Bauen neu denken — Holzbau ? — evtl. auch für die Neustr.

(26.04.22, tagesschau.de) , Original : hier

Warnung vor Umweltzerstörung —
UN fordern neue Regeln für Sandabbau

Stand: 26.04.2022 11:30 Uhr

Weltweit wird immer mehr Sand für Bauprojekte verwendet – mit verheerenden Folgen für die Natur. Das UN-Umweltprogramm fordert in einem neuen Bericht Konsequenzen – etwa ein Verbot von Sandabbau an Küsten.

Die massive Nachfrage nach Sand angesichts des weltweiten Baubooms droht Ökosysteme zu zerstören und das Risiko für Naturkatastrophen zu erhöhen. Der Sandverbrauch habe sich innerhalb von zwei Jahrzehnten verdreifacht, berichtet das UN-Umweltprogramm (UNEP).

Sand sei nach Wasser der meistverwendete Rohstoff der Erde. 40 bis 50 Milliarden Tonnen Sand, Kies, Splitt und Schotter würden im Jahr verarbeitet – unter anderem für die Herstellung von Beton. Das entspricht etwa 18 Kilogramm Sand pro Erdenbürger pro Tag – oder genug, um eine 27 Meter breite und 27 Meter hohe Wand rund um den Erdball zu bauen.

Mehr Sand verarbeitet als gebildet

Die UNEP warnt in ihrem neuen Bericht “Sand und Nachhaltigkeit: 10 strategische Empfehlungen zur Abwendung einer Krise” davor, dass mehr Sand verarbeitet wird als sich natürlich bildet. Sand entsteht über Millionen Jahre durch die Verwitterung von Gestein, das Hitze, Kälte, Wind und Wetter ausgesetzt ist.

Sand müsse als strategischer Rohstoff eingestuft werden, der nicht nur zum Bauen benötigt wird, sondern auch wichtige Umweltfunktionen habe. Zum Beispiel könne der Abbau von Sand an Flussmündungen, -deltas, Stränden, in Küstennähe und auch in Wüsten problematisch sein. Das könne Ökosysteme zerstören, der biologischen Vielfalt schaden und zur Versalzung von Grundwasser und Erosion beitragen, was das Risiko von Sturm- und Überschwemmungsschäden erhöhe.

Anderer Umgang mit Sand gefordert

Sand müsse deshalb einen Preis bekommen, der auch seine Wichtigkeit für die Umwelt widerspiegele. Sand an Flüssen und Küsten zu belassen sei die günstigste Strategie, um sich gegen den Klimawandel zu wappnen. Der Sandabbau an Küsten etwa sollte ganz verboten werden, fordert die UNEP. Auf hoher See sollten zum Schutz der Ökosysteme für den Sandabbau internationale Standards entwickelt werden.

Länder sollten Bestandsaufnahmen machen und die Kreislaufwirtschaft fördern. So eigneten sich etwa Bau- und Abbruchmaterial oder Erzsand aus Bergwerksabfällen zur Wiederverwendung im Bau.

UN-Umweltprogramm fordert: Weniger Sand verbrauchen!

00:48 Min UN-Umweltprogramm fordert: Weniger Sand verbrauchen! Sandra Biegger, SWR, 26.4.2022 · 12:42 Uhr

Stadt BO will 170 Bäume fällen ….

(22.02.22) Impressionen der Abholzungen der Rüsingstr ….

hier

(21.02.22) Impressionen von der Abgeholzten Hunscheidstr.

hier

Es warem mal 33 x ca 35 – 75 Jahre alte Bäume.
Das wäre doch nun wirklich nicht nötig
wenn Stadt , Politik etc endlich mal NACHLATIG
denken könnten / würden …..


(21.02.22) Impressionen von den abzuholzenden Bäumen der Aloysiusstr…

hier


(08.02.22) Bewertungs-Bogen für Bäume (TU – Dresden)

Es sollten / könnten die Bäume doch vor der Abholzungs-Freigabe doch erst mal bewertet werden und ihr Ökologischer Wert bestimmt werden .
z.B. nach diesem Muster der TU-Dresden
( würde dies sowohl für die zu fällenden wie auch für die potentiell neu zu pflanzenden durchgeführt würde man ein arges MISSVERHÄLTNIS sehen ) :


(08.02.22) Bochum geplante Baumfällungen

die Stadt Bochum will wohl mal wieder zig Bäume fällen :
https://bochum.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZd62EbkgFjoWkvuwQy_9kgo

Sitzung:     Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, 8. Sitzung
Termin:     Mi, 09.02.2022 15:00 Uhr


Hier die Zusammenfassung

07 x ca 40 Jahre
37 x ca 35 – 55 Jahre
19 x ca 35 – 58 Jahre
07 x ca 30 – 35 Jahre
07 x ca 35 – 45 Jahre
09 x ca 35 – 50 Jahre
16 x ca 35 – 50 Jahre
06 x ca 85 – 100 Jahre   !!!
12 x ca 30 – 60 Jahre
09 x ca 35 – 55 Jahre
08 x ca 35 – 50 Jahre
33 x ca 35 – 75 Jahre
—-
170  Baeume
und das steht nicht mal im Baumfaellkataster !!
—-
und hier aus der TO :
          
5.1     Baumentfernung auf dem Grundstück Zechenstr. 12     20213561    
5.2     Baumentfernung auf dem Grundstück Universitätsstr. 150 GC-Komplex 20213754    
5.3     Baumentfernung auf dem Grundstück Universitätsstr. 150     20213881    
5.4     Baumentfernung auf dem Grundstück Sumperkamp 9-15     20214022    
5.5     Baumentfernung auf dem Grundstück Aloysiusstr. 16 a – f     20214023    
5.6     Baumentfernung auf dem Grundstück Rhönstr. 2-6     20214024    
5.7     Baumentfernung auf dem Grundstück Westenfelder Str. 117     20214025    
5.8     Baumentfernung auf dem Grundstück Lothringer Str. 40     20214026    
5.9     Baumentfernung auf dem Grundstück Herner Str. 308-310     20220003    
5.10     Baumentfernung auf dem Grundstück Werner Hellweg 433     20220020    
5.11     Baumentfernung auf dem Grundstück Rensingstr. 12, 14     20220082    
5.12     Baumentfernung auf dem Grundstück Hunscheidtstr. 116     20220087    

Eine Schnelldurchsicht ergab , meistens nur wg Erweiterungsbebauung ….


(08.02.22) Simpler Vergleich auf Stamm-Fläche :

(für die erste Position)

Neuanpflanzungen sind ein Witz 4,9 % , d.h. 95,1 % gehen verloren !!!


(08.02.22) Kommentar (via EM)

ich (AK) möchte diese Darstellung etwas konkretisieren. 
Vorweg: die hier dargestellten Verwaltungsvorlagen sind Mitteilungen, der Umweltausschuss entscheidet hier also nicht, sondern nimmt zur Kenntnis.
Auch fällt bis auf eine Ausnahme nicht „die Stadt Bochum“. Die Grundstücksinhaber haben in der Regel ein Recht auf Bebauung. Manche der Fällungen finden allerdings aufgrund der Verkehrssicherungspflicht statt, wie zum Beispiel die Fällungen auf der Unistraße.

Um die Fällungen zu erschweren erarbeitet die Verwaltung gerade auf unseren Auftrag hin eine neue Baumschutzsatzung, die die Hürden für Fällungen erhöhen soll und den Stammumfang der nachzupflanzenden Bäume erhöhen soll. Dieser ist aktuell angesichts der teilweise großen Bäume deutlich zu klein. Ich schicke den Entwurf in die Runde, sobald da ein rechtsicherer Entwurf vorliegt.
5.1. Zechenstraße: 7 Bäume fallen, 15 Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm werden auf dem Fällgrundstück nachgepflanzt.5.2. Uni-Campus GC: 37 Bäume werden gefällt, Ersatzplanzungen werden auf dem Uni-Campus nach dem Konzept stattfinden, das wir in der Dezember-Sitzung gehört und verabschiedet haben.5.3. Unicampus: Fällungen aufgrund von Verkehrssicherungspflicht.5.4. Die Wohnanlage Sumperkamp (in der ich schon selbst gewohnt habe), ist deutlich in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Die Anlage ist insbesondere für Menschen mit Behinderungen wichtig, weil sie schon sehr früh barrierefrei war. Hier werden 7 Bäume gefällt, auf dem Grundstück werden 14 Bäume neu gepflanzt.5.5 7 Fällungen aufgrund von Wohnbebauung. 14 Neupflanzungen auf dem Baugrundstück5.6 9 Fällungen aufgrund von Wohnbebauung. 20 Neuplanzungen auf dem Baugrundstück5.7 Kita-Bau: 16 Fällungen, 24 Neuplanzungen5.8 6 Fällungen aufgrund von Wohnbebauung, 25 Neupflanzungen auf dem Baugrundstück5.9 12 Fällungen aufgrund von Wohnbebauung, 25 Neupflanzungen auf dem Baugrundstück5.10 9 Fällungen aufgrund von Wohnbebauung, 24 Neuplanzungen auf dem Baugrundstück5.11 8 Fällungen aufgrund von Gewerbeerweiterung, 18 Neupflanzungen auf dem Baugrundstück5.12 33 Fällungen auf einer Fläche, auf der Altlasten saniert werden sollen. 76 Neupflanzungen auf dem Baugrundstück.
Ich finde, in der Gesamtschau relativiert das den Eindruck etwas, den man beim Lesen der Vorlagen gewinnen kann. Dass die Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstücken erfolgen, ist wichtig, damit der Baumbestand in der Stadt nicht abnimmt. Es ist wirklich ärgerlich, wenn die Pflanzungen auf der grünen Wiese erfolgen.


Was tun ?

Die KlimaCheck-Liste der Verwaltung

Im RIS ist die KlimaCheckliste jetzt mit 2 Jahren Verspätung einsehbar …. :

(20.02.22, RIS, Bochum) Update zum Klimacheck : aus dem RIS : hier

Mitteilung der Verwaltung:20220072
Betreff:Sachstandsbericht über die Entwicklung und Einführung des Klima-Check Tools zur Beurteilung der klimarelevanten Auswirkungen von Beschlussvorlagen

( der Original-Link ins RIS : hier )

weitere Links und Anmerkungen

von C. :

interessant, dass der in der Verwaltung genutzte KlimaCheck jetzt offensichtlich von der einfachen Vorlage des Deutschen Städtetages abweicht (auf die man in der Verwaltung so lange wartete). Das Angebot bei Energielenker gibt es wohl erst seit kurzem, Mai 2021.
https://www.energielenker.de/presse/pressemeldung-klimacheck/
https://www.energielenker.de/klimacheck/

Auch interessant, dass beim Unternehmen Energielenker ein Herr Reiner Tippkötter arbeitet, der dort european energie award (eea) Berater und Auditor ist und als ehemaliger Geschäftsführer (?) der Infas enermetic consulting GmbH durchaus im Zusammenhang mit dem eea in den letzten Jahren in den Niederschriften von Sitzungen der Bochumer Gremien auftaucht.

Wie genau lautete der Auftrag an die Verwaltung? Entwickeln oder kaufen?

Fridays for Future kündigt nächste Großdemonstration an Fr 25.03

(08.02.22, bo-alternativ ) , Original : hier


Fridays for Future Bochum kündigt an, sich am 25.03.2022 am zehnten globalen Klimastreik mit einer Großdemonstration zu beteiligen: »Die weltweite Bewegung streikt 2022 bereits im vierten Jahr. Auch in Bochum finden inzwischen seit über drei Jahren Klimaproteste statt.
Weltweit fordern am 25.3. Klimaaktivist*innen die Regierungen auf, die Erderhitzung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen, anstatt die Profite von einigen fossilen Konzernen über das Leben von Menschen zu stellen. Fridays for Future Deutschland wird außerdem am 25.03. Bilanz über die ersten 100 Tage der Regierung ziehen, nachdem kurz nach der Bundestagswahl Forderungen an die Ampel-Koalition gestellt wurden.

Zuletzt kritisierte Fridays for Future die Bundesregierung für ihren Umgang mit den Taxonomie-Plänen der EU. Die Bewegung hatte eine klare Ablehnung der Einstufung von fossilem Gas als nachhaltigen Energieträger gefordert. Dem war die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Taxonomie nicht nachgekommen.
In Bochum setzen sich die Aktivist*innen mit der geplanten Aktion unter anderem dafür ein, lokal die Mobilitätswende massiv zu beschleunigen. Thematisch passend wird die Demonstration am 25.3. in Form einer Fahrraddemo stattfinden. Zusätzlich wird es ein Programm geben, welches auch ohne Fahrrad besucht werden kann.

„Um das Klima zu schützen, die Lebensqualität zu steigern und die Gesundheit der Bürger*innen zu verbessern, muss Bochum ab jetzt Fußgängerinnen, Radfahrer*innen und dem ÖPNV oberste Priorität einräumen – auch wenn dies zu Lasten des Autoverkehrs geht,“ ergänzte Stefan Roth.

International kritisiert die Bewegung unter dem Motto #PeopleNotProfit, dass ambitionierte Klimapolitik häufig zugunsten von Konzerninteressen ausgebremst wird und die Perspektiven und Forderungen von Menschen aus schon heute stark von der Klimakrise betroffenen Staaten meist nicht in klimapolitische Entscheidungen einbezogen werden.

Sara Krafft erklärt: „Wir streiken, damit Menschenleben wichtiger werden als Gaskonzerne, Dörfer wichtiger als Kohleabbau und gerechte Lebensverhältnisse wichtiger als die Gewinne von Autoherstellern. Intakte Ökosysteme können wir nur durch sehr schnelle Emissionsreduktion erhalten – es wird Zeit, dass Regierungen weltweit dementsprechend handeln. Am 25. 3. werden wir das einfordern!”«

Impressionen von der 1. KlimaDemo 2022

Heute waren nur 140 Personen bei der Klimademo.

Wie rechtfertigen wir in der westlichen Welt eigentlich in den Urlaub zu fliegen oder bereits im Januar Erdbeeren zu essen welche in geheizten Gewächshäusern gewachsen sind und mit dem Flugzeug zu uns transportiert wurden, wenn dadurch im Rest der Welt Menschen verhungern, weil es dort seid Monaten wegen der Klimakatastrophe nicht mehr geregnet hat?

Einige Impressionen

Weitere Bilder und Berichte :

  • FFF-Forderungen (bei boklima) : hier
  • bo-alternativ : hier
  • AKU : hier
  • FFF : hier
  • Waz : (als PDF ) , hier

Neues zur Neustr

(28.12.21) Bilder vom TeilAbriss

Zur Erinnerung , 2015 :

Zur Erinnerung , 2015

Weitere Briefe aus dem Post-Kasten :

Die bisherigen Briefe : Neustr. : Reaktionen , Antworten


Weitere Dokumente aus dem RIS (Stadtverwaltung)


Links zu bisherigen Neustr – Beiträgen

Klimaplan Historisch (25.03.2000)


Zu den Dokumenten und Links zum Klimaplan 2035


Bochum Agenda 21
Antrag an das Plenum des Forumstages am 25.03.2000

Antragsteller: AG Leitbilder (Beschluss vom 22.3.00)

Die Teilnehmenden am Forumstag fordern die zuständigen Gremien der Stadt Bochum (Agenda-Beirat und Stadtrat) auf, folgende Agenda-Projekte auf den Weg zu bringen:

I. Stadtentwicklungsplan “Nachhaltiges Bochum 2010”

Bis zum Frühjahr 2002 (Mitte der aktuellen Ratsperiode) wird vom Rat der Stadt Bochum ein Stadtentwicklungsplan “Nachhaltiges Bochum 2010” verabschiedet. Dieser Plan enthält:

  1. Grundsätze und Leitziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum Eine Grundlage für den Diskussionsprozess ist das entsprechende Papier der AG Leitbilder vom 11.1.2000. Die Verabschiedung der “Grundsätze und Leitziele” durch den Rat könnte und sollte noch im Jahre 2000 erfolgen.
  2. Konzept für Nachhaltigkeits- und Umweltqualitätsziele mit Indikatoren
    für zentraleHandlungsfelder der Stadtentwicklung

An Vorschlägen für Indikatoren nachhaltiger Entwicklung arbeitet derzeit ein Forschungsprojekt der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum (Agenda-Büro). (Vgl. dazu die entsprechende Arbeitsvorlage auf dem Forumstag.)

  1. Handlungskonzept zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Umweltqualitätsziele

(Maßnahmenbündel, Zeitplan mit Zwischenschritten, Akteure, finanzieller Mitteleinsatz, Umsetzungsberichte zur Zielerreichungskontrolle) Hier kommt es darauf an, bei der Fortschreibung der verschiedenen Rahmenpläne (vgl. Bochum-Planung 2010) und Fachpläne die Nachhaltigkeits- und Umweltqualitätsziele zu konkretisieren, zu präzisieren und maßnahmenbezogen zu integrieren.

II. Klimaschutzkonzept Bochum 2010

1. Klimaschutzkonzept Bochum 2010: Als Einstieg in den Stadtentwicklungsplan “Nachhaltiges Bochum 2010” verabschiedet der Rat der Stadt bis Herbst 2001 ein Klimaschutzkonzept Bochum 2010. Das Ziel dieses integrierten Maßnahmenkonzeptes ist, die Vorgaben des Klima-Bündnisses – Reduktion der CO2-Emissionen um die Hälfte bis 2010- zu realisieren.

2. Klimaschutzbericht: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bis Ende des Jahres einen Klimaschutzbericht für Bochum vorzulegen. Dieser Bericht soll gleichzeitig eine Erfolgskontrolle des “Bochumer Energiekonzeptes” aus dem Jahre 1993 beinhalten.

3. Wissenschaftliches Gutachten: Um Handlungsempfehlungen für das Klimaschutzkonzept und den Klimaschutzbericht auf fundierter Datenbasis zu erarbeiten, gibt der Rat der Stadt noch im Frühjahr 2000 ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag. Dessen Aufgaben sind:

  • Umsetzungsorientierte Maßnahmenvorschläge, insb. für die klimarelevanten Bereiche Energie
  • Als Grundlage für die Maßnahmenvorschläge: Erhebung der Ist-Situation beim Energie-

Die Erfahrungen mit entsprechenden Gutachten für andere Städte zeigen, dass für ein fundiertes Klimaschutz-Gutachten ein Kostenansatz von 150.-200.000 DM erforderlich ist. Für dieses Gutachten soll daher für den kommenden Jahresetat 2000 der Stadt ein Betrag in Höhe von 150.-200.000 DM bereitgestellt werden (unabhängig vom Agenda-Budget).

Die Beantragung dieses Haushaltspostens ist dringlich, da die Verabschiedung des Haushaltes auf der Hauptausschusssitzung am 3.5.2000 ansteht.

Begründung des Antrags:

Der Bochumer Agenda-Prozess befindet sich nun seit über einem Jahr in seiner aktiven Phase (Beginn mit der Info-Börse am 30.1.99). Es ist daher an der Zeit, dass sich die Agenda-Aktiven über ihre Beteiligung an Arbeitsgruppen, Foren und der Vorbereitung von Einzelprojekten hinaus darüber verständigen, zu welchem konkreten Ziel mit welchen Zwischenschritten in welchem Zeitrahmen die Agenda-Aktivitäten insgesamt hinführen sollen.

Der Agenda-Prozess: Initiierung einer nachhaltigen Entwicklung für die gesamte Stadt oder Förderung von Einzelprojekten?

Auf dem Foren-Tag soll die Vorstellung von Projekten aus der Arbeit der einzelnen Foren einen gewichtigen Raum einnehmen, um eine Entscheidung über die Förderung von ausgewählten Projekten aus dem Budget des Agenda-Prozesses vorzubereiten.

Nichts spricht gegen das Vorgehen, einzelne Projekte finanziell zu fördern, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, eine nachhaltige Entwicklung in Bochum anzustoßen und diesen Entwicklungsprozess gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings Zweifel angebracht, den noch jungen Agenda-Prozess auf die Auswahl von Einzelprojekten zu fokussieren, da noch keinerlei Verständigung unter den Agenda-Beteiligten über das Gesamtprofil der angestrebten nachhaltigen Entwicklung in Bochum erfolgt ist. Bevor hierüber aber keine tragfähige Klärung erreicht ist, besteht die Gefahr, dass die Konzentration auf Einzelprojekte von der Befassung mit der Gesamtentwicklung der Stadt ablenkt und darüberhinaus inhaltlich gesicherte Entscheidungsgrundlagen für die Auswahl von Einzelprojekten fehlen. Über Einzelprojektförderung hinaus wird aber der Agenda-Prozess seinem Anspruch auf Nachhaltigkeit nur gerecht, wenn er in einem integrativen Politikansatz die Gesamtentwicklung der Stadt Bochum in den Blick nimmt.

Integrativer Agenda-Ansatz

Bei einem integrativen Ansatz des Agenda-Prozesses stehen nicht Einzelaspekte, sondern die Stadtentwicklung in ihrer Gesamtheit und Vielfalt auf dem Prüfstand. Auf dem Weg über die Formulierung von konkreten Qualitätszielen soll der Agenda-Prozess in ein konkretes und verbindliches Handlungs- und Maßnahmenprogramm der Stadt führen. Zu vermeiden ist, dass die Agenda 21 ein unverbindlicher Empfehlungskatalog für die Entscheidungsträger der Stadt wird. Vielmehr sollte die Bochum Agenda 21 das zentrale Steuerungsinstrument für die zukünftige Stadtentwicklung werden. Dabei müssen die verschiedenen Handlungsfelder der kommunalen Politik unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung miteinander vernetzt werden.

Der Agenda-Prozess als Initiierung einer grundlegenden Neuausrichtung der städtischen Entwicklung auf das Ziel der Nachhaltigkeit schließt die Förderung von Einzelprojekten (Projektansatz) gerade dann ein, wenn diese Vorbild- und Initialfunktion für die weitere städtische Entwicklung haben.

Verfahrensschritte

Unverzichtbar ist es, sich auf einen tragfähigen Konsens über die Grundsätze und Leitziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Bochum zu verständigen. Bezogen auf die zentralen Handlungsfelder der städtischen Politik müssen dann konkrete Umweltqualitätsziele

(z.B. zur Reduzierung der Luftverschmutzung) formuliert werden, deren Umsetzung anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren (z.B. CO2-Emission) dann gemessen und kontrolliert werden kann. Bezogen auf die zentralen Handlungsfelder muss dann eine Ist-Analyse (Bestandsaufnahme) erfolgen, um anschließend aus der Differenz von Ist- und Soll-Zustand die Maßnahmen ableiten zu können, die zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind. Die Umweltqualitätsziele dienen also als politisch relevante Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger.

Um den mittlerweile ein Jahr alten Agenda-Prozess in einem überschaubaren Zeitrahmen zum Erfolg zu führen, erscheint es notwendig und zielführend, für die einzelnen Verfahrensschritte (bei aller gebotenen Vorsicht ) zeitliche Vorgaben zu vereinbaren. Ansonsten droht der Prozess, sich ins Unverbindliche zu verlaufen.

Aus dem ganzheitlichen Ansatz des Agenda-Prozesses folgt, dass es nicht damit getan ist, ein Agenda-Budget mit 200.000 DM/Jahr auszustatten bei einem Haushaltsvolumen der Stadt Bochum von ca. 1,7 Milliarden DM. Vielmehr ist es erforderlich, das gesamte Ausgabeverhalten der Stadt an den Kriterien der Nachhaltigkeit auszurichten.

Es ist schwierig, mit der nachhaltigen Entwicklung konkret zu beginnen, wenn man nicht zu Beginn eine sinnvolle Auswahl von Maßnahmen trifft. Für eine solche Auswahl bietet sich ein Handlungsfeld an, das selbst schon hinreichend komplex (fachpolitik-übergreifend) und in hohem Maße konsensual ist. Dies trifft in einzigartiger Weise für das Feld des Klimaschutzes zu.

Klimaschutzkonzept als Einstieg in eine ganzheitliche nachhaltige Entwicklung

Der Klimaschutz stellt sowohl eine globale wie auch nationale und kommunale Aufgabe allerersten Ranges dar, wenn es um nachhaltige Entwicklung geht. Aus diesem Grunde ist auch die Stadt Bochum seit 1994 Mitglied im “Klimabündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder”. Die Mitglieder dieses Bündnisses verpflichten sich auf eine “Reduzierung der CO2-Emissionen der Kommunen mit dem Ziel einer Halbierung bis zum Jahr 2010″ sowie auf eine “weitgehende Reduzierung aller treibhausrelevanten Gase im kommunalen Bereich” (Zweck des Vereins, §2 der Vereinssatzung). Bisher fehlt in Bochum die Ausarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes, das umfassend Maßnahmen enthält, die die Erreichung dieses ehrgeizigen Klimaschutzzieles gewährleisten können.

Wir schlagen vor, die Erarbeitung eines Bochumer Klimaschutzkonzeptes mit zeitlichem Vorrang anzugehen. Ein solches Handlungskonzept umfasst die Bereiche Energie, Verkehr, Stadtplanung, Umwelt, Soziales als auch Wirtschaft(sförderung). Es ist also aufgrund seiner Komplexität wesentlich mehr als ein Einzelprojekt. Um gesicherte Zielvorgaben für die Politik machen zu können, ist zuerst eine Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen –nach Verursacherbereichen getrennt- im Bereich der Stadt Bochum erforderlich. Diese Arbeitsschritt sollten –wie in anderen Agenda-Kommunen auch- von einem ausgewiesenen wissenschaftlichen Institut ausgeführt werden.