(Studie bei der Bezirksregierung : https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/n/nachhaltigkeit_klimaschutz/Klimaschutz-erfolgreich-gestalten—Was-Behoerden-tun-koennen.pdf )
Handlungsfelder Windkraft, Wasserkraft und Verkehrswende
Prof. Dr. Thorsten Attendorn
Klimaschutz erfolgreich gestalten Was Behörden tun können
Prof. Dr. Thorsten Attendorn
Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes NRW
thorsten.attendorn@hspv.nrw.de
Erstellt im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg 25. Februar 20202
Der Klimawandel ist eine der größten Besorgnisse weltweit. Ausweislich des IPCC- Sonderberichts ist nach dem Stand der Wissenschaft eine Beschränkung der Erderwär-mung auf deutlich unter 2°C, besser noch auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau anzustreben, um unumkehrbare Klimafolgen zu vermeiden. Neue Verbindlichkeit der Klimaziele Zugleich Verfehlung der Ziele für 2020
Trotz nicht zu verkennender fachlicher Prognoseunsicherheiten wird dieser Stand-punkt den globalen, europäischen und nationalen Zielvorgaben zugrunde gelegt. Das Protokoll von Paris sowie die EU-Zielsetzungsprozesse nehmen hierauf Bezug und sind nunmehr verbindlicher operationalisiert und mit prozeduralen Absiche-rungen versehen. Im jüngst verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz werden nunmehr erstmals (für die öffentliche Hand) verbindliche Zielvorgaben für die Re-duktion der CO2-Emissionen niedergelegt, die auch mit einem Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus ausgestattet sind.Allerdings ist nach jetzigem Stand davon auszugehen, dass die Ziele für 2020 ver-fehlt werden.
Auch die Erreichung der Ziele für 2030 erscheint gegenwärtig frag-würdig. Schon wurden „Klimaklagen“ von privater Seite erhoben, blieben allerdings bislang aus prozessrechtsstrukturellen Gründen erfolglos.Stagnation des Ausbaus erneuerbarer Energien
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