Urteil des BVG zum Klimaschutzgesetz

Eine kleine Auswahl an Presse-Stimmen


(30.0421 aus der taz , Original : hier )

Nach Klimaspruch aus Karlsruhe: Weniger CO2 sofort, nicht erst 2030

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Folgen für die aktuelle Politik, meinen mehrere Verbände. Die SPD fordert Tempolimit 130.

BERLIN/WARSCHAU dpa/rtr/taz | Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat die Politik nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Nachschärfungen bereits für das Jahr 2030 aufgefordert. „Wir brauchen klare Vorgaben, wann wir Klimaneutralität erreichen, wie der Weg dahin aussieht und welchen Beitrag die einzelnen Sektoren leisten müssen. Bereits für 2030 müssten die Klimaschutzziele auf mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion angepasst werden“, sagte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Bisher gilt das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 Prozent zu senken. „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Unsere Verfassung verpflichtet die Bundesregierung, ihre Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen“, so Bandt. „Dafür reichen die aktuellen Gesetze nicht aus.“

….

Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber in einem wegweisenden Urteil am Donnerstag verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich gewesen.

Chancen auf Erfolg weiterer Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe sieht indes nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gute Chancen auf einen Erfolg weiterer Klimaklagen. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Umwelthilfe habe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen eingereicht zu Sektorzielen etwa im Verkehr oder in der Industrie. „Mit den bisherigen Maßnahmen können die Sektorziele nicht erreicht werden.“ Die Klagen sollen die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichten.

Resch sieht nun Rückenwind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er sprach von einem historischen Urteil. Es freue ihn besonders für die junge Generation. Die Umwelthilfe hatte die Klimaklagen vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt. „In der Politik ist nun ein dramatischer Richtungswechsel notwendig.“

Die Politik könne sofort Maßnahmen ergreifen für mehr Klimaschutz, sagte Resch. Ein generelles Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen, von Tempo 80 auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könne bis 2034 rund 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Resch bekräftigte außerdem die Forderung der Umwelthilfe über ein Aus für Autos mit Verbrennungsmotor ab 2025.

SPD will Tempolimit bei 130

Ähnlich äußerte sich Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen würde zwar „nur einen bescheidenen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und damit zum Klimaschutz leisten können“, sagte Stegner dem „Handelsblatt“. „Der Beitrag wäre aber einfach zu haben, ist weltweiter Standard und brächte zusätzlich die Vorteile von mehr Verkehrssicherheit und eines besseren Verkehrsflusses.“ Stegner fügte hinzu: „Jeder Verkehrstote weniger wäre das schon wert.“


(29.04.21 , aus der Wirtschaftswoche wiwi.de , Original : hier )

Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig

29. April 2021

Die Klimaschutzziele für die Zeit nach 2030 müssen laut den Karlsruher Richtern genauer definiert werden.  dpa

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber am Donnerstag, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.)

Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“

Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.

Folgen des Klimawandels minimal halten

„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser Klimaabkommen, das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet, soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Mehr: Energiewende: Diese ambitionierten Ziele formuliert der US-Präsident im Kampf gegen den Klimawandel dpa


(30.04.21 aus den Börsennews , Original : hier )

Pressestimme: ‘Frankfurter Rundschau’ zu Urteil zum Klimaschutzgesetz

“Ein unerwarteter Paukenschlag: Karlsruhe stärkt den Klimaschutz. Ein Signal, gerade in Corona-Zeiten, in denen das langfristig wichtigste Thema der Zukunftsbewältigung unterzugehen droht. Deutschlands oberste Richter haben der Verfassungsbeschwerde teilweise recht gegeben, und die Bundesregierung – genauer: die nächste Bundesregierung – muss mit längerfristigen CO2-Zielen nachbessern. Beobachter hatten erwartet, dass die Verfassungsrichter der Regierung einen weiten Spielraum bei der Festlegung der konkreten CO2-Ziele einräumen. Faktisch haben sie die zu schwachen 2030er Reduktionen auch nicht kassiert. Doch ihre Auflage an die Politik, der Bevölkerung für die Zeit danach reinen Wein einzuschenken, macht die Fortsetzung der Klimapolitik à la Merkel & Co. unmöglich. Den Bürgerinnen und Bürgern wäre sie nicht vermittelbar. Klimapolitik muss künftig also aus einem Guss sein, sie darf Lobbyinteressen nicht höher als die der künftigen Generationen bewerten.”/al/DP/jha


(29.04.21, Badische neueste Nachrichten bnn.de , Original : hier )

Bundesverfassungsgericht verwirft Klimaschutzgesetz

Jetzige Generation darf nicht auf Kosten der Kinder und Enkel leben

Mit einem revolutionären Urteil zum Klimaschutzgesetz definiert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Begriff der Generationengerechtigkeit neu. Es ist eine schwere Klatsche für Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Und wieder schreibt das Bundesverfassungsgericht Geschichte. Auf den ersten Blick ist die Sprengkraft der Entscheidung des Ersten Senats mit Gerichtspräsident Stephan Harbarth an der Spitze zum Klimaschutzgesetz der Großen Koalition nicht zu erkennen.

Die Klage sei „teilweise erfolgreich“, heißt es in der schriftlichen Mitteilung des Gerichts, die Verfassungsbeschwerden seien zurückgewiesen worden. Das klingt wenig spektakulär.

Doch in dem Punkt, in dem die Hüter der Verfassung den Klimaaktivisten der „Fridays-for-Future“-Bewegung Recht geben, definieren sie mit einem Paukenschlag die Generationengerechtigkeit neu und erweitern diese um den Aspekt des Klimaschutzes.



Anregungen für weitere wichtige Artikel …