Ankündigung : Balkon-PV-Workshop , Samstag 17.06.23 13h , Kofa , Stühmeyerstr 33, Bochum

Am Samstag (17.06) starten wir zum 2. Mal unseren Balkon-PV-Workshop.

Anmeldungen bitte an: mailto:balkonsolar [bei] boklima.de
Impressionen vom letzten Workshop (22.04.23) und weitere Termine, weiter unten.

Und hier der *NEUE* Flyer , zum Download als PDF : hier ; Danke an Arno. :




Weitere Termine

Vorankündigung : Sep ‘ 23 zusammen mit der VHS in der VHS Bochum
Kurs.Nr.: 20003 , Datum: 23.09.2023 Zeit: 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr VHS, Clubraum

Weitere Infos

im Schwerpunkt-Bereich Balkon-PV : hier


Impressionen vom Balkon-PV-Workshop vom 22.04.23:

Impressionen vom BoKlima-Workshop zu BalkonKraftWerken

Der Workshop war mit über 30 sehr interessierten Leuten gut besucht. Es gab viele Fragen – insbes. während des Praxis-Teils, die auch überwiegend alle besprochen werden konnten. BoKlima freut, dass mind. 6 TeilnehmerInnen es ernsthaft vorhaben so ein Balkonkraftwerk zu installieren — meldet Euch bei Problemen ; wir helfen .

Die weiteren Termine

” Sonnenstrom für Alle – mein erstes Balkonkraftwerk –
Vortrag und Workshop zum Schnuppern und Anfassen “

  • Am 17.06.23 13h – 15h in der Quartiershalle Ko-Fabrik , Stühmeyerstr. 33 , 44787 Bochum ; Vorankündigung : Sep ‘ 23 zusammen mit der VHS in der VHS Bochum
  • Kurs.Nr.: 20003 , Datum: 23.09.2023 Zeit: 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr VHS, Clubraum

Einige Impressionen vom Workshop

Aufruf : Mitzeichnen Petition beim Deutschen Bundestag zur Vereinfachung von Balkon-PV-Anlagen

Die PV Initiative aus Freiburg hat beim Deutschen Bundestag eine Petition gestartet um die Bürokratie etc beim Installieren und Betreiben von Balkon-Solar-Anlagen zu vereinfachen .

Gemeinsam mit dem bekannten YouTuber Dr. Andreas Schmitz alias AkkuDoktor, unterstützt von der EWS Schönau und der Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V. (REG.eV) startet der Verein Balkon.Solar eine Petition über die Petitionsplattform des Deutschen Bundestags, um weitgehende Vereinfachungen für den Einsatz von Balkonsolar zu erreichen und zu beschleunigen.

Diese läuft noch bis 27.04.23 — Bitte Mitzeichnen

Hier direkt zur Petition : hier

Petition als Pdf : hier


Text der Petition

Mit dieser Petition fordern wir Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Unsere Forderungen basieren auf dem Positionspapier eines Verbandes der Elektrotechnik zu steckerfertigen Mini-Energie-Erzeugungsanlagen. Zusätzlich fordern wir noch Vereinfachungen für Wohnungseigentümer und Mieter.

Begründung

Wir fordern Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen:

Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV)
Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Anmeldung bzw. den Nachweis beim Netzbetreiber soll eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung eingeführt werden.

Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Ziel: Ergänzung des Registrierungsverfahrens um einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für “Steckerfertige PV-Systeme bis 800W” (Balkonsolaranlagen) sowie die entsprechende Anpassung der “Anlage im Marktstammregister zu erfassende Daten”.

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Bilanzkreiszuordnung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/intelligenten Messeinrichtung im Rahmen des im MsbG festgelegten “Smart-Meter-Rollouts” gilt.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Messung der Erzeugungsleistung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Ziel: Die im Gesetz verankerten Grundlagen der Festlegung der Netzentgelte für besondere Nutzungsformen sollen entsprechend der weiteren genannten Gesetzesänderungen angepasst werden, um den Wegfall der Netzentgelte durch das vorübergehende Net-Metering gesetzlich zu verankern.

Den Forderungen fügen wir auf Grundlage unserer eigenen Erfahrungen die Forderung nach folgenden Gesetzesanpassungen hinzu:

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die “privilegierten Maßnahmen” des §20 Absatz 2 aufgenommen werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die “privilegierten Maßnahmen” des des §554 Absatz 1 aufgenommen werden..


Um den Bundesrat zu zitieren: “Stecker-Solargeräte bieten Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit vom Balkon oder Terrasse aus, eigene Solarenergie zu erzeugen. Die Komplexität des Meldeprozesses sowie der technischen Voraussetzungen stellen jedoch Hemmschwellen dar.” (Drucksache 162/22 (Beschluss), S. 58)

Balkonkraftwerke sind eine einfache und risikolose Möglichkeit, um saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern. Durch private Initiative getragen, können sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und Geld zu sparen.

Hier direkt zur Petition : hier


Weitere Infos und Hintergründe : https://balkon.solar/news/2023/01/30/petition/


Photovoltaik – mal anders gesehen — als Investition

Investoren berichten (Podcast) : Beschreibung

Die Photovoltaikanlage bietet sich als weiteres Investment für Immoinvestoren an. Darüber sprechen in dem heutigen Talk die beiden immocation Coaches Martin und Markus mit Marco. Welche technischen Kriterien sind zu beachten? Mit welchen produzierten Strommengen kann man als Investor rechnen und wie werden diese vergütet? Wie es auf der Seite des Staats, der Investoren aber auch der Handwerker aussieht, das erfahrt ihr in diesem Audeo.

Direkt zur mp3 – Datei (70MB)

.

358?| Investoren berichten: Photovoltaik als Investment!: immocation. Lerne Immobilien

Anhören starten

  • Von: Der immocation Podcast | Lerne Immobilien — 84 Minuten
  • Freigegeben : 23.03.23

(Tip von einem PV-Mitstreiter P.)

Balkon-Solar-Initiative — Biegsame- / Flexible -Module

Da es für einige vlt. zu schwert , zu kompliziert ist die etwas unhandlichen Module von der ca Größe 170 x 105 x 5 cm zu handeln bzw. anzubringen hier mal ein Hinweis zu leichten biegsamen Modulen.
Achtung : diese passen vlt. nicht ohne weiteres an die “üblichen” Wechselrichter ; nehmt mit uns Kontakt auf !

Hier sammeln wir Informationen und Interessierte an Biegsamen- / Flexible -Module


(zur Balkon-PV-Solar-Startseite )

Bitte an Alle — schickt uns bitte weitere Berichte und Fotos via E-M an boalkon-solar [bei ] boklima.de um hier alle Interessierten ein wenig zu motivieren …

Danke, BoKlima.de

Bilder


Besondere Eigenschaften :

  • (+) sehr leicht (< 2 kg)
  • (+) sehr einfach zu montiren
  • (+) sehr dünn (< 2 mm)
  • ….
  • (-) nicht so leistungsstark / effektiv wie starre Module
    ( 50- 60 W bei 200 x 43 x 0,18 cm)

Hintergrund

Ungenutze Potenziale zur Solarstromerzeugung

Mit den etablierten Solarlösungen sind viele Flächen nicht nutzbar, insbesondere an Gebäuden. Dazu gehören Dächer mit geringer statischer Tragfähigkeit, runde Dachformen, Fassaden, gewölbte Flächen oder Untergrundmaterialien, die nicht durchdrungen werden dürfen. Das ungenutzte Potenzial, diese Flächen für die Erzeugung von Solarstrom zu nutzen, ist nahezu unbegrenzt. Heliatek hat eine innovative Solartechnologie entwickelt, die dieses Potenzial erschließen wird. Unser Ziel ist es, jedes Gebäude zu einem Null-Energie-Gebäude zu machen, das sich selbst mit sauberer Energie versorgt . (siehe auch heliatek.com)

Amorphe Module, Dünnschicht

Dünnschichtmodule sind um ein vielfaches dünner als kristalline Module. Sie werden durch Aufdampfen von Silizium auf eine Trägerschicht hergestellt (Amorph = ohne Gestalt, ohne geordnete Strukturen). Die Schichtdicke beträgt maximal 2 µm. Durch den erheblich reduzierten Einsatz von Silizium und dem vergleichsweise einfachen Herstellungsprozess sind die Herstellkosten mit Abstand am geringsten. Der aufwändige Prozess des Zerschneidens von Siliziumblöcken entfällt.

Der Wirkungsgrad ist mit durchschnittlich 6-8% deutlich geringer als bei mono- oder polykristallinen Modulen. Durch neue Techniken wird der Abstand zwischen kristallinen und Dünnschichtmodulen aber immer geringer. (siehe auch photovoltaik-web.de)


Weitere Informationen / Links :


Einige mögliche Lieferanten :


Ergänzungswünsche / Anregungen zu obigen Infos bitte per E-M an boklima [bei] boklima.de


Interessierte tragen sich bitte via Kommentar ein
(bleibt freigeschaltet solange da keine FehlNutzung stattfindet)


Nullsteuersatz für Photovoltaik:

Mehr offene Fragen als Antworten

(22.12.22, heise.de) , Original : hier

Zum 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaik für Wohnhäuser.
Doch weder Händler noch Finanzministerium kennen alle Details zur Umsetzung.

Am 2. Dezember stimmte der Bundestag zu, am 16. Dezember der Bundesrat: Am 1. Januar sinkt der Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen auf null Prozent. Das soll einerseits den Ausbau beschleunigen und die Finanzämter entlasten. Denn bisher haben viele Betreiber von Photovoltaikanlagen auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt, um die gezahlte Umsatzsteuer zurückzubekommen. Für Händler und Kunden erfreuliche Nachrichten, doch bis zum Jahreswechsel gibt es noch einige offene Fragen zur Umsetzung. Fest steht aktuell nur: Wer eine Anschaffung plant, sollte sich die Ware nicht mehr 2022 liefern lassen.

Konkret geändert wird das Umsatzsteuergesetz. Neu heißt es in § 12, Absatz 3, der Nullsteuersatz gelte für “[…] Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern […]”. Schon dieser Teil lässt einige Fragen offen. Was “wesentliche Komponenten” sind, bedarf einer Erläuterung. Module und Wechselrichter gehören unstrittig dazu, Speicher ebenfalls – aber sind beispielsweise Dachhaken und Schrauben ebenfalls erfasst?

Antworten auf solche Fragen soll eine FAQ des Bundesfinanzministeriums liefern, doch die schweigt sich Stand 20.12. zur Definition der “wesentlichen Komponenten” aus. Auch eine Presseanfrage beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) brachte keine Antwort. Ein Sprecher erklärte gegenüber heise online: “Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 12 Absatz 3 UStG werden Gegenstand eines BMF-Schreibens sein, welches derzeit vorbereitet und zu Beginn des nächsten Jahres mit den Ländern abgestimmt wird.” Einkommensteuer und Steuerberatung: die anderen Reformen

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes ist nicht die einzige Reform, die im Zusammenhang mit Photovoltaik beschlossen wurde. Auch das Einkommensteuergesetz wurde angepasst. Einnahmen aus Anlagen auf Wohngebäuden mit bis zu 30 kWp und auf sonstigen Gebäuden bis 15 kWp sind bereits für das Jahr 2022 nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Wer mehrere Gebäude mit PV-Anlagen besitzt, für den gilt eine Obergrenze von 100 kWp pro Steuerpflichtigen.

Ebenfalls neu:

Die Lohnsteuerhilfevereine sind bei solchen Anlagen jetzt beratungsberechtigt. Betreiber müssen keinen Steuerberater konsultieren, wenn sie die Steuererklärung nicht selbst anfertigen wollen.

Auch die weiteren Bedingungen im Gesetzestext sind erklärungsbedürftig, denn der Nullsteuersatz gilt nur, “wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;” Was “Nähe” genau ist, wie nah oder fern eine Garage oder ein Carport beispielsweise stehen darf, ist unklar.

Für Händler wirft das die Frage auf, ob die Kunden künftig immer einen Marktstammdatenregisterauszug mitbringen müssen, wenn sie eine Photovoltaikanlage oder Komponenten kaufen. Keine Hinweise liefert der Gesetzestext für Inselanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind und auch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wie die Nachweispflicht für Kunden und Händler genau zu verstehen ist, fragten wir ebenfalls beim BMF an und erhielten eine konkretere Antwort des Sprechers: “Sofern dem Verkäufer keine Informationen darüber vorliegen, ob die gelieferten Solarmodule die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllen, wird er die entsprechende Informationen beim Käufer der Photovoltaikanlage erbitten und dokumentieren müssen.” Eine mögliche Interpretation: Wenn ein Kunde Module und Wechselrichter mit weniger als 30 kWp kauft, kann der Händler möglicherweise annehmen, dass die gesetzlichen Bedingungen vorliegen. Bei einer Bestellung von 50 kWp an eine Adresse im Industriegebiet sollte man nach einem Nachweis fragen.

Klar ist dagegen, ob auch Balkonkraftwerke und Bausätze erfasst sind. Dazu sagt die FAQ des Ministeriums klar: Ab 1.1. ” […] ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.” Damit ist auch klar, dass man auch größere Anlagen, die man selbst aus Komponenten aufbaut, mit Nullsteuersatz berechnet werden.

Bei Händlern, die PV-Komponenten verkaufen, haben die Unklarheiten, die nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums auch nicht mehr im Jahr 2022 geklärt werden, zu unterschiedlichen Interpretationen geführt. Bei einigen Onlinehändlern ist vom Nullsteuersatz noch gar nichts zu lesen. Der Händler Greenakku.de hat sich für eine bürokratische Lösung entschieden und ein Formular erarbeitet, auf dem der Kunde versichert, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – die Mehrwertsteuer wird dann nach Prüfung zurückerstattet. Der Anbieter balkonkraftwerk-vertrieb.de dagegen hat die Umsatzsteuer direkt im Webshop auf 0 Prozent reduziert. Beide Herangehensweisen haben wir exemplarisch in die Anfrage ans BMF aufgenommen. In der Antwort legte man sich aber nicht fest, welche im Sinne des Gesetzes ist.

Stadtkühlung durch Photovoltaik

(20.08.19, solarverband Bayern) , Original : hier

Von Dr. Andreas Horn

Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden helfen, die Überhitzung der Städte wirksam abzumildern

Die neuen Temperaturrekorde im Sommer 2019 in Deutschland und Europa rufen die nunmehr für jedermann erkennbaren Folgen der Klimaüberhitzung ins Bewusstsein der Menschen. Vor allem die Städte ächzen unter der brütenden Hitze, die einen Aufenthalt im Freien fast unerträglich macht. Die Städte suchen händeringend nach Möglichkeiten, um den urbanen Temperaturhub von zusätzlichen ca. 4°C gegenüber den Temperaturen auf dem Land abzumildern.

Die Installation von Photovoltaikanlagen ist eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit, um die Überwärmung von versiegelten Flächen abzumildern. Denn die Photovoltaikanlagen wandeln 20% der einstrahlenden Sonnenenergie in Strom um und entziehen somit einen Teil der Solarstrahlung, der dann nicht mehr zur Erwärmung der Gebäude- und Luftmassen beitragen kann.

Dabei ist die Kühlwirkung einer PV-Installation rund fünffach stärker, als die einer unbewässerten, extensiven Dachbegrünung mit Sedum, wie sie heute zu 85% auf begrünten Dächern anzutreffen sind. Gerade aufgrund der in Folge des Klimawandels vorherrschenden langanhaltenden Hitze- und Trockenperioden sind die Gründächer nach wenigen Tagen weitgehend staubtrocken, so dass die trockenheitsresistenten Pflanzen kaum mehr Wasser zur Verfügung haben und die Verdunstung somit weitestgehend einstellen.
[Anm.: Die Evapotranspirationsrate eines unbewässerten Sedumdaches von 0,35 l/m2T, bzw. bei 100 m2 ca. 25 kWh/T, steigt bei einer PV-Installation auf rund 130 kWh/T Energieentzug durch Stromproduktion.]

Eine noch bessere Kühlleistung wäre durch bewässerte, intensive Dachbegrünungen zu erreichen. Diese bedingen jedoch höhere Dachlasten von rund 0,5 t/m2, und erfordern somit deutlich stabilere Gebäudekonstruktionen mit mehr Beton und Stahl, was letztendlich zu einem steigenden Anteil „grauer Energie“ zur Herstellung der Gebäude führt.
Während eine so geartete Dachbegrünung also erhebliche Investitionskosten zugunsten der Stadtbevölkerung bedarf, fällt die Kühlleistung bei PV als kostenloses Nebenprodukt bei der Stromproduktion an, wobei der Strom vorzugsweise im Gebäude – z. B. als Mieterstrom – genutzt werden kann.

Durch den zunehmenden Bedarf von Klimaanlagen steigt der Stromverbrauch gerade dann, wenn viel Solarstrom zur Verfügung steht. Eine ideale win-win-win-Situation.
Die Kühlwirkung der Photovoltaikanlagen kann nicht nur auf Flachdächern, sondern insbesondere auch auf den herkömmlichen Schrägdächern genutzt werden, die für eine Dachbegrünung aufgrund der Neigung meist nicht geeignet sind. Die Lebens- und Aufenthaltsqualität vieler Dachräume – insbesondere im Altbaubestand – steigt nach der Installation einer PV-Anlage erheblich, da die
Räume aufgrund der Beschattung der Dachflächen durch die PV-Anlage in Verbindung mit einer guten Hinterlüftung der Module im Sommer deutlich kühler bleiben. Diese seit gut 20 Jahren etablierte Technik ist zuverlässig und durch Massenproduktion mittlerweile sehr preiswert.

Bei PV-Anlagen auf Flachdächern ist darauf zu achten, dass diese so konstruiert sind, dass auch Regenwasser auf dem Dach zurückgehalten wird. Ein guter RegenwasserAbflussbeiwert von typisch 0,45 kann durch eine geeignete Substratauswahl für die Schüttung, die zur Ballastierung der PV-Anlage genutzt wird, erreicht werden. Bewährt hat sich hier kalkarmer Kiessand ohne organischen Anteil, weil hier die Pflege des Dachaufbaus hinsichtlich die PV-Anlage verschattendem Bewuchs problemlos ist. Wenn die PV-Anlage mit einer Dachbegrünung unter der PV-Anlage kombiniert werden soll, muss die

Anlage vergleichsweise hoch (mindestens 50 cm an der Unterkante!) aufgeständert werden.
Übliche Konstruktionen verteuern die PV-Anlage erheblich.
Als Trostpflaster steigt aber der Solarertrag der durch die Dachbegrünung besser gekühlten Module um ca. 0,3% pro Grad Celsius niedrigere Modultemperatur.
Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden liefern viele gute Antworten auf die Herausforderungen der Klimaüberhitzung vor allem für die Städte.
Das Mikroklima der Umgebung wird gekühlt, Maßnahmen sind schnell und kostengünstig im Neubau und Bestand umsetzbar, und nicht zuletzt wird mit jeder Kilowattstunde Solarstrom die Emission von CO2 aus fossilen Kraftwerken eingespart und somit der zunehmende Treibhauseffekt gebremst. Damit Städte auch zukünftig lebenswert bleiben.
Dachbegrünungen können zwar kühlen – aber anders als PV-Anlagen – keinen Fossilstrom ersetzen.

Quelle: SFV-Solarbrief 2/19
Dr. Andreas Horn, www.solardoktor.de
Siehe auch www.energiewendeplaner.de &
www.sonnenkraft-freising.de

Balkon-Solar-Initiative — Installations- Hilfen / Anleitungen aus dem Netz

(zur Balkon-PV-Solar-Startseite )

Hier stellen wir Informationen / Links zu / Installations-Hilfen und Anleitungen aus dem Netz zusammen .
(Keine Garantie der Korrektheit )

Bitte an Alle — schickt uns bitte weitere Berichte und Fotos via E-M an boalkon-solar [bei ] boklima.de um hier alle Interessierten ein wenig zu motivieren … 🙂

Danke, BoKlima.de





Installations-Hilfen von “Home & Smart”

Eigenen Strom erzeugen mit einem Balkonkraftwerk klingt einfach. Für eine optimale Strom Erzeugung und den normkonformen Betrieb sind nur 10 Schritte nötig. In unserem Stecker Solaranlagen Wegweiser erklären wir den optimalen Weg zur Stromerzeugung mit einer Mini PV Anlage für den Eigenbedarf. ….


Installations-Hilfen von “München-solar2030

  • Für die technische Sicherheit von Steckersolargeräten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, insbesondere die Norm VDE-AR-N 4105. Laut dieser Norm muss Ihr Steckersolargerät über eine spezielle „Energiesteckdose“ an Ihr Haushaltsnetz angeschlossen werden. In Berufung darauf verlangen viele Netzbetreiber, dass Sie die Einhaltung dieser Norm und die Verwendung einer Energiesteckdose bei der Anmeldung Ihres Steckersolargerätes bestätigen.

    Grundsätzlich kann jede Haushaltssteckdose eine „Energiesteckdose“ sein, wenn Sie untenstehende Sicherheitshinweise beachten und Ihre Haushaltssteckdose entsprechend den Anforderungen der Norm kennzeichnen.
    Verwenden Sie dafür unseren Aufkleber.

Infos von ‘Solaranlage-Ratgeber’

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Installations-Hilfen von youtube



  • www.mein-Solarwerk.de https://mein-solarwerk.de/collections…
    • Wir zeigen Euch in diesem Video wie ein #Balkonkraftwerk, #Solarpanel am Balkon befestigt werden kann. Ebenso erklären wir, warum ein Solarpanel besser leicht schräg am Balkon angebracht werden sollte und nicht senkrecht. #Solar für Jedermann zum Selbermachen Es handelt sich bei diesem Video um keine Anleitung. Ein Balkonkraftwerk am Balkon muss an mindestens vier Punkten fest verankert werden. Zusätzliche Sicherungsseile dürfen gerne angebracht werden, da Sicherheit höchste Priorität hat. Credits to Kamerakind Martin #Solar#Balkonkraftwerk#Mini-PV #Steckersolar
  • Hier zeige ich wie man ein Balkonkraftwerk (auch als steckerfertige Photovoltaik-Anlage oder Mini PV-Anlage bezeichnet) selbst anschließen kann. Welche Stecker und Kabel wie verbunden werden. Der Anschluss von den Solarmodulen an den Mikrowechselrichter und der Anschluss vom Mikrowechselrichter ans Hausnetz.
  • xx

Hintergrund Infos

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Ergänzungswünsche / Anregungen zu obigen Infos bitte per E-M an boklima [bei] boklima.de


Interessierte tragen bitte neue Infos / Änsderungen via Kommentar ein
(bleibt freigeschaltet solange da keine Fehl-Nutzung stattfindet)


Balkon-Solar-Initiative — Vorführungen / Schulungen / Workshops

(BoKlima zusammen mit KlimaBündnis Dortmund, VerbraucherZentrale, VHS, … )

(zur Balkon-PV-Solar-Startseite )

Hier stellen wir Informationen zu (Balkon-)-PV-SChulungen und Veranstaltungen zusammen.

Bitte an Alle — schickt uns bitte weitere Hinweise via E-M an boalkon-solar [bei ] boklima.de um hier alle Interessierten ein wenig zu motivieren … 🙂

Danke, BoKlima.de



Aktuelle Ankündigungen von Veranstaltungen

von Boklima und Dortmunder Energie-Arbeitsgemeinschaft

Die Teilnehmer sollten möglichst vorher das Youtube-Seminar angesehen haben.


VHS Bochum / Verbraucherzentrale

  • x

sonstige Veranstalter


Folien und vergangene Veranstaltung als Video :

  • (06.07.22) Seminar Stecker-/ Balkon-Solar-Module
    • Die Folien der Veranstaltung : hier ; auf Englisch : hier
    • Die Anmeldung zum Praxis-Workshop : hier
    • Link zur Video-Aufzeichnung : hier

Interessierte Menschen an einer Schulung / Beratung / Austausch / … Bitte hier Kontakt (EM) hinterlassen






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Balkon-Solar-Initiative — (Presse-)-Berichte aus (Nachbar-) -Städten / Förderungen

(zur Balkon-PV-Solar-Startseite )

Hier stellen wir Informationen zu Förderungen und Presseberichte zu Balkon-Solar-Anlagen von Städten aus der Umgebung vor .

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(20.06.23) — Förderungen von Kommunen — Bochum auch dabei

Ab 01.06.23 Bochum , Städtische Förderung von Photovoltaikanlagen :

  • Quelle und weiter Infos bei der Stadt : : hier
    • Sie im Bereich Downloads finden. 
  • Stabsstelle Klima : Fördertopf von rund 100 000 Euro
  • Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern sowie kleinere sogenannte Steckersolargeräte, welche meist auf dem Balkon eingesetzt werden.
  • Der Zuschuss : Leistung von 400 bis 600 Watt entsprechend dem Kaufpreis bis maximal 400 Euro.
  • (Bescheinigung der Verbraucherzentrale über die Teilnahme am Online-Vortrag muss dem Antrag beigefügt werden).

Förderung in weiteren Kommunen :

  • (Bochum ist noch nicjht in den Überblickslisten)
  • Quellen : https://www.energiemagazin.com/balkonkraftwerk/foerderung/ ; https://efahrer.chip.de/solaranlagen/foerderung-von-balkonkraftwerken-in-diesen-staedten-bekommen-sie-geld-dazu_1011016#foerderung-balkonkraftwerke-nordrheim-westfalen
  • Aachen : Förderung: 300 Euro pauschal
  • Castrop-Rauxel : Förderung: 100 Euro pauschal
  • pro Wohneinheit
  • Essen ab 300 Wp 200 €
  • Gelsenkirchen : Förderung: 100 Euro pauschal
  • Hattingen : 300EU bei Eigenleistung ; 500EU bei Fachbetrieb


(26.03.23) — Balkon-PV-Initiative in Freiburg : hier

KurzVideo aus Freibug : hier



(22.12.22) — Nullsteuersatz für Photovoltaik: hier


(21.11.22, Umweltinstitut München) — Solarstrom einfach selber machen

… Mit einem Mini-Kraftwerk auf dem Balkon


(01.11.22, mdr.de) —
Jena fördert Balkonkraftwerke

Als erste Kommune in Thüringen hat Jena ein Förderprogramm für sogenannte Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht. Mit der etwa 800 Euro teuren Photovoltaik-Anlage sollen Mieter klimafreundlichen Strom erzeugen können.


(29.09.22, GamStar.de) —
Ich habe mir ein Balkonkraftwerk gebaut, um jährlich 200 Euro Strom zu sparen

Die Strompreise steigen, der Gaming-PC saugt an der Steckdose. Mit einer Mini-PV-Anlage, einem Balkonkraftwerk, erzeugt ihr tagsüber selbst Strom.

Strom selbst produzieren statt nur einzusparen

Aber wie wäre es denn, den Strom, neben dem Beherzigen der gängigen Spartipps, tatsächlich so zu erzeugen, wie im Strategiespiel bei Energieknappheit? In etwa 150 Millionen Kilometern befindet sich praktischerweise ein gigantischer Fusionsreaktor, der sich sogar aus dieser Entfernung noch anzapfen lässt: Solarstrom lässt sich auch auf kleiner Fläche ernten und seit 2019 erleichtert uns die gesetzliche Regelung den Betrieb einer kleinen eigenen Photovoltaikanlage. Der Begriff Balkonkraftwerk hat sich hier ebenso etabliert wie Mini-PV oder Balkon-Solaranlage. Es geht aber auch ohne Balkon, in meinem Fall dient eine Garage als Unterlage.


(26.08.22, WAZ-Langeberg) —
Förderprogramm für Stecker-Solar-Anlagen

— Der Kreis Mettmann unterstützt die Installation von Geräten für Balkon & Co. —




Weitere Pressemitteilungen


Hinweis / links zu weiteren Gruppen / Initiativen


Bremer SolarStrom — Der Bremer SolidarStrom bringt die Energiewende in Bremen und umzu voran – gemeinsam mit dir.

Das geht ganz einfach: Beziehe von uns Ökostrom, ein Balkon-Solarmodul oder baue mit uns eine Solaranlage. Als solidarische Community unterstützen wir uns gegenseitig dabei. Gemeinsam packen wir’s an – für ein gutes Klima!. -…

Nachhaltige Energie auf dem Balkon

Balkon-Solarmodule werden auch Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte genannt. Sie werden oft an Balkongeländern angebracht, können aber auch an Fassaden, auf Flach- oder Steildächern montiert werden. Jeder Haushalt darf bis zu zwei Balkon-Solarmodule benutzen und damit schnell und einfach an der Energiewende teilnehmen. Ein Balkon-Solarmodul spart jährlich ca. 75 € Stromkosten und 100 kg CO2. Balkon-Solarmodule sind sicher, ökologisch sinnvoll und legal. Die Installation ist ganz einfach. Mit unserem solidarischen Preissystem entscheidest Du selbst, was Du zahlst: 500, 600 oder 700€.

Nicht nur mit unseren Kundinnen und Kunden, sondern auch gegenüber den Menschen, die unsere Vorprodukte herstellen, ist uns ein solidarischer und nachhaltiger Umgang wichtig. Wir achten in unserer Beschaffung auf soziale und ökologische Standards. Hierzu sind wir in Kontakt mit unseren Zulieferern. Bei unseren Solarmodulen verzichten wir zum Beispiel ausdrücklich auf solche aus Polysilizium, welches mithilfe von uigurischer Zwangsarbeit in der chinesischen Region Xinjiang hergestellt wird. … mehr


Ergänzungswünsche / Anregungen zu obigen Infos bitte per E-M an boklima [bei] boklima.de


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(bleibt freigeschaltet solange da keine FehlNutzung stattfindet)