(27.08.21, Spiegel) , Original : hier
Das umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln IV hätte an seinem Standort nicht gebaut werden dürfen, das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan gekippt. Das Kraftwerk bleibt aber am Netz.
Datteln IV ist das einzige Kohlekraftwerk in Deutschland, das trotz der Vereinbarung zum Kohleausstieg neu ans Netz ging. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster festgestellt, dass der Bebauungsplan ungültig ist. »Der Bebauungsplan der Stadt Datteln ist unwirksam«, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde zum Abschluss der Verhandlung in Münster. Die Standortauswahl für das Kraftwerk sei fehlerhaft gewesen.
Außerdem hätte der Regionalverband bei seiner Planung auch Alternativen wie beispielsweise die Errichtung eines Gaskraftwerks in Betracht ziehen müssen, urteilte das Gericht weiter. Ein solches Gaskraftwerk stelle »wesentlich geringere Anforderungen an den Raum« und habe »erheblich weniger Auswirkungen auf die Umwelt«.
Die Umweltorganisation BUND, die gegen Datteln IV geklagt hatte, begrüßte die Entscheidung. »Das ist ein ganz wichtiger Sargnagel für das Projekt Datteln IV«, sagte ihr NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen.
Datteln IV ist seit Mitte 2020 in Betrieb. Ein großer Teil des Stroms geht an die Deutsche Bahn. Nach der Rettung des Hambacher Forstes vor den Baggern des Energiekonzerns RWE haben Umweltschützer Datteln IV verstärkt ins Visier genommen. Mehr zum Thema
Das Kraftwerk geht aber nach der Entscheidung des Gerichts nicht vom Netz, denn sie betrifft nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks. Diese will der BUND aber ebenfalls noch vor Gericht kippen, ein Verfahren ist vor einem anderen Senat des OVG in Münster anhängig.
»Das Gericht hat heute nicht über die Stilllegung von Datteln IV entschieden, sondern über formale Aspekte des Planungsrechts«, sagte der Uniper-Sprecher. Uniper gehe weiter von einer Rechtmäßigkeit der für das Kraftwerk erteilten Genehmigung aus, dieses werde weiter betrieben.
Der BUND erwartet indes, dass das Urteil Rechtskraft erlangen werde. Dann müsse die zuständige Bezirksregierung in Münster Datteln IV die Betriebsgenehmigung entziehen. Die Entscheidung des Gerichts sei auch eine »politische Klatsche« für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten und Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet, der sich hinter Datteln IV gestellt habe
Tip von Ingo