DeutschlandAtlas zeigt : Viel versiegelt – wenig Wald

Bochum im Vergleich mit anderen Ruhrgebietsstädten

(18.08.21, bo-alternativ) , Original hier ; von Martin B , Thomas B


Die Bundesregierung hat ihren interaktiven Deutschlandatlas aktualisiert und erweitert. Hier lässt sich z. B. erkennen, wie die Flächennutzung in Bochum im Vergleich zu anderen Städten aussieht. Dass die Versiegelung von Flächen im Ruhrgebiet stärker ist als im bundesweiten Durchschnitt, ist naheliegend. Wie heftig Bochum aber selbst im Vergleich der Ruhrgebietsstädte zubetoniert ist, machen die Zahlen und deren Visualisierung deutlich.

BoKlima / Bo-alternativ zeigt dies am Beispiel Flächenversiegelung und Waldbestand.



Die weitere Versiegelung von Flächen war von der Grünen Ratsfraktion in Frage gestellt worden. Der grüne Fraktionsvorsitzender Sebastian Pewny erklärte am 30. Juni in einer Pressemitteilung: „Die Zustimmung zum Wohnungsbau auf der Fläche Hattinger Straße/Hinter der Kiste im Südwesten ist für uns schwierig. Die Zielkonflikte zwischen Wohnungsneubau und Naturschutz treten immer offener unauflösbar zu Tage. Diese Fläche wird die letzte unversiegelte Fläche sein, der wir zustimmen.“

Die Bochumer SPD warf daraufhin den Grünen Koalitionsbruch vor. Die Grünen knickten ein und veröffentlichten am 7. Juli eine gemeinsame Erklärung mit der SPD: „SPD und GRÜNE stehen zum Koalitionsvertrag. Sie stehen auch zu dem bisher erfolgreich umgesetzten Handlungskonzept Wohnen.“ Hierin wird die weitere Versiegelungen von Flächen zwar problematisiert, aber für notwendig betrachtet.

Durch die Hochwasserkatastrophe ist ein neues gesellschaftliches Bewusstsein über die Folgen der Versiegelung von Flächen entstanden. Es ist nicht auszuschließen, dass auch in der SPD neu darüber nachgedacht wird.
Der Grüne Fraktionsvorsitzende traut sich allerdings nicht, jetzt seine Position vom 29. Juni zu bekräftigen. Die weich gespülte neue grüne Formulierung in einer Pressemitteilung vom 16. Juli lautet: „Flächenversiegelung begrenzen“.

Visualisierungen

Hier mal die visualisierten Daten aus dem DeutschlandAtals – heruntergebrochen auf die zentralen Ruhrgebietsstädte :

Zunächst der Anteil der versiegelten Fläche:

Und dies zeigt den minimalen Wald-Anteil den Bochum noch übrig gelassen hat (nur Herne und Duisburg sind schlimmer dran):

Hinweise und Links zu den Originaldaten

Grundstücksvergaben im Erbbaurecht ( 11.KNB)

Reaktionen

(28.08.21) Bericht des Mietervereins-Bochum

Hier ein Beitrag des Mieterverein – Bochum

(25.0821) Beschlussvorlage der Verwaltung – 20210247


(25.08.21) Mitteilung der Verwaltung – 20200401


(24.08.21) Beschlussvorlage der Verwaltung – 20212677


Nachtrag zum 11.KNB

Bochumer Klimaschutzbündnis – BoKlima
Nachtrag zum Offenen Brief zu Grundstücksvergaben im Erbbaurecht

Bekräftigung unserer Anregung gem. §24 GO zur Neuausrichtung
der Bochumer Bodenpolitik

Nachtrag zum 11. Klimanotstandsbrief des
Bochumer Klimaschutzbündnisses
an den Rat der Stadt Bochum

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach der neuen Beschlussvorlage 20212677 vom 24.8.2021 sei unsere Anregung zur Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik vom 16.8.2021 als erledigt zu betrachten, weil „eine effektive Stadtentwicklung die Aspekte der Zukunftsfähigkeit“ bereits einschlösse.

Dem müssen wir widersprechen: es ist nicht zu erkennen, wieso der Begriff einer „effektiven“ Stadtentwicklung per se Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit einschließen sollte.

Das Adjektiv „effektiv“ kennen wir in den Hauptbedeutungen wirksam und wirkungsvoll sowie lohnend und nutzbringend. Als Synonyme kennen wir die Begriffe dienlich, erfolgreich und förderlich. Es bedarf immer einer näheren Beschreibung wofür genau irgendetwas wirksam, nutzbringend oder förderlich sein soll. Der Begriff „effektiv“ sagt noch nichts über die beabsichtigten Qualitäten aus.

Auch darin, dass in der Beschlussvorlage 20210247 auf eine Mitteilung der Verwaltung aus dem letzten Jahr (20200401) Bezug genommen wird, in der die Begriffe ein einziges mal Erwähnung finden, können wir keine angemessene Verankerung dieser „Steuerungsnotwendigkeiten“ sehen.

Und wenn in der neuen Beschlussvorlage 20212677 darauf hingewiesen wird, klimarelevante Auswirkungen seien „seit kurzem“ ohnehin bei Beschlussvorlagen der Verwaltung zu berücksichtigen und abzuwägen, so müssen wir daran erinnern, dass diese Vorgabe des Rates bereits mehr als 26 Monate alt ist, jedoch -nicht nur nach unserer Auffassung- von der Verwaltung bis heute nur höchst unzureichend umgesetzt wurde.

Und das gilt leider auch für die hier interessierenden Verwaltungsvorlagen zur Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik.

Denn die Anwendung des Klimanotstandsbeschlusses vom 6.6.2019 auf die Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik würde nach unserer Auffassung bedeuten, dass jetzt eine deutliche Verankerung von dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienender Steuerungsnotwendigkeiten stattfindet.

Und wie anders sollen die ausgegebenen Ziele erreicht werden:

Deshalb bitten wir Sie heute noch einmal um eine eindeutige und der überragenden Bedeutung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht werdende Verankerung im anstehenden Ratsbeschluss zur Neuausrichtung der Bochumer Bodenpolitik, z.B. unserer Anregung gemäß §24 GO vom 16.8.2021 folgend.

Für Rückfrage und Dialog stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bochum, den 25. August 2021

Gez.:
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses
(Sprecher von BoKlima)
AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum

Mailkontakt: boklima@boklima.de Homepage: www.BoKlima.de
Kopien: Presseverteiler

Hier al PDF


11. Klima-Notstands-Brief

11.KNB – ( 16.08.21 ) Offener Brief zu Grundstücksvergaben im Erbbaurecht – Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht -zukunftsfähig muss sie sein!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Eiskirch,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir senden Ihnen in der Anlage unseren offenen Klimanotstandsbrief  “Erbbaurecht: Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht – zukunftsfähig muss sie sein!” zu, in der Hoffnung auf Übernahme in den Ratsbeschluss, damit wir- die Bürgerinnen und Bürger Bochums – in einem erträglichen Klima leben können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses (www.boklima.de)
 Mailkontakt: boklima@boklima.de ; Homepage: www.boklima.de

Bochumer Klimaschutzbündnis ​​ - ​​ BoKlima
Offener Brief zu
Grundstücksvergaben im Erbbaurecht

11. Klimanotstandsbrief

Offener Brief des Bochumer Klimaschutzbündnisses
an den Rat der Stadt Bochum

einschließlich einer dringlichen Anregung gem. §24 GO

 

 

Neuausrichtung der Bodenpolitik genügt nicht -
zukunftsfähig muss sie sein!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns über den erkennbaren Willen unserer Stadt über das Instrument der Grundstücksvergabe im Erbbaurecht vermehrt wie langfristig den kommunalen Einfluss auf Grund und Boden auf dem Stadtgebiet zu stärken.

Doch dem in der kommenden Sitzung des Bochumer Rates unter Pkt. 1.8 anstehenden Beschlussvorschlag zur Neuausrichtung der Bodenpolitik fehlt etwas Grundlegendes:

die Zukunftsfähigkeit!


Strategische Steuerungsnotwendigkeiten gibt es viele, und die Meinungen darüber, was und wie gesteuert werden soll, gehen naturgemäß auseinander.

Aber über einen Punkt sollte über Parteigrenzen hinweg Einigkeit bestehen: nämlich über die Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die Bewohnbarkeit unserer Stadt auch in Zukunft sicherzustellen. Und dies kann mit dem Instrument des Erbbaurechts ebenfalls wirkungsvoll geschehen.


Deshalb bitten wir alle Fraktionen und Mandatsträger:innen um Unterstützung unserer Anregung nach §24 GO, mit der wir den Beschlussvorschlag gerne wie folgt geändert bzw. ergänzt sehen würden:

 

Anregungen gem. §24 GO

Wir Bürgerinnen und Bürger des Bochumer Klimaschutzbündnisses begrüßen das Vorhaben unserer Stadt, die Vergabe von Grundstücken künftig verstärkt im Erbbaurecht durchführen zu wollen und damit den langfristigen kommunalen Einfluss auf Grund und Boden zu mehren!

Dabei halten wir die Sicherung unserer Lebensgrundlagen, hier insbesondere die Bewohnbarkeit unserer Stadt, für eine absolut unverzichtbare Steuerungsnotwendigkeit im Sinne der Neuausrichtung der Bodenpolitik.

Deshalb bitten wir um Abänderung und Ergänzung der Beschlussvorlage wie folgt:

Zu Punkt 1 Satz 1:

Hier schlagen wir vor, das Wort „effektiv“ durch das Wort „zukunftsfähig“ zu ersetzen.

Zu Punkt 2 Satz 1:

Hier schlagen wir zum Einen vor das Wort „und“ durch ein Komma zu ersetzen.

Zum Anderen schlagen wir vor nach dem letzten Wort folgenden Passus einzufügen:

„und in unserer Stadt den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz zur Sicherung der Lebensgrundlagen und der Gesundheit aller Einwohner:innen besser zu verankern“

Zu Punkt 2 c:

Hier schlagen wir vor nach dem zweiten Satz folgenden Satz einzufügen:

„Bei Veräußerung sind wirkungsvolle Auflagen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz auf dem Grundstück sichern.“

Zu Punkt 2 d:

Hier schlagen wir vor den gleichen Satz wie zuvor als Satz 2 hinzuzufügen:

„Bei Veräußerung sind wirkungsvolle Auflagen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie auch den Umwelt- und Ressourcenschutz auf dem Grundstück sichern.“

Unter Zukunftsfähigkeit verstehen wir Nachhaltigkeit im umfassenden Sinne, sie wird von drei Säulen getragen, nämlich der Ökonomie, der Ökologie und der sozialen Fragen.


Die von Ihnen bereits in den Blick genommene längere Mietpreisbindung zur Verbesserung des bezahlbaren Wohnraumangebotes ist ein wichtiger Aspekt der Zukunftsfähigkeit, der hier über das Instrument des Erbbaurechts gefördert werden soll. Gleiches sollte für den Schutz unserer Lebensgrundlagen gelten, der zugleich von höchster ökonomischer Bedeutung ist, wie wir nicht erst seit der Katastrophe im Ahrtal wissen.

Die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung, wie auch von Umwelt- und Ressourcenschutz, scheinen uns glasklar auf der Hand zu liegen, weswegen wir an dieser Stelle auf weitere Begründungen unserer Anregungen verzichten wollen.

Für Rückfrage und Dialog stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bochum, den 16. August 2021

Gez.:
Ihre Bürger*innen des Bochumer Klimaschutzbündnisses
c/o Dr. I. Franke (Sprecher von BoKlima)
AkU e.V., Alsenstraße 27, 44789 Bochum

Mailkontakt: boklima@boklima.de

Homepage:www.BoKlima.de

Kopien: Presseverteiler

 

T:\Privatbereich\Stefan\BoKlima\Logo sw 02.png

 

2​​ / 3


Hier die PDF – Version


( xx.08.21 ) Reaktionen Leserbriefe

.


Erneuerbare Energien: In Bochum Immer mehr heizen mit Kraft der Sonne, Leserbrief

(18.06.21) aus waz.de , Original : hier

Immer mehr Menschen setzen zum Heizen erneuerbare Energien ein.

In Bochum wird immer häufiger auf erneuerbaren Energien gesetzt: So gab es bis Ende 2019 1963 Photovoltaik-‌Anlagen im Netz der Stadtwerke.


Weiter Informationen zum Netzwerk ‟Altbauneu” gibt es unter www.alt-bau-neu.de/bochum.



Leserbrief : Das Klima endlich effektiv schützen

Da macht die Leiterin der städtischen Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit Werbung für den Austausch von Öl-Heizungen durch Solarthermieanlagen in Kombination mit einer Gasheizung.

Welch ein Unfug!

Welche Verschwendung von Steuergeldern!

Die Umstellung sollte möglichst effektiv – also klimaneutral sein. Bei der Verbrennung von Gas wird CO2 ausgestoßen. Dieses bleibt für sehr sehr viele Jahrhunderte in der Atmosphäre.

Um die 1,5 Grad-Grenze einzuhalten dürfen wir nur noch max. 4200 Mill. t davon ausstoßen. Bei gleichbleibenden Emissionen werden wir diese Menge in 2025 und damit die 1,5-Grad-Grenze mit 50 % Wahrscheinlichkeit überschreiten.

Also eine Photovoltaikanlage aufs Dach oder an die Fassade und mit dem Ökostrom eine Erdwärmepumpe betreiben. Das ist die umweltfreundlichste Heizmöglichkeit.

Wann kapieren die Verantwortlichen in Stadtverwaltung und Politik endlich das es nicht um die Emissionssenkung von ein wenig Treibhausgasen geht sondern um möglichst effektiven Klimaschutz – sonst haben wir 2050 in Bochum jährlich mehr als 30 Tage mit einer Temperatur über 30 ° C
(Klimaanpassungskonzept der RUB, 2012).

Ingo Franke


Klimaschutz Fridays for Future Bochum warnt: ‟Es brennt. Immer noch!”

WAZ-Umweltgipfel Was Bochum jetzt für das Klima tun muss

Starte einen Solarentscheid!

() umweltinstitut.org , Original : hier

So lassen wir die Sonne rein:

Auf den Dächern unserer Städte und Gemeinden ruht ein riesiges ungenutztes Potenzial für saubere Energie. Wir haben in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, wie Bürgerinnen und Bürger dieses Potenzial mit direkter Demokratie heben können. Daraus ist eine einfache Anleitung für ein Solar-Bürgerbegehren entstanden, die dieser Artikel beschreibt.

Die Solarenergie muss dringend schneller ausgebaut werden – drei- bis viermal so schnell wie jetzt, wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen. Dieses enorme Potenzial liegt aber noch weitgehend brach. Einige Kommunen werden bereits aktiv. So hat etwa die kleine schwäbische Gemeinde Waiblingen bereits 2006 eine Solarpflicht erlassen und zusätzlich 31 öffentliche Einrichtungen mit Solaranlagen ausgestattet. Anderen Kommunen können wir mit einem Bürgerentscheid auf die Sprünge ins Solarzeitalter helfen.

GIF-Illustration und Animation: Sylvain Mazas

Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme:

„Bürgerinnen und Bürger waren nicht nur die Pioniere der Energiewende, sondern sind auch weiterhin ihre Treiber. Um die Klimakrise noch rechtzeitig zu stoppen, müssen wir alle in unseren Städten und Gemeinden aktiv werden und unsere Energieversorgung klimaneutral gestalten.“ Solarentscheid-Baukasten

Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, um einen lokalen Solarboom zu erzeugen. Vier zentrale Hebel schildern wir im Folgenden. Mit einem Solarentscheid können wir sie einfordern. Eine Formulierung für die Abstimmungsfrage aus dem Rechtsgutachten der Kanzlei Günther findet sich im Anschluss.

1) Solarenergie auf öffentliche Dächer!

Bild: Jörg Farys / Bündnis Bürgerenergie

Besonders einfach kann die Stadtverwaltung die Energiewende bei den Gebäuden voranbringen, die ihr selbst gehören. Das können Verwaltungsgebäude sein, Schulen, Krankenhäuser oder Bibliotheken. Dort kann sie eigene Solaranlagen installieren lassen oder die Dachfläche zu diesem Zweck verpachten, zum Beispiel an eine Bürgerenergiegenossenschaft. Von ihr kann sie im Gegenzug Solarstrom beziehen. Da die Solaranlage das jeweilige Gebäude nicht zu jedem Zeitpunkt vollständig mit sauberem Strom versorgen kann, sollte die Kommune ergänzend einen Vertrag mit einem Ökostromanbieter abschließen. Auch dazu können wir sie auffordern. Betriebe, die sich mehrheitlich in ihrem Eigentum befinden, kann die Kommune anweisen, ihre Gebäude ebenfalls mit einer Solaranlage und ergänzendem Ökostrom auszustatten – zum Beispiel die städtischen Abfallbetriebe oder auch städtische Wohnungsgesellschaften. So wird die öffentliche Hand zum Vorbild. Sie zeigt, dass sie es mit dem Klimaschutz ernst meint.

2) Solarpflicht für Neubauten!

Solarenergie rockt!

Bild: Umweltinstitut München

Jede Kommune kann eine Solarpflicht für neue Gebäude festzusetzen. So erreicht sie, dass die Eigentümer:innen neuer Gewerbe- und Wohnhäuser beim Bau eine Solaranlage einplanen müssen – Solarenergie wird nach und nach zum Standard. Die baden-württembergische Gemeinde Waiblingen ging 2006 als Pionierin voran, Tübingen zog 2018 nach. In jüngster Zeit setzt sich die Maßnahme mehr und mehr durch: 2019 folgten Konstanz, Wiesbaden, Amberg und Pfaffenhofen. Berlin, Bremen und Hamburg haben sich im gleichen Zeitraum für eine Solarpflicht entschieden.

Die Kommunen können die Solarpflicht in Bebauungsplänen festlegen – Pfaffenhofen beispielsweise hat auf diese Weise für ein neues Wohngebiet verfügt, dass auf Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern mindestens 20 Quadratmeter Solarmodule installiert werden müssen und auf Mehrfamilienhäusern mit Satteldach mindestens 70 Prozent der südlichen Dachfläche.

Alternativ oder zusätzlich können Kommunen die Solarpflicht in Verträgen mit Investor:innen und Käufer:innen von öffentlichem Grund festschreiben – in städtebaulichen Verträgen und in Grundstückskaufverträgen. Für diese Variante haben sich Tübingen und Wiesbaden entschieden.

Das Umweltbundesamt schlägt zusätzlich ein Verpachtungskataster vor: Wer nicht selbst eine Solaranlage errichten will, kann sein Dach an Interessierte verpachten und die Pflicht auf diese Weise erfüllen. So kommen zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften zum Zug, die auf der Suche nach geeigneten Flächen für neue Projekte sind.

3) Stadtwerke in die Solaroffensive!

Bild: Umweltinstitut München

Gibt es in unserer Kommune einen Energieversorger, der sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet, können wir Bürger:innen unseren Einfluss auf ihn geltend machen. Die Stadtwerke können das brachliegende Potenzial auf den Dächern privater sowie gewerblicher Gebäude in der Stadt erschließen, indem sie:

  • Dächer pachten und eigene Solaranlagen bauen
    Die Bamberger Stadtwerke beispielsweise bieten Unternehmen und Privatpersonen an, ihre Dachflächen zu pachten und darauf PV-Anlagen zu errichten.
  • Mieterstromprojekte realisieren
    Die Frankfurter Mainova ist hier Vorreiterin – rund 300 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa sechs Megawatt lieferten Anfang 2021 sauberen Strom an etwa 2000 Frankfurter Mieter:innen.
  • Stromabnahmeverträge mit Betreiber:innen von PV-Anlagen schließen
    Die Stadtwerke Marburg schlossen Ende 2020 einen Stromabnahmevertrag mit einer 50 Kilowatt-Fassaden-Solaranlage am Gebäude eines Radiologiezentrums.
  • Beteiligungsmodelle anbieten
    Die Stadtwerke München ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren „Sonnenbausteinen“, zur Finanzierung von neuen Solaranlagen beizutragen. Sie erhalten dafür eine Rendite und optional den mit „ihrer“ Anlage erzeugten Strom.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom wird in Solaranlagen auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter:innen geliefert. Dazu stellen die Vermieter:innen ihre Dachfläche Dritten zur Verfügung, meist engagierten Energieversorgern oder Bürgerenergiegenossenschaften.

4) Solarenergie fördern!

Montage eines Solarpanels

Bild: Solocal Energy Solarkollektiv

Zahlreiche Kommunen erleichtern es ihren Bürger:innen durch Förderprogramme und Beratung, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. So fördern beispielsweise Erlangen und Köln Solaranlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt mit 150 Euro pro Kilowatt, Aachen und Düren geben eine Anschubfinanzierung von 1000 Euro pro Anlage. Freiburg fördert vor allem die Anlagen, bei denen die Dachfläche voll ausgenutzt wird. Einige Kommunen bezuschussen auch Solarmodule für den Balkon. Auch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung können sehr wirksam sein. Unter dem Motto „Dein Dach kann mehr!“ motiviert die Stadt Freiburg ihre Bürger:innen mit Plakaten, Anzeigen, Infoständen und Kurzfilmen im Kino, beim Ausbau der Solarenergie aktiv zu werden. Ist das Interesse geweckt, kommen die Berater:innen der Stadt zu den Hauseigentümer:innen, um sie bei ihrem Vorhaben zu unterstützen. Wie formulieren wir unser Bürgerbegehren?

Jeder der vier vorgestellten Ansätze kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Dächer mit Solaranlagen zu füllen. Wenn wir sie in einem Bürgerbegehren kombinieren, entfalten wir die größte Dynamik. Die Abstimmungsfrage kann dann so lauten:

Sind Sie dafür, dass die Stadt die in ihrem Wirkungskreis liegenden Möglichkeiten ausschöpft, um ab 2022 einen Zubau von mindestens X MW Solarenergie-Dachanlagen zu erreichen und dafür die folgenden Schritte umsetzt,

  1. Die Kommune stattet die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen aus – wobei sie die gesamte Dachfläche belegt, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder verpachtet die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage.
  2. Die Kommune weist die direkt oder indirekt mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Betriebe und Unternehmen an, die ihnen gehörenden (Wohn-)Gebäude bis zum Zeitpunkt Y mit Photovoltaikanlagen auszustatten – wobei sie die gesamte Dachfläche belegen sollen, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist – oder die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Solaranlage zu verpachten.
  3. Die Kommune vereinbart in allen zukünftigen städtebaulichen Verträgen sowie in allen Kauf- oder (Erb-)Pachtverträgen für neue oder Bestandsgebäude die verpflichtende Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung, soweit dies verhältnismäßig ist.
  4. Die Kommune erstellt ein städtebauliches Solarkonzept, das die Festsetzung einer Pflicht zur Installation einer Solaranlage für die Stromerzeugung für alle Neubauten nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB bei allen neuen und zu ändernden Bebauungsplänen beinhaltet, soweit nach BauGB möglich und verhältnismäßig.
  5. Die Kommune weist die mehrheitlich kommunalen Stadtwerke an, im Rahmen eines Solaroffensive-Programms Dächer zu pachten und darauf Solaranlagen zu installieren und zu betreiben, PV-Mieterstromprojekte zu realisieren, Stromabnahmeverträge mit Betreibern von Solaranlagen zu schließen sowie Beteiligungsmodelle für Bürger:innen anzubieten, so dass diese mit einer Geldanlage, auf die sie eine Rendite erhalten, zur Realisierung weiterer Solaranlagen beitragen können.
  6. Die Kommune legt ein Förderprogramm auf, mit dem sie die Installation neuer Photovoltaik-Kleinanlagen durch Privatpersonen unterstützt.
  7. Die Kommune startet eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den Ausbau der Solarenergie und richtet ein Beratungsangebot für Bürger:innen ein, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten.

sowie dass sie über die Umsetzung dieser Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht veröffentlicht?

Natürlich können wir auch einzelne Unterpunkte weglassen, falls sie uns in der eigenen Kommune nicht sinnvoll erscheinen oder dort schon umgesetzt sind. Alternativ können wir uns auch auf eine der vier Maßnahmen aus dem Solarentscheid-Baukasten fokussieren – beispielsweise auf die Solaroffensive der Stadtwerke oder den Ausbau der Solarenergie auf allen kommunalen Gebäuden. Hierfür gibt es ebenfalls rechtlich geprüfte Modell-Abstimmungsfragen, die im Rechtsgutachten dargestellt sind. Das Umweltinstitut berät Personen und Bürgerinitiativen, die einen Solarentscheid in ihrer Kommune starten möchten. Unter energie@umweltinstitut.org können Beratungstermine vereinbart werden.

Weitere Informationen zu Klima-Bürgerbegehren


Weitere Artikel und Links


Koennte dies evtl. ein Projekt von Boklima werden …. Diskussion dazu im Forum


Tip von Heidi

Interview von ‘ctdasRadio’ mit Ingo

Bäume Beitrag

Bäume Bermudadreieck

(15.06.21) , direkt zur Audio-Datei : hier

und zum Bericht bei ctdasradio.de , hier

15. Juni 2021

An der Ecke Kreuzstraße/Neustraße in Bochum sollen Bäume gefällt werden. Die Stadt Bochum will dort neue Unternehmen ansiedeln.
Das Bochumer Klimaschutzbündnis will das verhindern. Wie die Situation momentan aussieht, erfahrt ihr hier im Beitrag.

Foto: Stadt Bochum

Haus des Wissens : Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen (10.6)

( 15.06.21, WAZ Leserbrief )

Der Artikel zum Leserbrief : 10.06. Original bei waz.de (+) : hier

Einige Auszüge :

Haus des Wissens – die neue Heimat von VHS, Bücherei und Markthalle in Bochum

Kritische Bürger fragen sich, warum es überhaupt einen neuen Namen braucht. Haus des Wissens sei gut — und längst etabliert. ‟Oder brauchen wir wieder unbedingt einen schmissigen Namen, wie für das Opelgelände und nachher heißt das Ding ,Gudrun 4711‚ oder ,Karl-Gerd 08/15‚”, heißt es in einer Mail an die Redaktion.

‟Haus des Wissens ist zwar ein Arbeitstitel, das heißt aber nicht, dass dieser Name am Ende nicht herauskommen kann”, sagt Freis. Man müsse sich aber sehr wohl fragen, ob der laut Stadt geplante Ort der Begegnung, der Partizipation, des Wissensaustausches sowie der Sinne und des Einkaufgenusses nicht ‟mehr oder etwas anderes” sei.

Fragen zu dem Leuchtturmprojekt bewegen Bürger und unsere Leser.

Mit einigen haben wir Architekt Markus Sporer und Britta Freis konfrontiert:

Barrierefreiheit: Die riesige Freitreppe im Eingangsbereich sorgt insbesondere Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten. ‟Die Barrierefreiheit des Hauses ist vielleicht nicht auf den ersten Blick greifbar, sie ist aber durchgängig garantiert”, versichert Freis. Alle fünf Etagen, auch der Dachgarten, seien für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen über Aufzüge erreichbar. In Absprache mit der Feuerwehr diene der Lastenaufzug zur Personenrettung.

Garten auf dem Dach leistet mehr als eine Photovoltaikanlage

Klima/ Umwelt: Das Bochumer Klimabündnis vermisst bei dem Leuchtturmprojekt der Stadt (O-Ton: ‟eines der herausragendsten und spannendsten Projekte in Bochum”) eine Photovoltaikanlage und kritisiert die Nutzung von Fernwärme. Die Stadt indes spricht von ‟einer energetisch sinnvollen und nachhaltigen Planung”.

Das Gebäude werde auf intelligente Art und Weise beheizt und gekühlt werden, sagt Sporer. ‟Die Fernwärme dient als Backup, weil wir noch nicht wissen, wie viel Leistung wir mit Geothermie erreichen können.” In Kürze soll es dazu Probebohrungen geben. Die Erdwärme soll zudem einen Eisspeicher speisen, der zur Klimatisierung dient. WAZ-Klimaserie Bochum will klimaneutral werden — Umweltschützer warnen

Photovoltaikelemente und begrünte Fassaden indes passten optisch nicht zum durch Backsteine geprägten Gebäude. Die Nachbarhäuser sorgten außerdem für zu viel Schatten, um ausreichend Strom zu gewinnen. ‟Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach kann nicht leisten, was der Dachgarten leisten kann”, argumentiert Freis.

(( Kann das sein (Anm. BoKlima) ))

Die bisher versiegelte Innenhoffläche werde fast vollständig begrünt und auch die Speicherung von Regenwasser trage zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Das Haus des Wissens leiste insgesamt ‟einen wichtigen Beitrag zur Kühlung der Innenstadt”, so die Projektkoordinatorin.

Sicherheitskonzept soll auch die Öffnungszeiten regeln

Öffnungszeiten: Wird das Haus wirklich 24 Stunden am Tag geöffnet sein, sieben Tage in der Woche? ‟Dazu werden wir ein Sicherheitskonzept erarbeiten”, sagt Freis. Natürlich müsse der Zugang geregelt und ‟nicht bewachte Bereiche teilweise geschlossen werden”. Klar sei auch, dass der Dachgarten nicht bei jedem Wetter geöffnet werden könne. ‟Denken Sie nur an Sturm.”

Grundsätzlich aber soll das Haus des Wissens rund um die Uhr allen Bürgern zu Verfügung stehen. Auch Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben, verspricht Freis. ‟Ihr seid willkommen gilt auch für Obdachlose und Junkies, wenn sie sich an die Regeln halten.” In Kooperation mit dem Sozialamt soll es auch dazu ein Konzept geben.

Kosten: Schon jetzt ist klar, dass der ursprüngliche Kostenrahmen von 90 Millionen Euro gesprengt wird und die 100 Millionen-Euro-Marke gerissen wird. Eine große Rolle dabei spielen Fördermittel und ‟Fundraising”, wie es in der dem Rat vorliegenden Vorlage heißt.

Rat entscheidet am 24. Juni über den Namen und den Vorentwurf

Bei diesem ‟Fundraising” gehe es aber nicht um eine klassische Spendensammlung wie vor Jahren beim Musikforum, sondern um die Suche nach öffentlichen Geldquellen. Freis: ‟Wir wollen für große Stiftungen so interessant werden, dass sie uns unterstützen.” Mindestens 27 Millionen Euro sollen aus Fördertöpfen und von Stiftungen in das Projekt fließen.

Wie sich die Architekten das Haus des Wissens vorstellen, zeigt unsere Fotostrecke, die wir auf Basis der Verwaltungsvorlage erstellt haben. Der Rat wird am 24. Juni über den Namen und den Vorentwurf der Architekten entscheiden.


Leserbrief zu : Haus des Wissens: Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen

Verschickt: So, 13. Jun. 2021 13:01
Betreff: Leserbrief Haus des Wissens

Hallo ich bitte um Veröffentlichung.
Leserbrief zu WAZ+ vom 10.06.21:

Haus des Wissens: Benötigt Bochums ‘Leuchtturm’ neuen Namen

Kennen Herr Sporer und Frau Freis das Gebäude und den Unterschied zwischen Klimaschutz – also der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen – und Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels nicht?

Wie kommen sie zu der Aussage: der „Garten auf dem Dach leistet mehr als eine Photovoltaikanlage“? Die Bäume reduzieren nicht die CO2-Emissionen, da das CO2, welches sie während der Wachstumsphase aufnehmen in der Absterbephase wieder freisetzen.

Da weltweit – und das gilt leider auch für Bochum – die Biomasse der Bäume stark abnimmt, setzen Bäume in der Summe zur Zeit sogar CO2 frei. Die Bäume leisten wohl kaum einen wichtigen, sondern nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Innenstadt, wohl aber zur Kühlung der Dachterrasse – vorausgesetzt sie werden entsprechend gepflegt.

Das dies nicht per se vorausgesetzt werden kann zeigt der Baumbestand auf dem Husemannplatz.

Ein Verzicht auf Photovoltaik ist ein Unding. Diesen Verzicht können wir uns nicht leisten, nur weil das Geschmacksempfinden des Architekten durch Photovoltaikmodule an dieser Stelle gestört würde.

Wenn die Platinplakette der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen angestrebt wird muss man schon konsequent alle Möglichkeiten des Klimaschutzes nutzen und Angesichts des vor zwei Jahren vom Rat der Stadt beschlossenen Klimanotstandes erst recht.

Das Bochumer Klimaschutzbündnis bemüht sich seit mehr als zwei Wochen vergeblich um nähere Informationen zur Vorentwurfsplanung.

Ingo Franke