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(28.08.21) Bericht des Mietervereins-Bochum
Hier ein Beitrag des Mieterverein – Bochum
(25.0821) Beschlussvorlage der Verwaltung – 20210247
(25.08.21) Mitteilung der Verwaltung – 20200401
(24.08.21) Beschlussvorlage der Verwaltung – 20212677
Nachtrag zum 11.KNB
Bochumer Klimaschutzbündnis – BoKlima
Nachtrag zum Offenen Brief zu Grundstücksvergaben im Erbbaurecht
Bekräftigung unserer Anregung gem. §24 GO zur Neuausrichtung
der Bochumer Bodenpolitik
Nachtrag zum 11. Klimanotstandsbrief des
Bochumer Klimaschutzbündnisses
an den Rat der Stadt Bochum
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach der neuen Beschlussvorlage 20212677 vom 24.8.2021 sei unsere Anregung zur Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik vom 16.8.2021 als erledigt zu betrachten, weil „eine effektive Stadtentwicklung die Aspekte der Zukunftsfähigkeit“ bereits einschlösse.
Dem müssen wir widersprechen: es ist nicht zu erkennen, wieso der Begriff einer „effektiven“ Stadtentwicklung per se Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit einschließen sollte.
Das Adjektiv „effektiv“ kennen wir in den Hauptbedeutungen wirksam und wirkungsvoll sowie lohnend und nutzbringend. Als Synonyme kennen wir die Begriffe dienlich, erfolgreich und förderlich. Es bedarf immer einer näheren Beschreibung wofür genau irgendetwas wirksam, nutzbringend oder förderlich sein soll. Der Begriff „effektiv“ sagt noch nichts über die beabsichtigten Qualitäten aus.
Auch darin, dass in der Beschlussvorlage 20210247 auf eine Mitteilung der Verwaltung aus dem letzten Jahr (20200401) Bezug genommen wird, in der die Begriffe ein einziges mal Erwähnung finden, können wir keine angemessene Verankerung dieser „Steuerungsnotwendigkeiten“ sehen.
Und wenn in der neuen Beschlussvorlage 20212677 darauf hingewiesen wird, klimarelevante Auswirkungen seien „seit kurzem“ ohnehin bei Beschlussvorlagen der Verwaltung zu berücksichtigen und abzuwägen, so müssen wir daran erinnern, dass diese Vorgabe des Rates bereits mehr als 26 Monate alt ist, jedoch -nicht nur nach unserer Auffassung- von der Verwaltung bis heute nur höchst unzureichend umgesetzt wurde.
Und das gilt leider auch für die hier interessierenden Verwaltungsvorlagen zur Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik.
Denn die Anwendung des Klimanotstandsbeschlusses vom 6.6.2019 auf die Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik würde nach unserer Auffassung bedeuten, dass jetzt eine deutliche Verankerung von dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienender Steuerungsnotwendigkeiten stattfindet.
Und wie anders sollen die ausgegebenen Ziele erreicht werden:
Deshalb bitten wir Sie heute noch einmal um eine eindeutige und der überragenden Bedeutung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht werdende Verankerung im anstehenden Ratsbeschluss zur Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik, z.B. unserer Anregung gemäß §24 GO vom 16.8.2021 folgend.
Für Rückfrage und Dialog stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bochum, den 25. August 2021
Gez.:
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses
(Sprecher von BoKlima)
AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum
Mailkontakt: boklima@boklima.de Homepage: www.BoKlima.de
Kopien: Presseverteiler
Hier al PDF
11. Klima-Notstands-Brief
11.KNB – ( 16.08.21 ) Offener Brief zu Grundstücksvergaben im Erbbaurecht – Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht -zukunftsfähig muss sie sein!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eiskirch,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir senden Ihnen in der Anlage unseren offenen Klimanotstandsbrief “Erbbaurecht: Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht – zukunftsfähig muss sie sein!” zu, in der Hoffnung auf Übernahme in den Ratsbeschluss, damit wir- die Bürgerinnen und Bürger Bochums – in einem erträglichen Klima leben können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses (www.boklima.de)
Mailkontakt: boklima@boklima.de ; Homepage: www.boklima.de
Bochumer Klimaschutzbündnis - BoKlima
Offener Brief zu Grundstücksvergaben im Erbbaurecht
11. Klimanotstandsbrief
Offener Brief des Bochumer Klimaschutzbündnisses
an den Rat der Stadt Bochum
einschließlich einer dringlichen Anregung gem. §24 GO
Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht -
zukunftsfähig muss sie sein!
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns über den erkennbaren Willen unserer Stadt über das Instrument der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht vermehrt wie langfristig den kommunalen Einfluss auf Grund und Boden auf dem Stadtgebiet zu stärken.
Doch dem in der kommenden Sitzung des Bochumer Rates unter Pkt. 1.8 anstehenden Beschlussvorschlag zur Neuausrichtung der Bodenpolitik fehlt etwas Grundlegendes:
die Zukunftsfähigkeit!
Strategische Steuerungsnotwendigkeiten gibt es viele, und die Meinungen darüber, was und wie gesteuert werden soll, gehen naturgemäß auseinander.
Aber über einen Punkt sollte über Parteigrenzen hinweg Einigkeit bestehen: nämlich über die Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die Bewohnbarkeit unserer Stadt auch in Zukunft sicherzustellen. Und dies kann mit dem Instrument des Erbbaurechts ebenfalls wirkungsvoll geschehen.
Deshalb bitten wir alle Fraktionen und Mandatsträger:innen um Unterstützung unserer Anregung nach §24 GO, mit der wir den Beschlussvorschlag gerne wie folgt geändert bzw. ergänzt sehen würden:
Anregungen gem. §24 GO
Wir Bürgerinnen und Bürger des Bochumer Klimaschutzbündnisses begrüßen das Vorhaben unserer Stadt, die Vergabe von Grundstücken künftig verstärkt im Erbbaurecht durchführen zu wollen und damit den langfristigen kommunalen Einfluss auf Grund und Boden zu mehren!
Dabei halten wir die Sicherung unserer Lebensgrundlagen, hier insbesondere die Bewohnbarkeit unserer Stadt, für eine absolut unverzichtbare Steuerungsnotwendigkeit im Sinne der Neuausrichtung der Bodenpolitik.
Deshalb bitten wir um Abänderung und Ergänzung der Beschlussvorlage wie folgt:
Zu Punkt 1 Satz 1:
Hier schlagen wir vor, das Wort „effektiv“ durch das Wort „zukunftsfähig“ zu ersetzen.
Zu Punkt 2 Satz 1:
Hier schlagen wir zum Einen vor das Wort „und“ durch ein Komma zu ersetzen.
Zum Anderen schlagen wir vor nach dem letzten Wort folgenden Passus einzufügen:
„und in unserer Stadt den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz zur Sicherung der Lebensgrundlagen und der Gesundheit aller Einwohner:innen besser zu verankern“
Zu Punkt 2 c:
Hier schlagen wir vor nach dem zweiten Satz folgenden Satz einzufügen:
„Bei Veräußerung sind wirkungsvolle Auflagen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz auf dem Grundstück sichern.“
Zu Punkt 2 d:
Hier schlagen wir vor den gleichen Satz wie zuvor als Satz 2 hinzuzufügen:
„Bei Veräußerung sind wirkungsvolle Auflagen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz auf dem Grundstück sichern.“
Unter Zukunftsfähigkeit verstehen wir Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne, sie wird von drei Säulen getragen, nämlich der Ökonomie, der Ökologie und der sozialen Fragen.
Die von Ihnen bereits in den Blick genommene längere Mietpreisbindung zur Verbesserung des bezahlbaren Wohnraumangebotes ist ein wichtiger Aspekt der Zukunftsfähigkeit, der hier über das Instrument des Erbbaurechts gefördert werden soll. Gleiches sollte für den Schutz unserer Lebensgrundlagen gelten, der zugleich von höchster ökonomischer Bedeutung ist, wie wir nicht erst seit der Katastrophe im Ahrtal wissen.
Die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung, wie auch von Umwelt- und Ressourcenschutz, scheinen uns glasklar auf der Hand zu liegen, weswegen wir an dieser Stelle auf weitere Begründungen unserer Anregungen verzichten wollen.
Für Rückfrage und Dialog stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bochum, den 16. August 2021
Gez.:
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses
c/o Dr. I. Franke (Sprecher von BoKlima)
AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum
Mailkontakt: boklima@boklima.de
Homepage: www.BoKlima.de
Kopien: Presseverteiler
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( xx.08.21 ) Reaktionen Leserbriefe
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