Bochum-Wattenscheid. Die marode Graf-Adolf-Straße in Wattenscheid wird komplett saniert. Das bringt eine gute und eine schlechte Nachricht für die Anwohner.
In die Jahre gekommen ist die Graf-Adolf-Straße in Bochum-Wattenscheid. Asphalt, Bürgersteige und Kanal werden daher saniert. Die Anwohner müssen sich auf Lärm und Einschränkungen in der Bauphase einstellen. Und: Bei einer Info-Veranstaltung hat die Stadt zwei zentrale Nachrichten für sie: eine Gute und eine Schlechte. Die gute Nachricht zuerst: Anlieger müssen keinen Kostenbeitrag leisten, Stadt und Land bezahlen die komplette Rechnung. Die schlechte Nachricht: 26 Platanen müssen gefällt werden.
26 alte Platanen in Wattenscheid sollen gefällt werden
Und das ist schwer zu ertragen für einige der Hauseigentümer und Anwohner. „Ist das wirklich nötig?“, so der Tenor bei der digitalen Infoveranstaltung. Gerade wegen der jahrzehntealten Platanen sei die Graf-Adolf-Straße „eine der charmantesten Straßen in Wattenscheid“, so eine der Teilnehmerinnen. Der Bäume wegen sei sie überhaupt dorthin gezogen.
Die Bäume erhalten? „Keine Chance“, sagt Andreas Heiming, Straßenplaner der Stadt Bochum. „Die können wir wegen der Nähe an der Straße und den Schäden an den Gehwegen nicht halten. Wir werden sie allesamt fällen müssen.“ Die Wurzeln haben die Bürgersteige angehoben und seien gerade für seh- und/oder geheingeschränkte Passanten ein großes Hindernis. Und auch der Straßenasphalt sei von dem ausladenden Wurzelwerk zum Teil zerstört. Alle 26 Platanen sollen daher, sollte die Politik der vorgestellten Planung folgen, noch in diesem Jahr gefällt werden. 2024 sollen die Kanal- und Straßenbauarbeiten folgen.
Die PV Initiative aus Freiburg hat beim Deutschen Bundestag eine Petition gestartet um die Bürokratie etc beim Installieren und Betreiben von Balkon-Solar-Anlagen zu vereinfachen .
Mit dieser Petition fordern wir Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Unsere Forderungen basieren auf dem Positionspapier eines Verbandes der Elektrotechnik zu steckerfertigen Mini-Energie-Erzeugungsanlagen. Zusätzlich fordern wir noch Vereinfachungen für Wohnungseigentümer und Mieter.
Begründung
Wir fordern Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Anmeldung bzw. den Nachweis beim Netzbetreiber soll eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung eingeführt werden.
Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) Ziel: Ergänzung des Registrierungsverfahrens um einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für “Steckerfertige PV-Systeme bis 800W” (Balkonsolaranlagen) sowie die entsprechende Anpassung der “Anlage im Marktstammregister zu erfassende Daten”.
Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Bilanzkreiszuordnung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/intelligenten Messeinrichtung im Rahmen des im MsbG festgelegten “Smart-Meter-Rollouts” gilt.
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Messung der Erzeugungsleistung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ziel: Die im Gesetz verankerten Grundlagen der Festlegung der Netzentgelte für besondere Nutzungsformen sollen entsprechend der weiteren genannten Gesetzesänderungen angepasst werden, um den Wegfall der Netzentgelte durch das vorübergehende Net-Metering gesetzlich zu verankern.
Den Forderungen fügen wir auf Grundlage unserer eigenen Erfahrungen die Forderung nach folgenden Gesetzesanpassungen hinzu:
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die “privilegierten Maßnahmen” des §20 Absatz 2 aufgenommen werden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die “privilegierten Maßnahmen” des des §554 Absatz 1 aufgenommen werden..
Um den Bundesrat zu zitieren: “Stecker-Solargeräte bieten Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit vom Balkon oder Terrasse aus, eigene Solarenergie zu erzeugen. Die Komplexität des Meldeprozesses sowie der technischen Voraussetzungen stellen jedoch Hemmschwellen dar.” (Drucksache 162/22 (Beschluss), S. 58)
Balkonkraftwerke sind eine einfache und risikolose Möglichkeit, um saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern. Durch private Initiative getragen, können sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und Geld zu sparen.
Düstere Aussichten für Jahreszeiten “Das gab es wirklich noch nie”
Heiße und lange Sommer, milde Winter: Die Jahreszeiten in Deutschland werden sich laut einer Expertin im Video radikal wandeln. Das merkt man schon jetzt.
Die warmen Tage rund um den Jahreswechsel fühlten sich für viele zwar angenehm an, doch die damit einhergehende Wende ist fatal: Die Jahreszeiten in Deutschland verändern sich.
Forscher fanden heraus, dass für uns schon in wenigen Jahren ein völlig anderes Zusammenspiel von Winter, Frühling, Sommer und Herbst gelten könnte – und das hätte massive Konsequenzen für die zeitlichen Abläufe der Jahreszeiten, für die Natur – und unsere Gesundheit.
Wie die Jahreszeiten zukünftig aussehen könnten und vor welchen Folgen die Expertin warnt, erfahren Sie im Video hier oder oben.
Das ist Koschaks Klima-Kosmos
Venedigs Kanäle trocknen aus, Sandstürme nehmen Menschen die Luft zum Atmen, in Touristengebieten tauchen blutrote Seen auf, die Hitze nimmt zu und beherrscht uns. Ist das noklimasünderch Wetter oder schon Klima? Welche Phänomene stecken dahinter? Müssen wir uns jedes Mal Sorgen machen – und was kann der Mensch tun? t-online-Kolumnistin Michaela Koschak nimmt aktuelle Nachrichten und Bilder sowie generelle Phänomene zum Anlass, um zu erklären, was hinter ihnen steckt – in “Koschaks Klima-Kosmos”.
Michaela Koschak hat an der FU Berlin Meteorologie studiert und ist vielen Menschen aus dem Fernsehen bekannt. Die 45-Jährige hat unter anderem für Sat.1, MDR und NDR das Wetter präsentiert. Außerdem ist sie Buchautorin.
Die Gefahr einer “Bombenzyklone”: “Das Wetter ist wirklich explosiv”
Toxischer Regen entdeckt: Gefahr durch Mikroplastik
Weltweite Bedrohung: Animation zeigt die größten Klimasünder bei Treibhausgasen
Seit 2019 arbeitet Michaela Koschak auch als Wetterkolumnistin für t-online, kommentiert und erklärt bei uns regelmäßig Wetterphänomene. Zudem blickt sie zweimal pro Woche im Video auf die aktuellen Wetterentwicklungen in Deutschland.
Klimaänderungen können auf natürliche sowie auf menschliche Einflüsse zurückgeführt werden. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben sich die oberflächennahen Luftschichten der Kontinente und Ozeane der Erde deutlich erwärmt. Der Klimawandel zeigt sich in den letzten Jahrzehnten unter anderem in der Zunahme von heißen Temperaturextremen, dem stetigen Anstieg des Meeresspiegels und der mancherorts veränderten Häufigkeit von extremen Niederschlägen. Anthropogene Aktivitäten sind hierfür die Hauptursache.
Zum 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaik für Wohnhäuser. Doch weder Händler noch Finanzministerium kennen alle Details zur Umsetzung.
Am 2. Dezember stimmte der Bundestag zu, am 16. Dezember der Bundesrat: Am 1. Januar sinkt der Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen auf null Prozent. Das soll einerseits den Ausbau beschleunigen und die Finanzämter entlasten. Denn bisher haben viele Betreiber von Photovoltaikanlagen auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt, um die gezahlte Umsatzsteuer zurückzubekommen. Für Händler und Kunden erfreuliche Nachrichten, doch bis zum Jahreswechsel gibt es noch einige offene Fragen zur Umsetzung. Fest steht aktuell nur: Wer eine Anschaffung plant, sollte sich die Ware nicht mehr 2022 liefern lassen.
Konkret geändert wird das Umsatzsteuergesetz. Neu heißt es in § 12, Absatz 3, der Nullsteuersatz gelte für “[…] Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern […]”. Schon dieser Teil lässt einige Fragen offen. Was “wesentliche Komponenten” sind, bedarf einer Erläuterung. Module und Wechselrichter gehören unstrittig dazu, Speicher ebenfalls – aber sind beispielsweise Dachhaken und Schrauben ebenfalls erfasst?
Umsatzsteuer auf Photovoltaik: FAQ des Finanzministeriums
Antworten auf solche Fragen soll eine FAQ des Bundesfinanzministeriums liefern, doch die schweigt sich Stand 20.12. zur Definition der “wesentlichen Komponenten” aus. Auch eine Presseanfrage beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) brachte keine Antwort. Ein Sprecher erklärte gegenüber heise online: “Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 12 Absatz 3 UStG werden Gegenstand eines BMF-Schreibens sein, welches derzeit vorbereitet und zu Beginn des nächsten Jahres mit den Ländern abgestimmt wird.” Einkommensteuer und Steuerberatung: die anderen Reformen
Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes ist nicht die einzige Reform, die im Zusammenhang mit Photovoltaik beschlossen wurde. Auch das Einkommensteuergesetz wurde angepasst. Einnahmen aus Anlagen auf Wohngebäuden mit bis zu 30 kWp und auf sonstigen Gebäuden bis 15 kWp sind bereits für das Jahr 2022 nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Wer mehrere Gebäude mit PV-Anlagen besitzt, für den gilt eine Obergrenze von 100 kWp pro Steuerpflichtigen.
Ebenfalls neu:
Die Lohnsteuerhilfevereine sind bei solchen Anlagen jetzt beratungsberechtigt. Betreiber müssen keinen Steuerberater konsultieren, wenn sie die Steuererklärung nicht selbst anfertigen wollen.
Auch die weiteren Bedingungen im Gesetzestext sind erklärungsbedürftig, denn der Nullsteuersatz gilt nur, “wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;” Was “Nähe” genau ist, wie nah oder fern eine Garage oder ein Carport beispielsweise stehen darf, ist unklar.
Nullsteuer nur bis 30 kWp
Für Händler wirft das die Frage auf, ob die Kunden künftig immer einen Marktstammdatenregisterauszug mitbringen müssen, wenn sie eine Photovoltaikanlage oder Komponenten kaufen. Keine Hinweise liefert der Gesetzestext für Inselanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind und auch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wie die Nachweispflicht für Kunden und Händler genau zu verstehen ist, fragten wir ebenfalls beim BMF an und erhielten eine konkretere Antwort des Sprechers: “Sofern dem Verkäufer keine Informationen darüber vorliegen, ob die gelieferten Solarmodule die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllen, wird er die entsprechende Informationen beim Käufer der Photovoltaikanlage erbitten und dokumentieren müssen.” Eine mögliche Interpretation: Wenn ein Kunde Module und Wechselrichter mit weniger als 30 kWp kauft, kann der Händler möglicherweise annehmen, dass die gesetzlichen Bedingungen vorliegen. Bei einer Bestellung von 50 kWp an eine Adresse im Industriegebiet sollte man nach einem Nachweis fragen.
Klarheit für Balkonkraftwerke
Klar ist dagegen, ob auch Balkonkraftwerke und Bausätze erfasst sind. Dazu sagt die FAQ des Ministeriums klar: Ab 1.1. ” […] ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.” Damit ist auch klar, dass man auch größere Anlagen, die man selbst aus Komponenten aufbaut, mit Nullsteuersatz berechnet werden.
Bei Händlern, die PV-Komponenten verkaufen, haben die Unklarheiten, die nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums auch nicht mehr im Jahr 2022 geklärt werden, zu unterschiedlichen Interpretationen geführt. Bei einigen Onlinehändlern ist vom Nullsteuersatz noch gar nichts zu lesen. Der Händler Greenakku.de hat sich für eine bürokratische Lösung entschieden und ein Formular erarbeitet, auf dem der Kunde versichert, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – die Mehrwertsteuer wird dann nach Prüfung zurückerstattet. Der Anbieter balkonkraftwerk-vertrieb.de dagegen hat die Umsatzsteuer direkt im Webshop auf 0 Prozent reduziert. Beide Herangehensweisen haben wir exemplarisch in die Anfrage ans BMF aufgenommen. In der Antwort legte man sich aber nicht fest, welche im Sinne des Gesetzes ist.
Den Auswertungen von Energy Charts zufolge liegt diese Summe zwar leicht unter den Volumina der drei Vormonate, ist aber das bislang beste Ergebnis …
Der August war nach Zahlen von Energy Charts ein schlechter Windmonat.
Grafik: Energy Charts
Die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland haben im vergangenen Monat das bislang beste August-Ergebnis geliefert. Den Energy Charts des Fraunhofer ISE zufolge erzeugten sie 7,567 Terawattstunden Strom und trugen damit 19,2 Prozent zur öffentlichen Nettostromerzeugung bei. ….
Im Juni und Juli hatten die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland noch jeweils mehr als acht Terawattstunden zur öffentlichen Stromversorgung beigetragen und damit neue Rekorde erzielt. ….
Link zum direktem Abspielen in der Mediathekview : hier
Deutschland bereitet sich auf Dürren vor, Bauern kämpfen gegen die Trockenheit, Notfallpläne werden erarbeitet. Wie lange reicht unser Wasser noch? Dieser Frage geht Filmemacher Daniel Harrich gemeinsam mit einem Forscherteam nach.
(29.08.22, ARD) Hart aber fair — Die Jahrhundert-Dürre: Erleben wir gerade unsere Zukunft?
Link zum direkten Abspielen in der MediathekView : ….
Dauerhitze, kaum Regen: Deutschland im Dürre-Sommer. Ist das schon der Alltag in Zeiten des Klimawandels? Müssen wir lernen, mit dem Wassermangel zu leben, uns für einen grünen Rasen und vollen Pool schämen? Die Diskussion nach der Dokumentation zum Thema.
Weitere Sendungen zum Thema (MediathekView)
( Die Links führen jeweils zu den Videos in mp4 in mittlerer Auflösung , hohe Auflösung ist über die MediathekView und dann Suche nach dem Titel abrufbar )
Das Bochumer Klimaschutzbündnis fordert transparente und engagierte Klimapolitik vor Ort
„Klimaschutz und Energiewende sollen für alle erfahrbar und mitgestaltbar werden“ – das ist den beiden Mitinitiatoren des Bochumer Klimaschutzbündnisses wichtig. Sicherlich gebe es die Politik, die mit Richtlinien für eine klimagerechtere Welt sorgen müsse – parallel dazu könne aber auch ein Umdenken bei jedem Einzelnen angeregt werden. Es lohne sich nicht, den Leuten Angst zu machen vor der Klimakatastrophe, stattdessen brauche es neue Erzählungen davon, wo wir hinwollen mit Klima- und Umweltschutz, und dafür müsse man miteinander ins Gespräch kommen. Und das tun I. und T. bei ihrem Infostand auf der Wiese des Bergbaumuseums. Mitgebracht haben sie ein Stecker-Solar-Modul, das jede*r bequem privat nutzen kann, ob auf dem Balkon der Mietwohnung oder auf dem Dach des Gartenhäuschens.
Grüne Energie , FRAGEN DER ZEIT – Zukunft JETZT ; POLITIK-LABOR – Ein Thema, drei Schwerpunkte: Aufmacher, Interviews, Europa-Artikel, Glosse und Lokaltexte aus Köln, Wuppertal und dem Ruhrgebiet
60.000 erforderliche Windräder, wo sollen die aufgestellt werden? Wer versorgt uns bei Dunkelflaute mit Strom und hält unser Stromnetz die Umstellung aus?
Ist die rechtzeitige Umstellung auf erneuerbare Energieträger, die das Klima weniger belasten zu leisten?
Ist die Energiewende zu schaffen?
Viele Experten sagen „ja“, aber wo und wann sollen die 60.000 neuen Windräder aufgestellt werden? Wer versorgt uns bei Dunkelflaute mit Strom und hält unser Stromnetz das überhaupt aus?
In 23 Jahren soll Deutschland CO2-neutral sein. Alle Kohle-, Atom-, Gas- und Ölkraftwerke sollen dann abgestellt bzw. CO2-frei sein. Bis dahin sollen die regenerativen Energien und Wasserstoff unseren Energiebedarf zu 100% decken. Das ist ein unglaublicher Zeitplan, der eine Menge Fragen aufwirft.
Wie sollen wir ohne CO2-Emmissionen heizen?
Eine der größten CO2-Verursacher in Deutschland sind die Heizungen in unseren Häusern, die ca. Dreiviertel der CO2-Emissionen in den Haushalten ausmachen. Öl-, Gas- und Kohleheizungen sollen deshalb vor allem durch elektrische Wärmepumpen ersetzt werden, die nur ein Drittel bis ein Viertel der Energie verbrauchen. Diese Einsparmöglichkeiten werden allerdings nur erreicht, wenn die Gebäudehülle perfekt isoliert ist. Dazu gehören alle Außenwände, die Fenster und das Dach. Außerdem müssen alle Raumheizkörper durch Flächenheizungen im Boden, an der Wand oder an der Decke ersetzt werden. Erst durch mehrere Quadratmeter- große Heizungsoberflächen, kann das Heizsystem dann mit niedrigen Betriebstemperaturen von 40° statt 70 oder 80° betrieben werden.
Wenn diese beiden energetischen Vorbedingungen allerdings nicht erfüllt werden, können Wärmepumpen die Heizkosten sogar ansteigen lassen. Ob sich dieses Konzept vor allem bei Altbauten überall realisieren lässt, ist wegen der hohen Kosten sehr fraglich.
Eine Flächenheizung an Wand, Boden oder Decke ist eine der Bedingungen, damit die Wärmepumpe Energie sparen kann.
Die Energiewende benötigt mehr Strom statt weniger – warum?
Außer den Heizungen sollen auch unsere Autos und viele Industrieprozesse in Zukunft mit elektrischem Strom, anstatt mit Öl und Gas betrieben werden. Wir werden deshalb eindeutig mehr Strom benötigen, aber nicht so viel mehr, wie man erwarten würde. Denn elektrische Anwendungen sind effizienter als
Anwendungen mit Verbrennungsprozessen. Ein Beispiel ist das E-Auto: Ein Kleinwagen, der für 100Kilometer zirka sechs Liter Benzin benötigt, verbraucht mit E-Motor etwa 15KWh. Rechnet man diese elektrische Energie in Benzin um, entspricht das gerade einmal 1,5 Liter. Damit liegt das E-Auto bei nur einem Viertel des Verbrauchs eines Benziners. Experten des Fraunhofer Instituts ISE in Freiburg rechnen deshalb damit, dass sich unser Gesamtenergieverbrauch trotz einem etwas erhöhten Stromverbrauch, sogar halbieren wird.
Ein Elektroauto braucht nur ein Drittel bis ein Viertel der Energie eines Benziners
Woher soll der ganze grüne Strom kommen?
Wir werden durch das Abstellen der fossilen Kraftwerke eine Menge zusätzlicher Windräder und Solarflächen benötigen. Die Anzahl der Windräder muss sich deshalb ca. Verdreifachen und die der Solarmodule Vervierfachen. Dazu braucht es viele Flächen, auf denen die Anlagen stehen können. Das ist einer der Nachteile der regenerativen Energie. Laut der Umfragen ist die überwiegende Mehrheit der Deutschen dennoch für den Ausbau der Erneuerbaren. Trotzdem kann das Ausbauziel mit der bestehenden Gesetzeslage bis 2045 nicht erreicht werden, weil die Genehmigungszeiträume für Windräder im Durchschnitt 5-7 Jahre dauern. Zu lange, um die erforderlichen 2000 Windräder pro Jahr zu realisieren.
Die Anzahl der Windräder auf dem Festland muss sich verdreifachen. Heute sind es ca. 30.000
Können Batterien genügend Strom speichern?
Selbst wenn die Anzahl der Windräder und Solarmodule wie gewünscht zunimmt, gibt es ein Problem: Was ist, wenn die Sonne nicht scheint und auch kein Wind weht? Gerade im Winter zeigt sich immer wieder, dass Wind- und Sonnenenergie oft tagelang kaum einen Beitrag zur Stromherstellung leisten können, sondern Kohle und Gaskraftwerke die Energielücken schließen müssen.
Die Lösung wären große Speicher, die an Wind- und Sonnen-reichen Tagen die Stromüberschüsse aufnehmen. Heutige Batteriespeicher, selbst sehr große, können allerdings nur Sekunden, Minuten oder maximal Stunden einer Dunkelflaute überbrücken.
Selbst eine der größten Batterien Deutschlands im Pfinztal bei Karlsruhe kann nur für einige Stunden die Energie eines Windrads speichern (Redox-Flow, 10MWh).
Woher kommt unser Strom künftig bei tagelanger Dunkelflaute?
Im Plan der Regierung soll die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren mit bestehenden Kraftwerken garantiert werden. Allerdings werden deren Laufzeiten bis 2030 immer weiter verkürzt, weil Wind- und Solarstrom zunehmen. Danach sollen die Gaskraftwerke mit grünem Wasserstoff betrieben werden, der CO2-frei ist und in Tanks und Kavernen eingelagert werden kann. Auch hier gibt es noch viele offene Fragen, weil die benötigte Menge an Wasserstoff z.B. nicht allein in Deutschland produziert werden kann.
Echte Langzeitspeicher können dagegen Wasserkraftwerke in Norwegen sein, denn seit 2021 hat man das norwegische Netz direkt mit dem deutschen Stromnetz über den sogenannten Nordlink (ein Tiefseekabel) verbunden. Überschüssiger Strom aus Deutschland kann jetzt in Norwegen direkt verbraucht werden. Während dieser Zeit drosselt man die Wasserkraftwerke dort und das Wasser sammelt sich in den Stauseen. Später, wenn in Deutschland wieder Strom benötigt wird, lässt man das Wasser wieder durch die Generatoren der Wasserkraftwerke abfließen und wir erhalten so quasi unseren Strom wieder zurück. Deutschland könnte so mehrere Tage mit Strom versorgt werden. Einzige Voraussetzung ist allerdings, dass auch der sogenannte Südlink bis nach Süddeutschland fertig gestellt wird, weil man dort besonders viel Strom braucht.
Nordlink-Verbindung zwischen den Strom-Netzen in Norwegen und Deutschland. Mit deutschen Stromüberschüsse können künftig dort die Speicherseen gefüllt werden.
Reicht das bestehende Stromnetz für die Energiewende aus?
Während in der Vergangenheit der Strom in ca. 350 zentralen Großkraftwerken termingerecht und passend für die Verbrauchsspitzen produziert wurde, werden im künftigen Netz mehrere Millionen regenerative Kraftwerke dezentral den Strom einspeisen. Und das in völliger Abhängigkeit vom Wetter.
Unser heutiges Stromnetz ist für diese Aufgaben noch nicht ausreichend vorbereitet, weder was die die Kapazität der Kabel und Transformatoren betrifft, noch was die Steuerung der Balance zwischen Verbrauch und Erzeugung angeht. Denn Verbrauch und Erzeugung müssen in jeder Sekunde exakt ausgeglichen sein, weil Spannungsschwankungen sonst das Netz zusammenbrechen lassen können. Damit die Stromnetz-Leitzentralen hier den Überblick behalten, sollen nach und nach in allen Haushalten intelligente Stromzähler, sogenannte Smartmeter installiert werden. Sie werden minutengenau die Verbrauchs- und Stromeinspeisedaten an die Leitzentrale übermitteln. Das Ziel dabei ist, die Auslastung der Netze über die Smartmeter besser zu steuern.
Der intelligente Stromzähler oder Smartmeter mit Minuten-genauer Übermittlung des Stromverbrauchs an die Netzbetreiber.
Warum wurde für das Grundstück der ehemaligen Rüsingschule eigentlich kein B-Planverfahren mit Umweltbericht und Bürgerbeteiligung durchgeführt? Das Grundstück ist im Rahmen eines sogenannten „Interessenbekundungsverfahrens“ veräußert worden. Bei der Erstellung des Exposes im Rahmen dieses Verfahrens wurde der verhängnisvollen Satz formuliert: „Die Baukörper müssen entlang des Straßenrandes der Rüsingstraße und des Anemonenweges platziert werden, um den Straßenrand städtebaulich zu fassen“. In diesem Moment wurde bereits beschlossen, dass alle Bäume gefällt werden. Angeblich sei das Bauprojekt „von den politischen Gremien beraten worden“. Wirklich? Die politischen Gremien durften die Entscheidung, welcher Investor den Zuschlag bekommt, lediglich zur Kenntnis nehmen, bevor im nichtöffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses abgestimmt wurde. Für die Anwohner hat sich die Lebensqualität verschlechtert und sie hatten noch nicht einmal den Hauch einer Chance, sich zu dem Bauprojekt zu äußern, geschweige denn Einfluss zu nehmen.
Deutschland reißt die 1,5-Grad-Grenze und verpulvert viel zu schnell sein CO2-Budget. Was das bedeutet, und wie sich die Politik jetzt Emissionen schön rechnet. Ruth Ciesinger
SPD, Grüne, FDP und Union – sie haben sich im Wahlkampf demonstrativ zum 1,5-Grad-Ziel bekannt. Und jetzt? Bisher bringen auch die Pläne der Ampel bei weitem nicht so schnell CO2-Neutralität, wie Deutschland sie nach dem Pariser Klimaabkommen erreichen müsste. „Wir schaffen die Klimaziele nicht annähernd“, sagt Klimaphysiker Wolfgang Lucht. https://cdn.podigee.com/podcast-player/podigee-podcast-player.html?id=pdg-aa36757&iframeMode=script
Wenn die Menschheit mit einer Zwei-Drittel-Wahrscheinlichkeit die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzen will, bleibt Ihr aktuell ein CO2-Budget von rund 320 Gigatonnen, das noch in die Atmosphäre verheizt werden kann. Wenn nicht drastisch gegengesteuert wird, das ergeben die Berechnungen des Weltklimarates, dann ist das Budget in etwas mehr als sieben Jahren aufgebraucht.
Aber wie lässt sich so ein globales CO2-Budget eigentlich so leicht errechnen? Warum ist es ungleich schwerer, einen gerechten Verteilungsmaßstab für die einzelnen Staaten zu finden? Mit was für Tricks rechnet die Politik jetzt Emissionen schön? Um diese Fragen und mehr geht es in dieser Gradmesser-Folge mit Professor Wolfgang Lucht, Leiter der Abteilung für Erdsystemanalyse am Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen.
Spannend außerdem: Wenn Menschen wissen, worum es in der Klimakrise wirklich geht, dann sind sie zu deutlich größeren Einschränkungen bereit, das hat Wolfgang Lucht bei seiner Begleitung des Bürgerrates Klima gemerkt. „Da geht noch viel mehr“, sagt er. Doch die Regierung muss vorher erstmal ehrlich sein.