Klimaanpassungsgesetz und 15-Punkte-Offensive: Umweltministerin Heinen-Esser ruft eindringlich auf, Klimafolgen vorzubeugen

(01.07.21 ….)

Ministerin Heinen-Esser: Der Klimawandel ist vor unserer Haustür angekommen. Daher müssen wir vorsorgen und die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Mensch stärken

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat für das bevölkerungsreichste Bundesland das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen.  

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag (1. Juli 2021) für das bevölkerungsreichste Bundesland das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Mit eindringlichen Worten ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu einer umfassenden Klimawandel-Vorsorge auf allen Ebenen auf. Zur Umsetzung und Unterstützung bei der Klimafolgenanpassung hat das Umweltministerium eine 15-Punkte-Offensive erarbeitet.
 
„Mit fortschreitenden Klimaänderungen drohen große ökologische und ökonomische Schäden und nicht zuletzt Gefahren für Leib und Leben. Die zurückliegenden Jahre haben es deutlich gezeigt: Der Klimawandel ist Realität und vor unserer Haustür angekommen. Parallel zum Klimaschutz müssen wir daher mit aller Kraft die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit stärken. Das Klimaanpassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, mit dem wir den unabwendbaren Klimafolgen vorbeugen“, so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Im März 2021 hatte die Landesregierung das Gesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem ist die Erstellung und Fortschreibung einer Klimaanpassungsstrategie, die Durchführung eines Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings sowie die Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung gesetzlich festgeschrieben.
 
Die 15-Punkte-Offensive des Umweltministeriums enthält vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes und zur Unterstützung von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Wesentliche Bestandteile der Offensive zur Klimaanpassung sind:

  • Ein umfangreiches Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung.
  • Die Einrichtung des neuen „Beirat Klimaanpassung“, der die Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie begleiten wird.
  • Die Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie unter Einbindung der gesamten Landesregierung und weiterer gesellschaftlicher Akteure.
  • Die Erarbeitung eines Leitfadens für einen Klimaresilienz-Check als Hilfestellung bei der Umsetzung des im Klimaanpassungsgesetz enthaltenen Berücksichtigungsgebotes für öffentliche Stellen.
  • Die Unterstützung kommunaler Initiativen zur Konzeption und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Klimaanpassungskonzepte, Hitzeaktionspläne und Starkregengefahrenanalysen sollen dabei ebenso gefördert werden wie investive Maßnahmen zur Klimaanpassung.
  • Die Unterstützung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Anpassung an den Klimawandel durch ein „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“. Das Netzwerk soll als zentrale Anlaufstelle für die Privatwirtschaft zur Verfügung stehen.
  • Der Ausbau grüner Infrastruktur. Ein landesweites und ressortübergreifendes Konzept soll eine abgestimmte und vernetzte Entwicklung der grünen Infrastruktur sicherstellen und eine zukunftsorientierte Flächennutzung unterstützen.
  • Die Entwicklung klimastabiler und vielfältiger Mischwälder. Das Umweltministerium unterstützt dies mit breiten Förderangeboten. Allein 2021 stehen insgesamt rund 75 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die Entwicklung und Umsetzung überbetrieblicher Wasserkonzepte zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser. Unter den Trockenjahren 2018 – 2020 haben insbesondere auch Landwirtschaft und Gartenbau gelitten.
  • Eine gesamtheitliche Konzeption zum Umgang mit langhaltenden Trockenphasen soll langfristig eine ausreichende Wasserversorgung für die verschiedenen Nutzungen sicherstellen. Diese soll dabei helfen, Probleme und Nutzungskonkurrenzen vor Ort zu identifizieren und mögliche regionale Lösungsansätze und Maßnahmenoptionen zu entwickeln.

  • „Mehr Grün am Haus“ – Initiative der Verbraucherzentrale
    In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird das Umweltministerium zudem die intensive Informationsarbeit zur Klimawandel-Vorsorge fortsetzen und ausbauen. Die Initiative „Mehr Grün am Haus“ bietet umfangreiche Informationen, wie zum Beispiel eine Entsiegelung von Schottergärten sowie Dach- und Fassadenbegrünungen einen eigenen Beitrag für mehr Klimaresilienz leisten können. Weitere Informationen zu der vom Umweltministerium geförderten Initiative unter: https://www.mehrgruenamhaus.de .

Stadtnatur: Hort der biologischen Vielfalt, Erholungsraum und zentrales Instrument der Klimawandelvorsorge

(28.06.21)

Umweltministerin Heinen-Esser und Bauministerin Scharrenbach rufen zu einer Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur im urbanen Raum auf – Land bietet breite Unterstützung

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, haben heute (28. Juni 2021) die Bedeutung der Stadtnatur für die Bevölkerung, die biologische Vielfalt und die Klimawandelvorsorge betont. Im Rahmen der Veranstaltung „Lebenswert, nachhaltig, resilient – Grüne Städte und historische Gärten im Klimawandel“ riefen die Ministerinnen gemeinsam zu einer Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur im urbanen Raum auf. 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilen mit:

Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, haben heute (28. Juni 2021) die Bedeutung der Stadtnatur für die Bevölkerung, die biologische Vielfalt und die Klimawandelvorsorge betont. Im Rahmen der Veranstaltung „Lebenswert, nachhaltig, resilient – Grüne Städte und historische Gärten im Klimawandel“ riefen die Ministerinnen gemeinsam zu einer Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur im urbanen Raum auf. Das Land bietet hierzu umfangreiche Förderangebote. Rund 180 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Kommunen, Planungs- und Fachinstitutionen nahmen an der digitalen Veranstaltung teil. Organisiert hatte die Veranstaltung das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Die grüne Stadt“ und dem Initiativbündnis „Historische Gärten im Klimawandel“.
 
„Grünflächen bieten in aufgeheizten Innenstädten Abkühlung, dienen als Wasserspeicher und Puffer für Starkregen, sind wertvoller Hort der biologischen Vielfalt und haben häufig auch eine große kulturelle Bedeutung. Gerade auch mit Blick auf den Klimawandel müssen wir uns alle gemeinsam für eine Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur einsetzen. Für ein gesundes Stadtleben benötigen wir eine gesunde Stadtnatur“, so Umweltministerin Heinen-Esser.
 
Ministerin Ina Scharrenbach: „Im Rahmen der Stadtentwicklung kommt der natürlichen Stadtentwicklung eine besondere Bedeutung zu: Mehr Natur und da wo es geht, mehr Wasser in die Stadt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die natürliche Stadtentwicklung seit 2017 konsequent gestärkt und im Rahmen der Städtebauförderung 2022 legen wir zusätzlich Wert darauf, dass die Kreislaufwirtschaft gestärkt und wiederverwendbares Baumaterial zum Einsatz kommt.“

Weitere Informationen zur Förderung von Klimaanpassung, grüner und blauer Infrastruktur

Zur Förderung der Natur im urbanen Raum hat das Umweltministerium das Förderprogramm “Grüne Infrastruktur” veröffentlicht, für das rund 20 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung stehen.
 
Förderfähig sind beispielsweise die Entsiegelung von Flächen, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche sowie größere Blühflächen und Baumpflanzungen. Über das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ hat das Land zudem zwölf Millionen Euro für kommunale Maßnahmen zum Schutz vor Überhitzung und Trockenheit, zur Schaffung von Verdunstungskühle sowie zur Starkregenvorsorge bereitgestellt.
 
Als Beitrag für einen erfolgreichen und nachhaltigen Strukturwandel stehen zudem umfangreiche Förderangebote zur Klimaanpassung und zur Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur im Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier bereit. Im Rahmen des Projektes „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ werden im Ruhrgebiet neben dem Bau von Anlagen zur Regenwasserversickerung auch die Entsiegelung von Flächen sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden gefördert, um das Mikroklima zu verbessern. Hierzu stehen Fördermittel des Landes in Höhe von über 140 Millionen Euro zur Verfügung, inklusive der Beiträge der Wasserverbände können so Projekte mit einem Volumen von insgesamt rund 250 Millionen Euro realisiert werden. Im Rheinischen Revier werden aktuell Projekte zur Stärkung der grün-blauen Infrastruktur und der Klimaresilienz im Rahmen des Projektaufrufs REVIER.GESTALTEN gefördert.

Weitere Informationen und Tipps der Verbraucherzentrale:

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen setzt einen Schwerpunkt auf die Klimawandelvorsorge und stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern umfangreiche Informationen zur Verfügung, damit sie zum Beispiel anhand der Entsiegelung von Schottergärten sowie Dach- und Fassadenbegrünung einen eigenen Beitrag für mehr Klimaresilienz leisten können. Weitere Informationen zu der vom Umweltministerium geförderten Initiative „Mehr Grün am Haus“ unter: https://www.mehrgruenamhaus.de/


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Tip von Heidi