Vereinfachungen für Balkonsolar in der Gesetzgebungsphase

Die Bemühungen der Petition (siehe Aufruf : Mitzeichnen Petition beim Deutschen Bundestag zur Vereinfachung von Balkon-PV-Anlagen) zur Vereinfachung von Balkonsolar-Anlagen scheinen von Erfolg gekrönt zu sein :

Wie die energie-expertten.org heute melden , steht das Solarpaket 1 vor der Verabschiedung :

Solarpaket 1: Gesetzentwurf erlaubt rückwärtslaufende Zähler für Balkonkraftwerke bis 2000 Watt Leistung

>>Am Mittwoch, den 16.08., soll das Bundeskabinett das sogenannte Solarpaket 1 verabschieden. Nach ersten Informationen bringt es deutliche Vereinfachungen für die Nutzung von Balkonkraftwerken mit sich. So darf man u.a. rückwärtslaufende Zähler für Solaranlagen bis 2000 Watt einsetzen. Die Nutzung von Kleinanlagen dürfte so noch deutlich attraktiver werden.

An diesem Mittwoch (16.08.23) wird das Kabinett nach Informationen aus Regierungskreisen das sogenannte „Solarpaket 1“ verabschieden – und damit den Ausbau von PV-Anlagen auf Balkonen, Dächern und Agrarflächen deutlich vereinfachen.

Balkonkraftwerke jetzt auch mit alten, rückwärtslaufenden Zählern möglich

Die wohl größte Veränderung betrifft alle, die derzeit eine PV-Kleinanlage planen, z. B. auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Fassade. Denn nach Solarpaket 1 dürfen die Anlagen in Zukunft nicht mehr nur mit digitalen Stromzählern betrieben werden. Auch analoge Messeinrichtungen, sogenannte Ferraris-Zähler, sind erlaubt. Wird Solarstrom erzeugt, laufen diese Messgeräte einfach rückwärts und man spart genau den Strom ein, den man produziert.

Diese Gratis-Regelung macht Balkonkraftwerke mit alten Zählern für den Moment äußerst attraktiv. Bis der Netzbetrieb die Zähler austauscht, sparen die Betreibenden für jede eingespeiste Kilowattstunde den üblichen Strompreis.

Eine weitere Neuerung: Bisher galt eine maximale Leistung von 600 Watt für Balkonkraftwerke. Zukünftig dürfen die Solarzellen 2000 Watt Leistung haben, während die Wechselrichterleistung bei maximal 800 Watt (bzw. VA) liegen darf. …

Dritte Änderung, die für weitere Beschleunigung sorgt: Die Anmeldung dieser PV-Kleinanlagen beim Netzbetrieb entfällt – eine Meldung im Marktstammdatenregister genügt. Dabei wird das Verfahren ebenfalls vereinfacht. Nach Eingang im Register wird der Netzbetrieb aufgefordert, die Stromzähler zu erneuern. Bis das geschehen ist, lässt sich der attraktive Gratis-Strom nutzen.

Solarpaket 1 : Erleichterungen auch bei Dachanlagen

Das neue Gesetz bietet auch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien eine große Erleichterung. Wenn auf dem Dach Solarstrom produziert wird, ist künftig keine eigene Betreiber-Instanz mehr für die komplexe Abrechnung und Lieferung von extra Strom nötig.

Stattdessen wird der erzeugte Sonnen-Strom gemäß einem festen Schlüssel direkt an die einzelnen Haushalte verteilt. Auch für Gewerbeimmobilien wird die Nutzung von Solarstrom vereinfacht. Somit können Privathaushalte und wirtschaftliche Unternehmen gleichermaßen vom Solarpaket 1 profitieren. … .<<


Bochumer Förderung für Photovoltaik: leer — 100.000€ stehen als dummes Blech-Bochum vor dem Rathaus

Bochum und die Klimakrise : da sieht man wo die Prioritäten stecken ; für ein nutzloses , hässliches Blech-Bochum-Schild / Skulptur werden 1000.00Eu an Steuergeldern zum Fenster herausgeschmissen , aber der Photovoltaik-Fördertopf für über 50.000 Gebäude in Bochum und weit mehr Balkone ist schon nach 1 Monat ausgeschöpft. Ob dieser noch mal aufgestockt wird ist unklar …..

(Ganz zu schweigen von den sozialen Problemen , die auch gehörige Förderung bräuchten)

(18.07.23, WAZ) :


Link zum ausgelaufenen Förderprogramm , Bochum : hier


Beispiel Essen : 2.385.000 Euro PV-Förderung

Bochum sollte sich mal ein Beispiel an Essen nehmen
(Bochum ca 62.56% Einwohner (584t:362t Einw.), aber nur 4,19 % der Essener Förderung) :

Solaroffensive der Stadt Essen

(01.03.23, Stadt Essen) , Original : hier

Die Stadt Essen fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung auf dem Stadtgebiet.

Die Förderung unterstützt private, gemeinnützige und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die stärkere Nutzung von Sonnenenergie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Für die Förderung 2023 stehen insgesamt 2.385.000 Euro zur Verfügung. Die folgenden Hinweise fassen die wichtigsten Aspekte der Solarförderung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie. Diese ist maßgeblich für alle Entscheidungen.

….

Buch: Balkonkraftwerk von Stefan Tomik

Strom selbst erzeugen mit Steckersolargeräten und Photovoltaik auf Balkon, Terrasse und im Garten. Empfohlen von Holger Laudeley, Solarexperte und Yo

Balkonkraftwerk – Beschreibung

Sie wollen Ökostrom zuhause selbst erzeugen? Kein Problem mit genehmigungsfreien Steckersolargeräten für Balkon, Terrasse, Carport und (Schreber-)Garten. Mit diesen “Balkonkraftwerken” kann wirklich jede*r zum Stromproduzenten werden. Stefan Tomik beantwortet in diesem ersten Ratgeber zum Thema die dringendsten Fragen zu Steckersolargeräten wie: Wie viel Prozent der Stromrechnung können eingespart werden? Worauf muss man beim Kauf achten? Außerdem erklärt er das Wichtigste zu Rechtlichem und der Registrierung bei der Bundesnetzagentur, zur Sicherheit sowie Ausrichtung, Montage, Technik der Anlagen und Ertragschancen. Empfohlen vom Solar-Pionier und Youtube-Star Holger Laudeley!

Stefan Tomik

Stefan Tomik war 17 Jahre lang Politikredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Über ein ehrenamtliches Engagement bei der lokalen Bürgerenergiegenossenschaft lernte er die Idee von Balkonkraftwerken kennen und war begeistert. Er kündigte seinen Job und arbeitet heute in der Solarbranche.



Zum Boklima-(Balkon-)-PV – Bereich : hier

DUH* : Tracking-Tool für deine Sonnenenergie vom Balkon

( DUH : Deutsche Umwelt Hilfe )

DUH veranstaltet eine Solarstrom-Challange 2023 :

Dein Balkonkraftwerk macht keine Sommerpause und nutzt jede Sonnenstunde optimal aus? Das ist toll! Trage deine monatliche Strom-Ernte in unser Tracking-Tool ein und hilf uns dabei eine große Sonnenernte zu erfassen. Lade auch Freund*innen und Bekannte dazu ein, damit wir noch mehr erreichen können. Jede erfasste Kilowattstunde ist ein Argument, mit dem wir in der politischen Diskussion punkten können und Druck auf die Regierenden machen. Zusammen machen wir uns für die „Energiewende von unten“ stark!….

Track mit uns: Wie viel Strom erntest du pro Monat mit deinem Balkonkraftwerk?

Zum Mitmachen : hier

Wer kann mitmachen? Alle Menschen, die bereits ein Balkonkraftwerk nutzen. Du hast bereits ein Balkonkraftwerk und produzierst deinen Strom ganz einfach selbst? Das ist fantastisch! Schließe dich anderen BKW-User*innen an und verrate uns wie viel Strom du mit deinem Balkonkraft erntest!



Zum Boklima-(Balkon-)-PV – Bereich : hier


Weitere wichtige Themen der DUH-Site:

Impressionen vom Balkon-PV-Workshop 17.06.23

(zur Balkon-PV-Solar-Startseite )


Einige Highlights vom Workshop zu Balkon-PV vom Samstag 17.06.23 in der Kofa
22 hoch motivierte und interessierte TeilnehmerInnen :


Module aus der letzten Sammelbestellung

Es stehen noch Module aus der letzten Sammelbestellung zur Verfügung, wer Interesse hat, Näheres hier


Links aus der Veranstaltung :

— folgt in Kürze —

Weitere Links :


(zur Balkon-PV-Solar-Startseite )

Ankündigung : Balkon-PV-Workshop , Samstag 17.06.23 13h , Kofa , Stühmeyerstr 33, Bochum

Am Samstag (17.06) starten wir zum 2. Mal unseren Balkon-PV-Workshop.

Anmeldungen bitte an: mailto:balkonsolar [bei] boklima.de
Impressionen vom letzten Workshop (22.04.23) und weitere Termine, weiter unten.

Und hier der *NEUE* Flyer , zum Download als PDF : hier ; Danke an Arno. :




Weitere Termine

Vorankündigung : Sep ‘ 23 zusammen mit der VHS in der VHS Bochum
Kurs.Nr.: 20003 , Datum: 23.09.2023 Zeit: 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr VHS, Clubraum

Weitere Infos

im Schwerpunkt-Bereich Balkon-PV : hier


Impressionen vom Balkon-PV-Workshop vom 22.04.23:

Impressionen vom BoKlima-Workshop zu BalkonKraftWerken

Der Workshop war mit über 30 sehr interessierten Leuten gut besucht. Es gab viele Fragen – insbes. während des Praxis-Teils, die auch überwiegend alle besprochen werden konnten. BoKlima freut, dass mind. 6 TeilnehmerInnen es ernsthaft vorhaben so ein Balkonkraftwerk zu installieren — meldet Euch bei Problemen ; wir helfen .

Die weiteren Termine

” Sonnenstrom für Alle – mein erstes Balkonkraftwerk –
Vortrag und Workshop zum Schnuppern und Anfassen “

  • Am 17.06.23 13h – 15h in der Quartiershalle Ko-Fabrik , Stühmeyerstr. 33 , 44787 Bochum ; Vorankündigung : Sep ‘ 23 zusammen mit der VHS in der VHS Bochum
  • Kurs.Nr.: 20003 , Datum: 23.09.2023 Zeit: 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr VHS, Clubraum

Einige Impressionen vom Workshop

Nullsteuersatz für Photovoltaik:

Mehr offene Fragen als Antworten

(22.12.22, heise.de) , Original : hier

Zum 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaik für Wohnhäuser.
Doch weder Händler noch Finanzministerium kennen alle Details zur Umsetzung.

Am 2. Dezember stimmte der Bundestag zu, am 16. Dezember der Bundesrat: Am 1. Januar sinkt der Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen auf null Prozent. Das soll einerseits den Ausbau beschleunigen und die Finanzämter entlasten. Denn bisher haben viele Betreiber von Photovoltaikanlagen auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt, um die gezahlte Umsatzsteuer zurückzubekommen. Für Händler und Kunden erfreuliche Nachrichten, doch bis zum Jahreswechsel gibt es noch einige offene Fragen zur Umsetzung. Fest steht aktuell nur: Wer eine Anschaffung plant, sollte sich die Ware nicht mehr 2022 liefern lassen.

Konkret geändert wird das Umsatzsteuergesetz. Neu heißt es in § 12, Absatz 3, der Nullsteuersatz gelte für “[…] Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern […]”. Schon dieser Teil lässt einige Fragen offen. Was “wesentliche Komponenten” sind, bedarf einer Erläuterung. Module und Wechselrichter gehören unstrittig dazu, Speicher ebenfalls – aber sind beispielsweise Dachhaken und Schrauben ebenfalls erfasst?

Antworten auf solche Fragen soll eine FAQ des Bundesfinanzministeriums liefern, doch die schweigt sich Stand 20.12. zur Definition der “wesentlichen Komponenten” aus. Auch eine Presseanfrage beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) brachte keine Antwort. Ein Sprecher erklärte gegenüber heise online: “Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 12 Absatz 3 UStG werden Gegenstand eines BMF-Schreibens sein, welches derzeit vorbereitet und zu Beginn des nächsten Jahres mit den Ländern abgestimmt wird.” Einkommensteuer und Steuerberatung: die anderen Reformen

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes ist nicht die einzige Reform, die im Zusammenhang mit Photovoltaik beschlossen wurde. Auch das Einkommensteuergesetz wurde angepasst. Einnahmen aus Anlagen auf Wohngebäuden mit bis zu 30 kWp und auf sonstigen Gebäuden bis 15 kWp sind bereits für das Jahr 2022 nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Wer mehrere Gebäude mit PV-Anlagen besitzt, für den gilt eine Obergrenze von 100 kWp pro Steuerpflichtigen.

Ebenfalls neu:

Die Lohnsteuerhilfevereine sind bei solchen Anlagen jetzt beratungsberechtigt. Betreiber müssen keinen Steuerberater konsultieren, wenn sie die Steuererklärung nicht selbst anfertigen wollen.

Auch die weiteren Bedingungen im Gesetzestext sind erklärungsbedürftig, denn der Nullsteuersatz gilt nur, “wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;” Was “Nähe” genau ist, wie nah oder fern eine Garage oder ein Carport beispielsweise stehen darf, ist unklar.

Für Händler wirft das die Frage auf, ob die Kunden künftig immer einen Marktstammdatenregisterauszug mitbringen müssen, wenn sie eine Photovoltaikanlage oder Komponenten kaufen. Keine Hinweise liefert der Gesetzestext für Inselanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind und auch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wie die Nachweispflicht für Kunden und Händler genau zu verstehen ist, fragten wir ebenfalls beim BMF an und erhielten eine konkretere Antwort des Sprechers: “Sofern dem Verkäufer keine Informationen darüber vorliegen, ob die gelieferten Solarmodule die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllen, wird er die entsprechende Informationen beim Käufer der Photovoltaikanlage erbitten und dokumentieren müssen.” Eine mögliche Interpretation: Wenn ein Kunde Module und Wechselrichter mit weniger als 30 kWp kauft, kann der Händler möglicherweise annehmen, dass die gesetzlichen Bedingungen vorliegen. Bei einer Bestellung von 50 kWp an eine Adresse im Industriegebiet sollte man nach einem Nachweis fragen.

Klar ist dagegen, ob auch Balkonkraftwerke und Bausätze erfasst sind. Dazu sagt die FAQ des Ministeriums klar: Ab 1.1. ” […] ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.” Damit ist auch klar, dass man auch größere Anlagen, die man selbst aus Komponenten aufbaut, mit Nullsteuersatz berechnet werden.

Bei Händlern, die PV-Komponenten verkaufen, haben die Unklarheiten, die nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums auch nicht mehr im Jahr 2022 geklärt werden, zu unterschiedlichen Interpretationen geführt. Bei einigen Onlinehändlern ist vom Nullsteuersatz noch gar nichts zu lesen. Der Händler Greenakku.de hat sich für eine bürokratische Lösung entschieden und ein Formular erarbeitet, auf dem der Kunde versichert, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – die Mehrwertsteuer wird dann nach Prüfung zurückerstattet. Der Anbieter balkonkraftwerk-vertrieb.de dagegen hat die Umsatzsteuer direkt im Webshop auf 0 Prozent reduziert. Beide Herangehensweisen haben wir exemplarisch in die Anfrage ans BMF aufgenommen. In der Antwort legte man sich aber nicht fest, welche im Sinne des Gesetzes ist.

Experiment Energiewende – schaffen wir das?

60.000 erforderliche Windräder, wo sollen die aufgestellt werden? Wer versorgt uns bei Dunkelflaute mit Strom und hält unser Stromnetz die Umstellung aus?


(10.03.2022 ∙ odysso – Wissen im SWR ∙ SWR) , original : hier , hier

Ist die rechtzeitige Umstellung auf erneuerbare Energieträger, die das Klima weniger belasten zu leisten?

Ist die Energiewende zu schaffen?

Viele Experten sagen „ja“, aber wo und wann sollen die 60.000 neuen Windräder aufgestellt werden? Wer versorgt uns bei Dunkelflaute mit Strom und hält unser Stromnetz das überhaupt aus?

In 23 Jahren soll Deutschland CO2-neutral sein. Alle Kohle-, Atom-, Gas- und Ölkraftwerke sollen dann abgestellt bzw. CO2-frei sein. Bis dahin sollen die regenerativen Energien und Wasserstoff unseren Energiebedarf zu 100% decken. Das ist ein unglaublicher Zeitplan, der eine Menge Fragen aufwirft.

Wie sollen wir ohne CO2-Emmissionen heizen?

Eine der größten CO2-Verursacher in Deutschland sind die Heizungen in unseren Häusern, die ca. Dreiviertel der CO2-Emissionen in den Haushalten ausmachen. Öl-, Gas- und Kohleheizungen sollen deshalb vor allem durch elektrische Wärmepumpen ersetzt werden, die nur ein Drittel bis ein Viertel der Energie verbrauchen. Diese Einsparmöglichkeiten werden allerdings nur erreicht, wenn die Gebäudehülle perfekt isoliert ist. Dazu gehören alle Außenwände, die Fenster und das Dach. Außerdem müssen alle Raumheizkörper durch Flächenheizungen im Boden, an der Wand oder an der Decke ersetzt werden. Erst durch mehrere Quadratmeter- große Heizungsoberflächen, kann das Heizsystem dann mit niedrigen Betriebstemperaturen von 40° statt 70 oder 80° betrieben werden.

Wenn diese beiden energetischen Vorbedingungen allerdings nicht erfüllt werden, können Wärmepumpen die Heizkosten sogar ansteigen lassen. Ob sich dieses Konzept vor allem bei Altbauten überall realisieren lässt, ist wegen der hohen Kosten sehr fraglich.

Mehrere Platten mit Heizung sind an einer Wand im Rohbau angebracht. (Foto: SWR)
Eine Flächenheizung an Wand, Boden oder Decke ist eine der Bedingungen, damit die Wärmepumpe Energie sparen kann.

Die Energiewende benötigt mehr Strom statt weniger – warum?

Außer den Heizungen sollen auch unsere Autos und viele Industrieprozesse in Zukunft mit elektrischem Strom, anstatt mit Öl und Gas betrieben werden. Wir werden deshalb eindeutig mehr Strom benötigen, aber nicht so viel mehr, wie man erwarten würde. Denn elektrische Anwendungen sind effizienter als

Anwendungen mit Verbrennungsprozessen. Ein Beispiel ist das E-Auto: Ein Kleinwagen, der für 100Kilometer zirka sechs Liter Benzin benötigt, verbraucht mit E-Motor etwa 15KWh. Rechnet man diese elektrische Energie in Benzin um, entspricht das gerade einmal 1,5 Liter. Damit liegt das E-Auto bei nur einem Viertel des Verbrauchs eines Benziners. Experten des Fraunhofer Instituts ISE in Freiburg rechnen deshalb damit, dass sich unser Gesamtenergieverbrauch trotz einem etwas erhöhten Stromverbrauch, sogar halbieren wird.

Ein Elektroauto wird an der Stromtankstelle betankt (Foto: SWR)
Ein Elektroauto braucht nur ein Drittel bis ein Viertel der Energie eines Benziners

Woher soll der ganze grüne Strom kommen?

Wir werden durch das Abstellen der fossilen Kraftwerke eine Menge zusätzlicher Windräder und Solarflächen benötigen. Die Anzahl der Windräder muss sich deshalb ca. Verdreifachen und die der Solarmodule Vervierfachen. Dazu braucht es viele Flächen, auf denen die Anlagen stehen können. Das ist einer der Nachteile der regenerativen Energie. Laut der Umfragen ist die überwiegende Mehrheit der Deutschen dennoch für den Ausbau der Erneuerbaren. Trotzdem kann das Ausbauziel mit der bestehenden Gesetzeslage bis 2045 nicht erreicht werden, weil die Genehmigungszeiträume für Windräder im Durchschnitt 5-7 Jahre dauern. Zu lange, um die erforderlichen 2000 Windräder pro Jahr zu realisieren.

Vogelperspektive auf eine Landschaft mit Feldern und Wäldern, in der sehr viele Windräder stehen. (Foto: SWR)
Die Anzahl der Windräder auf dem Festland muss sich verdreifachen. Heute sind es ca. 30.000

Können Batterien genügend Strom speichern?

Selbst wenn die Anzahl der Windräder und Solarmodule wie gewünscht zunimmt, gibt es ein Problem: Was ist, wenn die Sonne nicht scheint und auch kein Wind weht? Gerade im Winter zeigt sich immer wieder, dass Wind- und Sonnenenergie oft tagelang kaum einen Beitrag zur Stromherstellung leisten können, sondern Kohle und Gaskraftwerke die Energielücken schließen müssen.

Die Lösung wären große Speicher, die an Wind- und Sonnen-reichen Tagen die Stromüberschüsse aufnehmen. Heutige Batteriespeicher, selbst sehr große, können allerdings nur Sekunden, Minuten oder maximal Stunden einer Dunkelflaute überbrücken.

Im Keller der Batterie: Die Speicherbehälter sehen aus wie die Fässer in einem Weinkeller. (Foto: SWR)
Selbst eine der größten Batterien Deutschlands im Pfinztal bei Karlsruhe kann nur für einige Stunden die Energie eines Windrads speichern (Redox-Flow, 10MWh).

Woher kommt unser Strom künftig bei tagelanger Dunkelflaute?

Im Plan der Regierung soll die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren mit bestehenden Kraftwerken garantiert werden. Allerdings werden deren Laufzeiten bis 2030 immer weiter verkürzt, weil Wind- und Solarstrom zunehmen. Danach sollen die Gaskraftwerke mit grünem Wasserstoff betrieben werden, der CO2-frei ist und in Tanks und Kavernen eingelagert werden kann. Auch hier gibt es noch viele offene Fragen, weil die benötigte Menge an Wasserstoff z.B. nicht allein in Deutschland produziert werden kann.

Echte Langzeitspeicher können dagegen Wasserkraftwerke in Norwegen sein, denn seit 2021 hat man das norwegische Netz direkt mit dem deutschen Stromnetz über den sogenannten Nordlink (ein Tiefseekabel) verbunden. Überschüssiger Strom aus Deutschland kann jetzt in Norwegen direkt verbraucht werden. Während dieser Zeit drosselt man die Wasserkraftwerke dort und das Wasser sammelt sich in den Stauseen. Später, wenn in Deutschland wieder Strom benötigt wird, lässt man das Wasser wieder durch die Generatoren der Wasserkraftwerke abfließen und wir erhalten so quasi unseren Strom wieder zurück. Deutschland könnte so mehrere Tage mit Strom versorgt werden. Einzige Voraussetzung ist allerdings, dass auch der sogenannte Südlink bis nach Süddeutschland fertig gestellt wird, weil man dort besonders viel Strom braucht.

Kartengrafik die eine Verbindung zwischen Deutschland und Norwegen zeigt. (Foto: SWR)
Nordlink-Verbindung zwischen den Strom-Netzen in Norwegen und Deutschland. Mit deutschen Stromüberschüsse können künftig dort die Speicherseen gefüllt werden.

Reicht das bestehende Stromnetz für die Energiewende aus?

Während in der Vergangenheit der Strom in ca. 350 zentralen Großkraftwerken termingerecht und passend für die Verbrauchsspitzen produziert wurde, werden im künftigen Netz mehrere Millionen regenerative Kraftwerke dezentral den Strom einspeisen. Und das in völliger Abhängigkeit vom Wetter.

Unser heutiges Stromnetz ist für diese Aufgaben noch nicht ausreichend vorbereitet, weder was die die Kapazität der Kabel und Transformatoren betrifft, noch was die Steuerung der Balance zwischen Verbrauch und Erzeugung angeht. Denn Verbrauch und Erzeugung müssen in jeder Sekunde exakt ausgeglichen sein, weil Spannungsschwankungen sonst das Netz zusammenbrechen lassen können. Damit die Stromnetz-Leitzentralen hier den Überblick behalten, sollen nach und nach in allen Haushalten intelligente Stromzähler, sogenannte Smartmeter installiert werden. Sie werden minutengenau die Verbrauchs- und Stromeinspeisedaten an die Leitzentrale übermitteln. Das Ziel dabei ist, die Auslastung der Netze über die Smartmeter besser zu steuern.

Moderner Stromzähler unter Klarsichtgehäuse (Foto: SWR)
Der intelligente Stromzähler oder Smartmeter mit Minuten-genauer Übermittlung des Stromverbrauchs an die Netzbetreiber.

Linktipps:

Energy-Charts des Fraunhofer ISE. Vielfältige Grafiken und Karten zum Thema Energie in Deutschland: Aktueller Strommix, Kraftwerke, Emissionen, Preise, Klima

Klimaneutrales Deutschland 2045: Wie Deutschland seine Klimaziele schon vor 2050 erreichen kann (AGORA-Studie)

Grafik zum Aufbau des deutschen Stromnetzes

Energieatlas BW: Karte der Verteilnetze in BW

Lesetipp:

Baden unter Strom: Eine Regionalgeschichte der Elektrifizierung

Bernward Janzing

dold Verlag, Vöhrenbach

ISBN: 978-3-927677-27-2

Seiten 304, 29,00 Euro aus der Sendung vom Do., 10.3.2022 22:20 Uhr, odysso – Wissen im SWR, SWR Fernsehen

Die Themen der Sendung