(WAZ) Umstrittenes Neubaugebiet : Stadt holt sich Rüffel ab

(15.04.21 Original WAZ.de : hier ) Von Gernot Noelle

Bochum-Dahlhausen. 
Bei der geplanten Bebauung am Ruhrort hat die Bezirksregierung Arnsberg erhebliche Bedenken. Die Stadt Bochum kommt dabei nicht gut weg.


Nun ist auch herausgekommen, weshalb die Stadt Bochum die Beschlussvorlage für den Bebauungsplan Nummer 997 im Januar plötzlich, kurz vor den politischen Sitzungen, zurückgezogen hat. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte kurz zuvor in einer Stellungnahme weiterhin erhebliche Bedenken gegen die angedachte Bebauung geäußert. Die Stadt Bochum, speziell das Planungsamt, kommt dabei gar nicht gut weg.

Bezirksregierung hat wegen Neubaugebiet Bedenken – Rüffel für die Stadt Bochum

Das Bochumer Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung konnte sich Zugang zu einer schriftlichen Stellungnahme aus Arnsberg verschaffen. In diesem Schreiben vom 19. Januar reagiert die Bezirksregierung auf die Antwort des Bochumer Planungsamtes (11. Januar) zur Stellungnahme aus Arnsberg vom 29. Juni 2020, in der die Bezirksregierung erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken zu dem Planungsentwurf dargelegt hat.

Von diesen Bedenken, das macht die Bezirksregierung sehr deutlich, rückt sie auch nicht ab. Mehr noch: Das Antwortschreiben des Bochumer Planungsamtes wird regelrecht auseinander genommen: Die dargelegten Ausführungen ‟sind teilweise nicht zutreffend und die vorgebrachten immissionsschutzrechtlichen Bedenken werden hierin nicht beantwortet bzw. die angesprochenen Probleme sind nicht erkannt und nicht gelöst worden”, heißt es darin. Stadtentwicklung Neubaugebiet: Stadt hält Klimagutachten nicht für nötig

Arnsberg kommt zu dem Ergebnis, dass die Antwort des Planungsamtes ‟völlig unzureichend” sei und …

Kritik an Stadt Bochum: Lärmmessung zur falschen Zeit am falschen Ort

So wird in Arnsberg etwa moniert, dass die ohnehin nur einmalige und damit wenig aussagekräftige Lärmmessung zur falschen Zeit, wenn ohnehin nicht so viel Lärm sei, und noch dazu an einem geschützten Ort durchführt worden sei. So sei eine Beurteilung der Lärmsituation dort nicht möglich. Im kritischen südwestlichen Bereich des geplanten Wohngebietes hingegen sei nicht gemessen worden. ….

Aus Sicht der Bezirksregierung sei nicht auszuschließen, dass in den oberen Etagen der geplanten Wohnbebauung, die nicht durch die Ofenhalle der benachbarten Fabrik Dr. C. Otto abgeschirmt werden, ‟wesentlich höhere Lärmimmissionen zu erwarten sind”. Stadtteil-Check Dahlhausen: Vom hässlichen Entlein zum schönen Schwan

Die Wilma Immobilien AG will am Ruhrort auf einer Fläche von 2,6 Hektar 64 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser bauen. Für dieses Bauvorhaben wurde der Bebauungsplan 997 aufgestellt. Darin ist auch festgelegt, dass der Großteil der für die Baugrundstücke und die Erschließung vorgesehenen Flächen wegen Hochwassergefahr um ca. zwei Meter angehoben werden.

Die Bezirksvertretung Südwest hatte sich bereits für das Neubauprojekt in Dahlhausen ausgesprochen. Kurz vor der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke hatte die Verwaltung die Vorlage mit dem Satzungsbeschluss jedoch zurückgezogen. Auch die Beratung und Beschlussfassung in Hauptausschuss und Rat wurden verschoben.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung kritisiert, dass die Verwaltung die politischen Gremien bis heute nicht über diese konkreten Bedenken der Bezirksregierung informiert hat.

Thomas Sprenger, Sprecher der Stadt Bochum, hatte sich im Januar auf WAZ-Anfrage so geäußert: ‟Wir haben die Vorlage zunächst zurückgezogen, weil es noch Fragen zu klären gibt, etwa zum Baumbestand und zum Schallschutz. Wir sehen bei einigen offenen Aspekten noch Optimierungsbedarf. Wenn alles geklärt ist, wird der Satzungsbeschluss erneut vorgelegt.” Wohnungsbau Wohnen in Bochum: Neues Park-Viertel — Käufer gesucht

Stadtbaurat Markus Bradtke habe gegenüber dem Netzwerk erklärt, auch wenn das Schallgutachten nun voraussichtlich überarbeitet bzw. ergänzt werde, gehe er davon aus, den Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss zu bringen; es handele sich insofern um ein Nachschärfen der Unterlagen im Hinblick auf eine möglichst große Rechtssicherheit. Dies teilt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt für das Netzwerk mit. Er befürchtet, dass es nun nur noch darum gehe, ‟die Unterlagen gerichtsfest zu machen”.

Allianz für Wohnen (9. KNB)

(19.04.21) Antwort Bradtke

Ihr Lieben,
nach fast zwei Monaten gibt es doch tatsächlich noch eine Reaktion von Markus Bradtke auf unseren Brief zur „Allianz für Wohnen“.
Kann einer die Antwort an die beteilgten Gruppen weiterleiten?
Liebe Grüße
Rainer
—————-

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: “Dr. Markus Bradtke” <MBradtke@bochum.de>
Betreff: Aw: „Allianz für Wohnen in Bochum“ neu starten!
Datum: 19. April 2021 um 15:54:20 MESZ
An:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Schreiben bedanken. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen und einem Großteil der mitzeichnenden Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen kein Angebot zur Beteiligung an der Allianz für Wohnen machen werden.

Der Kreis der Allianzpartner*innen bezieht sich in erster Linie auf institutionalisierte Akteur*innen, die sich im Schwerpunkt mit dem Thema Wohnungsmarkt und der Umsetzung der im Handlungskonzept Wohnen beschlossenen Maßnahmen beschäftigen. Wir sehen die Relevanz und Bedeutung Ihrer Anliegen, sind jedoch auch der Meinung, dass die Diskussion um wohnungspolitische Zielsetzungen im Prozess zur Fortschreibung des Handlungskonzeptes wohnen stattfinden wird.

Dort werden Zielzahlen des Wohnungsbau und der Sanierung, Ziele, Leitlinien und Maßnahmen diskutiert und politisch verabschiedet. Es gibt noch keine genaue Zeitplanung für die Fortschreibung zum Handlungskonzept Wohnen, wir möchten Ihnen aber schon heute eine Einladung zur Beteiligung an dem Verfahren aussprechen. 

Mit freundlichen Grüßen
Markus Bradtke Stadtbaurat


Am 02.03.2021 um 11:45 schrieb Rainer
Sehr geehrter Herr Eiskirch,
sehr geehrter Herr Dr. Bradtke,
sehr geehrte Mitglieder des Bochumer Rates,

hiermit übersende ich Ihnen im Auftrag der unterzeichnenden Organisationen einen Brief von 35 Bochumer Vereinen, Verbänden und Initiativen. Gemeinsam fordern sie, den Gründungsprozess für eine „Allianz für Wohnen in Bochum“ unter Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren neu zu beginnen, um das strukturelle Ungleichgewicht in der Einladungspolitik der Stadt Bochum zu korrigieren.

Wir bitten um Beachtung und Berücksichtigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Netzwerk Stadt für Alle Bochum)

<Gemeinsamer-Brief.pdf>


(08.02.21) Infos / Antrag von der Fraktion “die Linke”

7. Allianz für Wohnen: Grenzt die Stadt Sozial- und Umweltverbände aus?

( Link zur vollständigen Info : hier )

Vor mehr als drei Jahren hat die SPD-Grünen-Koalition im Rat ein „Handlungskonzept Wohnen“ durchgesetzt, das vor allem auf die Privatisierung von Bauland setzt – statt wie von uns gefordert auf Erbbaurechte, kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, deutlich höhere Sozialwohnungsquoten und Aktivierungen im Bestand. Teil des Beschlusses war auch, dass eine „Allianz für Wohnen“ gegründet werden soll. Jahrelang ist diesbezüglich nichts passiert. Jetzt geht die Verwaltung die Gründung dieser Allianz an – allerdings in einer irritierenden Form: In einer Mitteilung erklärte die Stadt zwar, dass die Allianzvereinbarung „unter Beteiligung lokaler Wohnungsmarktakteur*innen sowie Sozial- und Naturschutzverbänden in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet“ werden soll. Tatsächlich wurden jedoch viele anerkannte Initiativen und Verbände aus diesen Bereichen nicht eingeladen, zum Teil sind sie sogar bei direkter Nachfrage abgewiesen worden. Insgesamt gestaltet die Verwaltung den Prozess wohl absichtlich intransparent: Die Treffen finden nichtöffentlich statt, und wer genau alles mitreden darf, ist bisher nicht bekannt. Das ist keine Kleinigkeit, schließlich soll diese „Allianz“ das zentrale Beratungsgremium werden, das die Stadt bei der Überarbeitung des Handlungskonzepts Wohnen unterstützt. Die neue Allianz hat damit möglichwerweise größeren Einfluss auf die Ausrichtung der Bochumer Wohnungspolitik in den kommenden Jahren.

Deswegen haben wir jetzt bei der Stadt eine vollständige Liste der Organisationen angefordert, die zu diesem Prozess eingeladen worden sind. Angesichts von Absagen zum Beispiel an den Arbeitskreis Umweltschutz Bochum e.V. (AkU) und der Nichteinladung der Bochumer Gewerkschaften wollen wir wissen, nach welchen Kriterien die Auswahl geschah. Insgesamt haben wir wie auch einige der nicht eingeladenen Iniativen die Befürchtung, dass es durch diese Einladungspolitik zu einem strukturellen Ungleichgewicht gekommen ist: Insbesondere unter den eingeladenen Wohnungsmarktakteur:innen soll die Immobilienwirtschaft gegenüber den Wohnraumnutzer:innen deutlich überrepräsentiert sein. Das wollen wir anhand der Einladungsliste im Einzelnen nachvollziehen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, muss die Stadt diesbezüglich unbedingt nachbessern. Wenn es um einen fairen Intreressensausgleich gehen soll, ist unserer Meinung nach unbedingt notwendig, dass dass die Perspektiven der Menschen, die Wohnraum benötigen sowie die Positionen der Sozial- und Naturschutzverbände gleichberechtigt in dem Gremium vertreten sind. Unsere Anfrage im Wortlaut.


(04.02.21) 2DIE LINKE.im Rat, Anfrage Einladungspolitik zur „Allianz für Wohnen in Bochum“

( Original hier )

Seite1| 2DIE LINKE.im Rat der Stadt Bochum, 44777 BochumBochum, den 29.01.2021Anfragezur Sitzung des Rates am 04. Februar2021Einladungspolitik zur „Allianz für Wohnen in Bochum“In Mitteilung Nr. 20203102 berichtet die Verwaltung zum Stand der Allianz für Wohnen:„Die Allianzvereinbarung wird unter Beteiligung lokaler Wohnungsmarktakteur*innen sowie Sozial-und Naturschutzverbänden in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet.“ Irritiert haben etablierte und anerkannte Initiativen und Verbändeaus den Bereichen Soziales und Naturschutz zur Kenntnis genommen, dass sie zu diesem „gemeinsamen Prozess“ nicht eingeladen worden sind.Teilweise sind siesogar bei direkter Nachfrage abgewiesen worden.Dazu fragt die Linksfraktion an:1.)Welche Wohnungsmarktakteur*innen und welche Sozial-und Naturschutzverbände sind von der Stadt Bochum dazu eingeladen worden, die Vereinbarung der „Allianz für Wohnen“ mit auszuarbeiten?Wir bitten um eine vollständige Liste.2.)Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?3.)Warum wurde dem Arbeitskreis Umweltschutz Bochum e.V. (AkU) bzw. demvon ihm mitgegründetenKlimaschutzbündnis die Möglichkeit zur Mitarbeit verweigert, obwohl der AkU als Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.einem der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände angehört?4.)Warum werden die Bochumer Gewerkschaften nicht beteiligt, die unzweifelhaft wichtige sozialpolitische Akteurinnenin unserer Stadt darstellen?An den Oberbürgermeisterder Stadt BochumHerr Thomas Eiskirchim Rat der Stadt BochumRathaus, Zi. 49Willy-Brandt-Platz 2-6D-44777 BochumTelefon:0234–9101295Fax:0234–9101297eMail:linksfraktion@bochum.deInternet:linksfraktionbochum.deSeite2| 25.)Es gibt die Befürchtung, dass es durch die Einladungspolitik zu einem strukturellen Ungleichgewicht gekommen ist. Insbesondere unter den eingeladenen Wohnungsmarktakteur*innen soll dieAnbieterseite (Immobilienwirtschaft etc.) gegenüber derNachfrageseite (Wohnraumnutzer*innen) deutlichüberrepräsentiert sein.Wie bewertet die Stadt Bochum das personelle Verhältnis? Wie wird sie sicherstellen, dass die Perspektiven der Wohnungsmarktakteur*innen derNachfrageseite sowie die Positionen der Sozial-und Naturschutzverbände gleichberechtigt in der Allianzvereinbarung Berücksichtigung finden?Wir bitten darum, die Antwort auf die Anfrage auch dem Ausschuss für Strukturentwicklung zur Kenntnis zu geben.Gültaze Aksevi / Horst HohmeierFraktionsvorsitzende


(11.01.21) Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20203102 Amt für Stadtplanung und Wohnen – Allianz für Wohnen in Bochum

(Original hier )

Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20203102Status: öffentlichDatum: 11.01.2021Verfasser/in: Leonie MeschFachbereich: Amt für Stadtplanung und WohnenBezeichnung der Vorlage:Allianz für Wohnen in BochumBezug:Handlungskonzept WohnenBeratungsfolge:Gremien:Sitzungstermin:Zuständigkeit:Kurzübersicht:

Bochum wächst und sieht sich mit neuen Herausforderungen an das Wohnen konfrontiert. Nicht zuletzt durch das Handlungskonzept Wohnen wird offenkundig, dass Handlungsbedarf für die Stadt Bochum und die Akteur*innen des Wohnungsmarktes besteht, um dem Ziel ei-nes möglichst ausgeglichenen Wohnungsmarktes in allen Segmenten und allen räumlichen Teilbereichen nachzukommen. Um die verschiedenen Maßnahmen und Initiativen zusammenzubringen und gemeinsam zum Wohl aller Bochumerinnenund Bochumer mehr zu erreichen, schließen die Ak-teur*innen des Bochumer Wohnungsmarktes die Bochumer Allianz für Wohnen. Wesentli-cher Erfolgsfaktor ist die Sicherung des dauerhaften Dialogs zwischen den Wohnungsmarkt-akteur*innen.Die Initiierung der Allianz für Wohnen in Bochum ist eine wichtige Maßnahme des Hand-lungskonzeptes Wohnen.Wortlaut:AnlassBochum blickt in die Zukunft und entwickelt dafür eine eigene Strategie: Die Bochum Strate-gie. Die Stadt soll sich als exzellenter Standort für Technologie, Dienstleistungen und Hoch-schulen festigen und mit einem attraktiven Wohnungsangebot in einem lebenswerten Umfeld überzeugen.Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa …


9. KNB – (21.01.20) Stellt sich die neue Allianz für Wohnen bloß, schon bevor sie Fahrt aufnimmt?


Hier zu gibt es ein Diskussion im Internen Bereich : hier

Niederschrift des Naturschutzbeirates vom 26.11.2020 — Altbaumschutz in Bochum

5. Anregungen und Empfehlungen

5.1Altbaumschutz in Bochum
Vorlage: 20202512

Herr Dr. Ludescher trägt die Gründe für seine Anregung vor.

Der Anregung wird durch den Naturschutzbeirat gefolgt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei zwei Enthaltungen nach Beschlussvorschlag

5.2Ökologische Standards bei Bauleitplanung/Bebauungsplanung
Vorlage: 20202513

Die Anregung wird vom Naturschutzbeirat begrüßt und um einen Punkt ergänzt, so dass folgende Anregung beschlossen wird:

  • 1. Reduzierung der geplanten Baueinheiten auf ein Minimum
  • 2. Nachvollziehbare und ausführliche Darlegung der Berücksichtigung desKlimaschutzes, vor allem eindeutiger Bezug auf lokale Klimaparameter wieKaltluftschneisen und lokale Hitzeinseln
  • 3. Nutzung der Dachflächen und der Wände für Begrünung oder Solarenergie
  • 4. Versickerung der Niederschläge möglichst auf dem Gelände
  • 5. Wiesen statt Rasen auf den Außenanlagen, Näheres hierzu in einem Flyer
  • 6. Heimischen Arten ist bei der Anpflanzung von Gehölzen der Vorrang zu geben
  • 7. Mit Bauherren und Investoren ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Vereinbarung, Gebäude im Energiegewinnmodus zu bauen, abzuschließen

Abstimmungsergebnis:Einstimmig bei zwei Enthaltungen nach Beschlussvorschlag5.3Erweiterung des Wildblumenprogrammes

Vorlage: 20202514

Die Anregung wird ergänzt wie folgt beschlossen:

( Original im RIS : hier )

( Info von Brigitte )

Klimaschutz : Bochumer Anwohner kämpfen vergeblich um ihre grüne Oase

( Waz, Sabine Vogt 08.10.2020 , hier )


Bochum-Hamme.  Nachbarn in der Speckschweiz stemmen sich gegen Wohnbebauung auf einer Grünfläche. Doch die Stadt Bochum hat das Grundstück längst verkauft.

Sozialer Wohnungsbau oder Klimaschutz? Vor diesem Dilemma stand die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am Donnerstag. Es geht um ein 656 Quadratmeter großes Grundstück an der Hofsteder Straße 44, das die Stadt 2018 verkauft hatte. Dort sollen Mietwohnungen, auch für Menschen mit Behinderungen, gebaut werden. Dagegen wächst der Widerstand in der Nachbarschaft. Die Anwohner fordern nun, auf die Bebauung zu verzichten, und argumentieren mit Naturschutz: Das Grundstück solle als Grünfläche erhalten bleiben.

Martin Senft wohnt seit 16 Jahren in der Speckschweiz und appellierte in der Sitzung an die Bezirksvertreter: „Die Verwaltung hatte sich fürs Wohnen und gegen den Klimaschutz entschieden. Jetzt sollte der Sachverhalt neu bewertet werden. Wir haben binnen einer Woche 220 Unterschriften gesammelt, die sich alle für den Erhalt der Grünfläche aussprechen.“ Der größte Teil der zu bebauenden Fläche ist eine Grünanlage, gerne genutzt von den Anwohnern. Dort stehen mittelalte bis alte Buchen, Eschen, Eiben und Felsenbirnen. „ISEK Hamme schafft die Chance, dort eine grüne Oase für die Bewohner zu erhalten.“

Stadt Bochum will Frist für den Investor verlängern

Im März dieses Jahres hat der Käufer den Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit elf öffentlich geförderten Wohneinheiten eingereicht. Die Baugenehmigung wurde ihm Mitte September erteilt. Der Investor hatte sich im Kaufvertrag 2018 verpflichtet, das Areal innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig zu bebauen. Nun kann er die Frist nicht einhalten; sie soll um weitere zwei Jahre verlängert werden. Neubaugebiet Bochumer Bürger wollen Bebauung an der Ruhr verhindern

Ingbert Ridder vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften: „Es ist eine Abwägung. Der Bezirk Mitte hatte einer Bebauung 2016 zugestimmt; 2018 wurde der Kaufvertrag geschlossen. Der Eigentümer handelte in gutem Glauben und hat die Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren nicht selbst verschuldet.“



Rechtsamt: Beschluss gegen das Bauen wäre nicht umsetzbar

Das Rechtsamt gibt zu bedenken, dass eine Aufhebung der Baugenehmigung und die Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen würden. Ridder: „Selbst, wenn der Bezirk sich gegen eine Bebauung ausspricht, wäre der Beschluss nicht umsetzbar. Die Rechtslage ist eindeutig.“ Geld statt Er­satz­pflan­zun­gen

Der Fäll­an­trag für acht Bäume wurde Ende April die­ses Jahre ge­stellt und Ende Sep­tem­ber er­teilt. Der In­ves­tor könn­te jetzt fäl­len, die Sai­son hat be­gon­nen.

Die Bäume sind al­le­samt ge­schützt; als Er­satz­pflan­zung wären 15 Laub­bäu­me mit einem Min­dest­stamm­um­fang von 20 cm zu pflan­zen, zu er­hal­ten und zu pfle­gen.

Da al­ler­dings das Grund­stück groß­flä­chig er­schlos­sen wird, muss der An­trag­stel­ler eine Aus­gleichs­zah­lung in Höhe von 1200 Euro pro Baum zah­len.

Das Gremium folgte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, die Anregung der Anwohner abzulehnen. Doch es gab auch Befürworter für mehr Klima- und Artenschutz. Sven Ratajczak von den Linken fand: „Wir sollten alles versuchen, um aus dem Vertrag herauszukommen und dort eine Parkanlage für die Nachbarn zu schaffen.“

Linke und CDU auf Seite der Bürger

Auch David Schary schlug sich für die CDU auf die Seite der Bürger: „Vor dem Hintergrund, dass die Stadt 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat, muss man Entscheidungen neu bedenken. Sonst wäre es nur ein Lippenbekenntnis.“ Zudem verwies er auf die Parkprobleme in der dicht besiedelten Speckschweiz; vier neue Stellplätze für die geplante Wohnbebauung seien da viel zu wenig. Umwelt Bochum: Bündnis lenkt trotz Corona Blick auf „Klimanotstand“

Holger Schneider (SPD): „Wir haben uns 2016 für den sozialen Wohnungsbau stark gemacht. Zwar haben sich die Zeiten geändert, aber die Stadt sollte als zuverlässiger Partner gelten, der Verträge einhält.“

Ähnlich die Grünen. Karsten Finke sagte, dass „leider dort Bäume gefällt werden. Doch wir wissen, eine Rückabwicklung wäre rechtlich nicht haltbar“. Zudem würden Sozialwohnungen dringend gebraucht.


( aus der Waz 09.10.20, hier )

Bebauungspläne zur Schlossstr. — Stellungnahmen zu Baum-, Tier- und Klimaschutz

Bebauungsplan Nr. 964 – Schloßstraße


für ein Gebiet südlich des Schloßparks “Haus Weitmar“ auf Höhe des Friedhofs an der Schloßstraße, unweit der Hattinger Straße sowie westlich und östlich der Schloßstraße

Öffentlichkeitsbeteiligung
Teilen Sie uns hier Ihre Stellungnahme mit
(29.09.2020 – 06.11.2020)

Ziel des Bebauungsplanes ist eine wohnbauliche Entwicklung auf der landwirtschaftlich vorgenutzten Fläche östlich der Schloßstraße und nicht mehr benötigten städtischen Flächen westlich der Schloßstraße.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Möglichkeit, Informationen zum Planverfahren zu erhalten und sich mit Mitarbeitern der Fachverwaltung im persönlichen Gespräch über die Planung auszutauschen bzw. eine Stellungnahme abzugeben.

Zeitraum :

Mittwoch,       07.10.2020, 16-19 Uhr
Donnerstag,  08.10.2020, 16-19 Uhr
Freitag,          09.10.2020,   9-12 Uhr

Veranstaltungsort : Großer Saal des Haus Weitmar (Kubus) Nevelstraße 29c / Schloßstraße 1a, 44795 Bochum

weitere Infos “Bebauungspläne im Verfahren” : hier
In der “Kurzbegründung zur Frühzeitigen Beteiligung” finden sich Stellungnahmen zu Baum-, Tier- und Klimaschutz :

insbse. siehe Auswirkungen des Bebauungsplans, S.5
sowie : Baumschutz und Klimaschutz S. 7,8