Klimanotstand erklärt
- bei Youtube : https://www.youtube.com/watch?v=sP64OODWXXA
- beim Umwelt Bundesamt :
… “Der Begriff Klimanotstand bezeichnet nicht nur förmliche Beschlüsse, sondern – als Sammelbegriff – auch weitere Aktionen zur Eindämmung des Klimawandels. Der Beschluss selbst hat keine rechtlich bindende Wirkung, deshalb ist ein „Klimanotstand“ nicht gesetzlich abgesichert. Doch er erhält exekutiven Charakter, wenn er von Parlamenten (Stadträten, Landtagen, etc.) verabschiedet wird. Eine solche Entscheidung markiert eine Gefährdungssituation und dringenden Handlungsbedarf auf der jeweiligen Verwaltungsebene. - Liste deutscher Orte und Gemeinden, die den Klimanotstand ausgerufen haben (Bochum ist dabei )
- Wikipedia-EIntrag zum Klimanotstand