Starte einen Solarentscheid!

() umweltinstitut.org , Original : hier

So lassen wir die Sonne rein:

Auf den Dächern unserer Städte und Gemeinden ruht ein riesiges ungenutztes Potenzial für saubere Energie. Wir haben in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, wie Bürgerinnen und Bürger dieses Potenzial mit direkter Demokratie heben können. Daraus ist eine einfache Anleitung für ein Solar-Bürgerbegehren entstanden, die dieser Artikel beschreibt.

Die Solarenergie muss dringend schneller ausgebaut werden – drei- bis viermal so schnell wie jetzt, wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen. Dieses enorme Potenzial liegt aber noch weitgehend brach. Einige Kommunen werden bereits aktiv. So hat etwa die kleine schwäbische Gemeinde Waiblingen bereits 2006 eine Solarpflicht erlassen und zusätzlich 31 öffentliche Einrichtungen mit Solaranlagen ausgestattet. Anderen Kommunen können wir mit einem Bürgerentscheid auf die Sprünge ins Solarzeitalter helfen.

GIF-Illustration und Animation: Sylvain Mazas

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme:

„Bürgerinnen und Bürger waren nicht nur die Pioniere der Energiewende, sondern sind auch weiterhin ihre Treiber. Um die Klimakrise noch rechtzeitig zu stoppen, müssen wir alle in unseren Städten und Gemeinden aktiv werden und unsere Energieversorgung klimaneutral gestalten.“ Solarentscheid-Baukasten

Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, um einen lokalen Solarboom zu erzeugen. Vier zentrale Hebel schildern wir im Folgenden. Mit einem Solarentscheid können wir sie einfordern. Eine Formulierung für die Abstimmungsfrage aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Günther findet sich im Anschluss.

1) Solarenergie auf öffentliche Dächer!

Bild: Jörg Farys / Bündnis Bürgerenergie

Besonders einfach kann die Stadtverwaltung die Energiewende bei den Gebäuden voranbringen, die ihr selbst gehören. Das können Verwaltungsgebäude sein, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken. Dort kann sie eigene Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft. Von ihr kann sie im Gegenzug Solarstrom beziehen. Da die Solaranlage das jeweilige Gebäude nicht zu jedem Zeitpunkt vollständig mit sauberem Strom versorgen kann, sollte die Kommune ergänzend einen Vertrag mit einem Ökostromanbieter abschließen. Auch dazu können wir sie auffordern. Betriebe, die sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befinden, kann die Kommune anweisen, ihre Gebäude ebenfalls mit einer Solaranlage und ergänzendem Ökostrom auszustatten – zum Beispiel die städtischen Abfallbetriebe oder auch städtische Wohnungsgesellschaften. So wird die öffentliche Hand zum Vorbild. Sie zeigt, dass sie es mit dem Klimaschutz ernst meint.

2) Solarpflicht für Neubauten!

Solarenergie rockt!

Bild: Umweltinstitut München

Jede Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festzusetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer:innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen – Solarenergie wird nach und nach zum Standard. Die baden-württembergische Gemeinde Waiblingen ging 2006 als Pionierin voran, Tübingen zog 2018 nach. In jüngster Zeit setzt sich die Maßnahme mehr und mehr durch: 2019 folgten Konstanz, Wiesbaden, Amberg und Pfaffenhofen. Berlin, Bremen und Hamburg haben sich im gleichen Zeitraum für eine Solarpflicht entschieden.

Die Kommunen können die Solarpflicht in Bebauungsplänen festlegen – Pfaffenhofen beispielsweise hat auf diese Weise für ein neues Wohngebiet verfügt, dass auf Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern mindestens 20 Quadratmeter Solarmodule installiert werden müssen und auf Mehrfamilienhäusern mit Satteldach mindestens 70 Prozent der südlichen Dachfläche.

Alternativ oder zusätzlich können Kommunen die Solarpflicht in Verträgen mit Investor:innen und Käufer:innen von öffentlichem Grund festschreiben – in städtebaulichen Verträgen und in Grundstückskaufverträgen. Für diese Variante haben sich Tübingen und Wiesbaden entschieden.

Das Umweltbundesamt schlägt zusätzlich ein Verpachtungskataster vor: Wer nicht selbst eine Solaranlage errichten will, kann sein Dach an Interessierte verpachten und die Pflicht auf diese Weise erfüllen. So kommen zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften zum Zug, die auf der Suche nach geeigneten Flächen für neue Projekte sind.

3) Stadtwerke in die Solaroffensive!

Bild: Umweltinstitut München

Gibt es in unserer Kommune einen Energieversorger, der sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet, können wir Bürger:innen unseren Einfluss auf ihn geltend machen. Die Stadtwerke können das brachliegende Potenzial auf den Dächern privater sowie gewerblicher Gebäude in der Stadt erschließen, indem sie:

  • Dächer pachten und eigene Solaranlagen bauen
    Die Bamberger Stadtwerke beispielsweise bieten Unternehmen und Privatpersonen an, ihre Dachflächen zu pachten und darauf PV-Anlagen zu errichten.
  • Mieterstromprojekte realisieren
    Die Frankfurter Mainova ist hier Vorreiterin – rund 300 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa sechs Megawatt lieferten Anfang 2021 sauberen Strom an etwa 2000 Frankfurter Mieter:innen.
  • Stromabnahmeverträge mit Betreiber:innen von PV-Anlagen schließen
    Die Stadtwerke Marburg schlossen Ende 2020 einen Stromabnahmevertrag mit einer 50 Kilowatt-Fassaden-Solaranlage am Gebäude eines Radiologiezentrums.
  • Beteiligungsmodelle anbieten
    Die Stadtwerke München ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren „Sonnenbausteinen“, zur Finanzierung von neuen Solaranlagen beizutragen. Sie erhalten dafür eine Rendite und optional den mit „ihrer“ Anlage erzeugten Strom.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom wird in Solaranlagen auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter:innen geliefert. Dazu stellen die Vermieter:innen ihre Dachfläche Dritten zur Verfügung, meist engagierten Energieversorgern oder Bürgerenergiegenossenschaften.

4) Solarenergie fördern!

Montage eines Solarpanels

Bild: Solocal Energy Solarkollektiv

Zahlreiche Kommunen erleichtern es ihren Bürger:innen durch Förderprogramme und Beratung, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. So fördern beispielsweise Erlangen und Köln Solaranlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt mit 150 Euro pro Kilowatt, Aachen und Düren geben eine Anschubfinanzierung von 1000 Euro pro Anlage. Freiburg fördert vor allem die Anlagen, bei denen die Dachfläche voll ausgenutzt wird. Einige Kommunen bezuschussen auch Solarmodule für den Balkon. Auch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung können sehr wirksam sein. Unter dem Motto „Dein Dach kann mehr!“ motiviert die Stadt Freiburg ihre Bürger:innen mit Plakaten, Anzeigen, Infoständen und Kurzfilmen im Kino, beim Ausbau der Solarenergie aktiv zu werden. Ist das Interesse geweckt, kommen die Berater:innen der Stadt zu den Hauseigentümer:innen, um sie bei ihrem Vorhaben zu unterstützen. Wie formulieren wir unser Bürgerbegehren?

Jeder der vier vorgestellten Ansätze kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Dächer mit Solaranlagen zu füllen. Wenn wir sie in einem Bürgerbegehren kombinieren, entfalten wir die größte Dynamik. Die Abstimmungsfrage kann dann so lauten:

Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 2022 einen Zubau von mindestens X MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,

  1. Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
  2. Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
  3. Die Kommune vereinbart in allen zukünftigen städtebaulichen Verträgen sowie in allen Kauf- oder (Erb-)Pachtverträgen für neue oder Bestandsgebäude die verpflichtende Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung, soweit dies verhältnismäßig ist.
  4. Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
  5. Die Kommune weist die mehrheitlich kommunalen Stadtwerke an, im Rahmen eines Solaroffensive-Programms Dächer zu pachten und darauf Solaranlagen zu installieren und zu betreiben, PV-Mieterstromprojekte zu realisieren, Stromabnahmeverträge mit Betreibern von Solaranlagen zu schließen sowie Beteiligungsmodelle für Bürger:innen anzubieten, so dass diese mit einer Geldanlage, auf die sie eine Rendite erhalten, zur Realisierung weiterer Solaranlagen beitragen können.
  6. Die Kommune legt ein Förderprogramm auf, mit dem sie die Installation neuer Photovoltaik-Kleinanlagen durch Privatpersonen unterstützt.
  7. Die Kommune startet eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den Ausbau der Solarenergie und richtet ein Beratungsangebot für Bürger:innen ein, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten.

sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?

Natürlich können wir auch einzelne Unterpunkte weglassen, falls sie uns in der eigenen Kommune nicht sinnvoll erscheinen oder dort schon umgesetzt sind. Alternativ können wir uns auch auf eine der vier Maßnahmen aus dem Solarentscheid-Baukasten fokussieren – beispielsweise auf die Solaroffensive der Stadtwerke oder den Ausbau der Solarenergie auf allen kommunalen Gebäuden. Hierfür gibt es ebenfalls rechtlich geprüfte Modell-Abstimmungsfragen, die im Rechtsgutachten dargestellt sind. Das Umweltinstitut berät Personen und Bürgerinitiativen, die einen Solarentscheid in ihrer Kommune starten möchten. Unter energie@umweltinstitut.org können Beratungstermine vereinbart werden.

Weitere Informationen zu Klima-Bürgerbegehren


Weitere Artikel und Links


Koennte dies evtl. ein Projekt von Boklima werden …. Diskussion dazu im Forum


Tip von Heidi

Berlin macht Solardächer zur Pflicht

(17.06.21 ) von golem.de , Original : hier

Das Abgeordnetenhaus von Berlins hat das Solargesetz beschlossen. Es soll mehr Ökostrom in der Hauptstadt möglich machen. ( Tobias Költzsch/ dpa)

Auf Berlins Hausdächern sollen in Zukunft deutlich mehr Solaranlagen zu sehen sein. Das Abgeordnetenhaus hat am 17. Juni 2021 mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition das schon lange diskutierte Solargesetz Berlin beschlossen.

Es gilt ab dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten und bei einer grundlegenden Dachsanierung bestehender Gebäude, auf dem Dach eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben. Alternativ ist auch eine Solarthermieanlage oder eine Photovoltaikanlage an einer Gebäudefassade möglich.

Der Solarausbau soll durch das neue Gesetz ab 2023 deutlich beschleunigt werden. Es ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft ein wichtiger Hebel, um den Solarstromanteil am städtischen Strombedarf möglichst schnell auf 25 Prozent zu steigern und so zum Klimaschutz beizutragen.

Auf den Berliner Dächern gebe es ein erhebliches Solarpotenzial, das bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt werde. Der Ausbau der Solarenergie in Berlin schaffe auch zukunftssichere Arbeitsplätze vor allem in den Bereichen Planung und Handwerk.

Senat erwartet Solarboom

Der Linken-Abgeordnte Michael Efler lobte das Gesetz bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause: “Wir werden damit einen Solarboom auslösen.” Die Regierungskoalition werde damit ihrer Verantwortung angesichts des Klimawandels gerecht. Efler wies darauf hin, dass am 17. Juni 2021 auch der Rückkauf des Berliner Stromnetzes beschlossen worden sei, aus seiner Sicht ebenfalls ein wichtiger Beitrag für die Energiewende.

Die CDU bemängelte bei der Plenarsitzung, Rot-Rot-Grün sei energiepolitisch gescheitert. Der Senat habe fünf Jahre lang nichts zustande gebracht. Und die Pläne zum Solarausbau belasteten ausgerechnet Besitzer von Einfamilienhäusern und kleine Gewerbetreibende überdurchschnittlich. Erneuerbare Energien und Klimaschutz: Hintergründe – Techniken und Planung – Ökonomie und Ökologie – Energiewende (Deutsch)

Die FDP-Fraktion warf Rot-Rot-Grün vor, das Gesetz sei handwerklich schlecht gemacht. Nicht einsichtig sei, sich nur auf Solarenergie zu beschränken. Außerdem sei die Umsetzbarkeit fraglich.

Kritik gab es aber nicht nur von der Opposition, sondern auch von der Fachgemeinschaft Bau. Das vorliegende Gesetz werde gerade im Sanierungsbereich zu einer Bremse werden, warnte Hauptgeschäftsführerin Manja Schreiner.



(17.06.21) aus pv-magazin.de , Original : hier

Berlin beschließt Photovoltaik-Pflicht für neue Wohn- und Nicht-Wohngebäude ab 2023

Das Abgeordnetenhaus hat das Solargesetz mit kleinen Änderungen beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass bei neu gebauten Wohnhäusern, aber auch Nicht-Wohngebäuden sowie größeren Dachsanierungen künftig eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Die Pflicht kann auch durch Dritte erfüllt werden.


Tip von Stefan

Greenwashing per Gesetz: Versorger liefern bis zu 58 Prozent weniger Ökostrom als offiziell angegeben


Siehe hierzu auch :


(29.04.21 aus spiegel.de , Original : hier )

Viele deutsche Stromversorger sind schmutziger, als sie tun.

Ein Gesetz will, dass sie ihren Ökostromanteil künstlich groß rechnen. Nach jahrelanger Kritik plant die Regierung nun eine Reform.
Von Stefan Schultz 29.04.2021.

Deutschlands Stromversorger liefern ihren Kundinnen und Kunden erheblich weniger Ökostrom, als sie offiziell ausweisen. Das geht aus einem Gutachten des Hamburg Instituts im Auftrag des Ökostromanbieters Lichtblick hervor.

Der Energiekonzern E.on zum Beispiel weist einen Ökostromanteil von 56 Prozent aus, obwohl erneuerbare Energien nur sieben Prozent seines Strommixes ausmachen. Der Versorger EnBW steigert seinen Ökostromanteil auf dem Papier von 13 auf 65 Prozent, das Unternehmen Vattenfall von 15 auf 66 Prozent. Insgesamt hat das Hamburg Institut 30 Versorger untersucht, die meisten davon sind schmutziger, als sie auf dem Papier ausweisen.

Ursache des groß angelegten Greenwashings ist die gesetzliche Stromkennzeichnung. In dieser muss jeder Versorger angeben, aus welchen Quellen er die Elektrizität für seine Kunden beschafft hat und wie viel Gramm CO₂ bei der Produktion einer Kilowattstunde seines Stroms verursacht werden.

In diesen Strommix müssen die Anbieter allerdings nachträglich Ökostrom reinrechnen, den sie gar nicht gekauft und geliefert haben:

, sondern beim Gesetzgeber«, stellt ein Lichtblick-Sprecher trocken fest. Mehr zum Thema Vermurkster Systemwechsel: 100 Dinge, die bei der CO2-Wende schieflaufen Eine Mängelliste von Stefan Schultz

Irreführung der Verbraucher

In den Anfangsjahren der deutschen Energiewende hatte diese Regelung womöglich ihre Berechtigung. Inzwischen aber ist der Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stark gewachsen – und mit ihm sind auch die zusätzlichen Ökostromprozente immer höher geworden, die die Versorger auf ihren Strommix draufschlagen müssen.

Verbraucher werden so in die Irre geführt. Dazu wird der Wettbewerb verzerrt: Versorger, deren Strom größtenteils aus Kohlekraftwerken stammt, wirken auf dem Papier fast so klimafreundlich wie echte Ökostromanbieter.

Die Regierung will das veraltete Gesetz nun reformieren.


Info von Stafan

Bochum Photovoltaik : Bochum hat noch viel ungenutztes Potential (WAZ, 12.10)

( Original u vollständiger Artikel , siehe WAZ , 12.10.20 hier )

Bochum.  Es gibt große Photovoltaikanlagen in Bochum. Ganz viele Dächer, die für die Energiegewinnung genutzt werden könnten, bleiben aber leer.

Es gibt nach Auskunft der Stadt gut geeignete PV-Anlagenflächen im Umfang von 4.516.665 Quadratmetern, ….

546.763 Tonnen CO2 ließen sich einsparen

Auch nicht in Bochum. 1963 Anlagen mit einer Leistung von 29.763 kWp gibt ….

Stadt Bo­chum und Stadt­wer­ke Bo­chum haben mit dem „So­larR­a­dar der Stadt­wer­ke Bo­chum“ ein So­lar­ka­tas­ter für Bo­chum er­stellt.

Jeder in­ter­es­sier­te Bo­chu­mer kann auf einen Blick sehen, ob sich ….

Pionier Hannibal-Center baut weitere PV-Anlagen

Leuchtende Beispiele gibt es …..

Förderprogramm mit 30.000 Euro

Im Privatbereich hält sich die Verbreitung von Photovoltaikanlage allerdings eher ….

Stadt Bochum fördert Installation von Photovoltaik / Solarstrom-Anlagen mit 30.000 Euro

Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bochum möchte mit einem Solarstrom-Anreizprogramm noch ungenutzte Potentiale in Bochum heben und stellt in einer Sonderaktion einen Fördertopf von 30.000 Euro zur Verfügung.

In Bochum sind von den rund 57.000 Wohngebäuden viele Dächer für eine solare Nutzung geeignet. In Verbindung mit stark gesunkenen Anlagen-Preisen und durch den möglichen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Sonnenstroms kann man bares Geld sparen. Das Solardachkataster und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis hin zur Handwerkersuche für die Installation eines eigenen Solarkraftwerks finden sich auf der Webseite: https://solar.metropole.ruhr/solardachkataster

Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist an der Aktion beteiligt. Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Videoberatungen zur Solarstromnutzung auf Ihrem Gebäude an. Diese Beratung zur sinnvollen Anlagengröße und zur Eigenstromnutzung ist neben der fristgerechten Inbetriebnahme der neuen Anlage eine der wenigen Fördervoraussetzungen.

Die Höchstsumme pro Antragsteller beträgt 1.000 Euro. Die Anlage muss zwingend auf Bochumer Stadtgebiet installiert werden und bis Jahresende in Betrieb genommen werden. Die Rechnung über die Installation der Anlage und der Nachweis der Inbetriebnahme müssen bei der Stadt Bochum bis zum 15. Januar 2021 eingereicht werden. Zuguterletzt bedarf es der Bescheinigung der Verbraucherzentrale über die durchgeführte Beratung.

Den Gutschein zur kostenlosen Beratung und den Förderantrag können Interessierte auf der Seite www.bochum.de/klimaschutz herunterladen. Der Förderantrag kann nach der Beratung durch die Verbraucherzentrale gestellt werden. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bochum. Per Mail an klimaschutz@bochum.de oder per Telefon 0234/910-1413.

(11. September 2020)


Diese sehr versteckte Seite zur Förderung von Photovoltaik Anlagen ist im Original hier zu finden – ( leider wird sie durch die Bochumer Suche kaum gefunden 🙁 )



? soll sie etwa gar nicht gefunden werden. Klimaschutz ist in dieser Stadt wohl nicht gewollt und 30000 € sind ein Witz ?? :


weiteres bei boklima.de

weitere Links bei Bochum.de

  • https://www.bochum.de/Suchergebnis#page1%7Call%7Cklimanotstand
  • https://www.bochum.de/Stabsstelle-Klimaschutz
  • https://www.bochum.de/Stabsstelle-Klimaschutz/Klimaschutz-in-Bochum
  • https://www.bochum.de/Pressemeldungen/11-September-2020/Stadt-foerdert-Installation-von-Solarstrom-Anlagen-mit-30.000-Euro
  • https://www.bochum.de/media/Stadt-foerdert-Installation-von-Solarstrom-Anlagen-mit-30.000-Euro
  • https://www.bochum.de/media/Antrag-zur-Foerderung-von-Solarstrom
  • https://www.bochum.de/media/Richtlinie-fuer-die-Sonderfoerderung-von-Solarstrom-Anlagen

unter dem Suchbegriff Klimaschutz kommt es dann ja als Punkt 26. Immerhin stand es ja in der Presse.

weitere Links

  • Stadtwerke Solar Paket Photovoltaik-Anlage günstig pachten
    https://www.stadtwerke-bochum.de/privatkunden/produkte/strom-erdgas/strom-erzeugen
  • “Freie Bahn” für Photovoltaik und Windkraft — Der 52 Gigawatt Deckel für Photovoltaik fällt
    http://www.photovoltaik-bochum.de/
  • Solaranlagen / Solarstrom Bauer in Bochum
    https://web2.cylex.de/suche/solaranlagen/Bochum
  • In Bochum-Weitmar entsteht eine energieeffiziente und CO2-minimierte Strom- und Wärmeversorgung
    https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/in-bochum-weitmar-entsteht-eine-energieeffiziente-und-co2-minimierte-strom-und-waermeversorgung/
  • Solarer Mieterstrom in Bochum – Das Internetportal für erneuerbare Energien
    https://www.solarserver.de/2019/10/08/solarer-mieterstrom-in-bochum/
  • WAZ , Stadt Bochum fördert Aufbau von Solarstrom-Anlagen
    https://www.waz.de/staedte/bochum/stadt-bochum-foerdert-aufbau-von-solarstrom-anlagen-id230390672.html
  • WAZ , Solarstrom für Mieter , Vonovia beklagt gesetzliche Hemnisse
    https://www.waz.de/wirtschaft/wirtschaft-in-nrw/solarstrom-fuer-mieter-vonovia-beklagt-gesetzliche-hemmnisse-id229595682.html

Link zum konkreten handeln

  • Errichtung und Genehmigung von Eigenerzeugungsanlagen nach TAR NS
    https://www.stadtwerke-bochum-netz.de/index/netze/strom/dezentrale_erzeugungsanlagen/dezentrale_einspeisung.html