Vereinfachungen für Balkonsolar in der Gesetzgebungsphase

Die Bemühungen der Petition (siehe Aufruf : Mitzeichnen Petition beim Deutschen Bundestag zur Vereinfachung von Balkon-PV-Anlagen) zur Vereinfachung von Balkonsolar-Anlagen scheinen von Erfolg gekrönt zu sein :

Wie die energie-expertten.org heute melden , steht das Solarpaket 1 vor der Verabschiedung :

Solarpaket 1: Gesetzentwurf erlaubt rückwärtslaufende Zähler für Balkonkraftwerke bis 2000 Watt Leistung

>>Am Mittwoch, den 16.08., soll das Bundeskabinett das sogenannte Solarpaket 1 verabschieden. Nach ersten Informationen bringt es deutliche Vereinfachungen für die Nutzung von Balkonkraftwerken mit sich. So darf man u.a. rückwärtslaufende Zähler für Solaranlagen bis 2000 Watt einsetzen. Die Nutzung von Kleinanlagen dürfte so noch deutlich attraktiver werden.

An diesem Mittwoch (16.08.23) wird das Kabinett nach Informationen aus Regierungskreisen das sogenannte „Solarpaket 1“ verabschieden – und damit den Ausbau von PV-Anlagen auf Balkonen, Dächern und Agrarflächen deutlich vereinfachen.

Balkonkraftwerke jetzt auch mit alten, rückwärtslaufenden Zählern möglich

Die wohl größte Veränderung betrifft alle, die derzeit eine PV-Kleinanlage planen, z. B. auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Fassade. Denn nach Solarpaket 1 dürfen die Anlagen in Zukunft nicht mehr nur mit digitalen Stromzählern betrieben werden. Auch analoge Messeinrichtungen, sogenannte Ferraris-Zähler, sind erlaubt. Wird Solarstrom erzeugt, laufen diese Messgeräte einfach rückwärts und man spart genau den Strom ein, den man produziert.

Diese Gratis-Regelung macht Balkonkraftwerke mit alten Zählern für den Moment äußerst attraktiv. Bis der Netzbetrieb die Zähler austauscht, sparen die Betreibenden für jede eingespeiste Kilowattstunde den üblichen Strompreis.

Eine weitere Neuerung: Bisher galt eine maximale Leistung von 600 Watt für Balkonkraftwerke. Zukünftig dürfen die Solarzellen 2000 Watt Leistung haben, während die Wechselrichterleistung bei maximal 800 Watt (bzw. VA) liegen darf. …

Dritte Änderung, die für weitere Beschleunigung sorgt: Die Anmeldung dieser PV-Kleinanlagen beim Netzbetrieb entfällt – eine Meldung im Marktstammdatenregister genügt. Dabei wird das Verfahren ebenfalls vereinfacht. Nach Eingang im Register wird der Netzbetrieb aufgefordert, die Stromzähler zu erneuern. Bis das geschehen ist, lässt sich der attraktive Gratis-Strom nutzen.

Solarpaket 1 : Erleichterungen auch bei Dachanlagen

Das neue Gesetz bietet auch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien eine große Erleichterung. Wenn auf dem Dach Solarstrom produziert wird, ist künftig keine eigene Betreiber-Instanz mehr für die komplexe Abrechnung und Lieferung von extra Strom nötig.

Stattdessen wird der erzeugte Sonnen-Strom gemäß einem festen Schlüssel direkt an die einzelnen Haushalte verteilt. Auch für Gewerbeimmobilien wird die Nutzung von Solarstrom vereinfacht. Somit können Privathaushalte und wirtschaftliche Unternehmen gleichermaßen vom Solarpaket 1 profitieren. … .<<