Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) — Alte Bäume sollen fallen

Wir regen an die ursprüngliche Entscheidung auf dem Grundstück Mietwohnungen zu errichten neu zu bewerten.
Der größte Teil der zu bebauenden Fläche wird von einer Grünanlage eingenommen. Dort stehen mittelalte bis alte Buchen, Eschen, Eiben und Felsenbirne. Die großkronigen Bäume bilden ein geschlossenes Blätterdach aus