es in der dem Rat vorliegenden Vorlage heißt.

Rat entscheidet am 24. Juni über den Namen und den Vorentwurf

Bei diesem ‟Fundraising” gehe es aber nicht um eine klassische Spendensammlung wie vor Jahren beim Musikforum, sondern um die Suche nach öffentlichen Geldquellen. Freis: ‟Wir wollen für große Stiftungen so interessant werden, dass sie uns unterstützen.” Mindestens 27 Millionen Euro sollen aus Fördertöpfen und von Stiftungen in das Projekt fließen.

Wie sich die Architekten das Haus des Wissens vorstellen, zeigt unsere Fotostrecke, die wir auf Basis der Verwaltungsvorlage erstellt haben. Der Rat wird am 24. Juni über den Namen und den Vorentwurf der Architekten entscheiden.


Leserbrief zu : Haus des Wissens: Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen

Verschickt: So, 13. Jun. 2021 13:01
Betreff: Leserbrief Haus des Wissens

Hallo ich bitte um Veröffentlichung.
Leserbrief zu WAZ+ vom 10.06.21:

Haus des Wissens: Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen

Kennen Herr Sporer und Frau Freis das Gebäude und den Unterschied zwischen Klimaschutz – also der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen – und Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels nicht?

Wie kommen sie zu der Aussage: der „Garten auf dem Dach leistet mehr als eine Photovoltaikanlage“? Die Bäume reduzieren nicht die CO2-Emissionen, da das CO2, welches sie während der Wachstumsphase aufnehmen in der Absterbephase wieder freisetzen.

Da weltweit – und das gilt leider auch für Bochum – die Biomasse der Bäume stark abnimmt, setzen Bäume in der Summe zur Zeit sogar CO2 frei. Die Bäume leisten wohl kaum einen wichtigen, sondern nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Innenstadt, wohl aber zur Kühlung der Dachterrasse – vorausgesetzt sie werden entsprechend gepflegt.

Das dies nicht per se vorausgesetzt werden kann zeigt der Baumbestand auf dem Husemannplatz.

Ein Verzicht auf Photovoltaik ist ein Unding. Diesen Verzicht können wir uns nicht leisten, nur weil das Geschmacksempfinden des Architekten durch Photovoltaikmodule an dieser Stelle gestört würde.

Wenn die Platinplakette der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen angestrebt wird muss man schon konsequent alle Möglichkeiten des Klimaschutzes nutzen und Angesichts des vor zwei Jahren vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstandes erst recht.

Das Bochumer Klimaschutzbündnis bemüht sich seit mehr als zwei Wochen vergeblich um nähere Informationen zur Vorentwurfsplanung.

Ingo Franke

Bochum will Klimaneutral werden

WAZ , vom 31.05.21


Weiter Infos zum Thema :

Hintergründe zu den Forderungen:

An der Neustraße wird abgerissen

WAZ-Bericht und eigene Bilder zu den Arbeiten an der Neustr. :


Impressionen vom Abriss

In der Cloud : hier


Weitere Artikel

Neustr.: Ideen-Briefkasten reaktiviert

Liebe Anwohner der Neustr. und Umgebung,

wir haben den Briefkasten für Eure Ideen wieder mit Karten bestückt und reaktiviert.

Bitte überschüttet uns und vor allem die Stadt mit Wünschen für das kleine Gebiet — damit wenigstens etwas Grün in dieser von Politik , Stadt und Verwaltung gewünschten Beton-Wüste erhalten bleibt.

Es ist ja gegüber dem Winter trotz des Zustandes ein wenig Grün geworden ….

Einige Ideen haben wir schon gesammelt : hier , hier
und der kleine Filmclip : hier

Hier aktuelle Bilder ….

10. Klimanotstandsbrief veröffentlicht :

Offener Brief des Bochumer Klimaschutzbündnisses an die politisch Verantwortlichen

Wir protestieren:
das stadtökologisch wichtige Grundstück
zwischen Kreuz- und Neustraße darf nicht
rücksichtslos verscherbelt werden!

Hierin fordert das Klimaschutzbündnis (Boklima.de) den Verkauf des Geländes nicht unter rein wirtschaftlichen Aspekten abzuwickeln :

  • Keine Fläche darf allein „im Sinne der Wirtschaft“ entwickelt werden!
  • Die Innenstadt darf nicht weiter bloß „vermarktet“ werden!
  • Klimaschutz und Klimaanpassung müssen sofort und immer berücksichtigt werden!
  • Klimaanpassung darf sich nicht auf Modellvorhaben beschränken!
  • Schluss mit der Ausgrenzung der innerstädtischen Bevölkerung!

BoKlima fordert :
Umsetzung des Klimanotstandsbeschlusses, d.h. Bestgebotsverfahren mit ambitionierten Klimaschutz- und Klimaanpassungszielen für dieses Grundstück – jetzt!

Den 10. Klimanotstandsbrief im Wortlaut :